Beschlussvorlage - 0111/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungen zu Betreuungsangeboten für Kinder in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- FB40 - Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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27.02.2007
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Geplant
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Schulausschuss
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Vorberatung
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06.03.2007
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.03.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.03.2007
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Satzungen
über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und offener Ganztagsschule, wie sie
dieser Vorlage als Anlagen beigefügt sind.
Die Verwaltung wird beauftragt nach Ablauf des
Kindergarten- / Schuljahres
2007/2008 die finanziellen Auswirkungen
der Geschwisterkinderregelung zu
ermitteln.
Die Vorlage wird zum 01.08.2007 umgesetzt.
Sachverhalt
Aufgrund der Einführung der Geschwisterkinderregelung im Bereich der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der offenen Ganztagsschule und der Anpassung der Elternbeiträge, wurde die Verwaltung beauftragt, die vorhandenen Satzungen entsprechend anzupassen. Zur besseren Übersicht für Eltern, aber auch für die betroffenen Einrichtungen, sind nun erstmals die Satzungen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen inhaltlich angepasst und daher für alle Beteiligten einfacher nachvollziehbar. Darüber hinaus ist zum ersten Mal die Einbringung einer Satzung für den Bereich der Kindertagespflege aufgrund der Gleichstellung der Kindertagespflege mit der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen erforderlich.
Aufgrund der Einführung der Geschwisterkinderregelung
im Bereich der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der offenen
Ganztagsschule und der Anpassung der Elternbeiträge, wurde die Verwaltung
beauftragt, die vorhandenen Satzungen entsprechend anzupassen.
Zur besseren Übersicht für Eltern, aber auch für die betroffenen
Einrichtungen, sind nun erstmals die Satzungen für die Betreuung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen inhaltlich angepasst und daher für alle Beteiligten einfacher
nachvollziehbar. Darüber hinaus ist zum ersten Mal die Einbringung einer
Satzung für den Bereich der Kindertagespflege aufgrund der Gleichstellung der
Kindertagespflege mit der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen erforderlich.
Durch diese Gleichstellung, ist die Geschwisterkinderregelung zukünftig auch im Betreuungsfeld der Kindertagespflege anzuwenden. Dadurch ist es für Familien in Hagen zukünftig unerheblich, in welchem Betreuungssystem sich ein Geschwisterkind befindet. Es ist lediglich immer der jeweils höhere Beitrag zu zahlen. Insgesamt ist diese Regelung ein weiterer, für Hagener Familien bedeutsamer, Schritt in Richtung Familienfreundlichkeit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die in der Anlage beigefügten Satzungen enthalten die in den Sitzungen vom 05.09.2006 und 25.10.2006 beschlossenen neuen Elternbeitragsstaffeln für die Betreuung in Kindertagesstätten und der Ganztagsbetreuung in Grund – und Förderschulen. Durch die Anwendung der Geschwisterkinderregelung ist nun auch die Einführung einer Elternbeitragsstaffel für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege erforderlich. Hierbei sind die Einkommensgrenzen analog zur Kindertagesstätte und offenen Ganztagsschule übernommen worden. Die Elternbeiträge bei der Kindertagespflege orientieren sich am Alter der Kinder und dem zu leistenden Betreuungsumfang. Zur Ermittlung dieser Elternbeiträge wurden die Betreuungsstunden bei den unterschiedlichen Angeboten, die in Kindertageseinrichtungen belegt werden können (Vor – und Nachmittagsbetreuung, Betreuungszeit bis 14.00 Uhr, Ganztagsbetreuung), zugrunde gelegt. Ebenso wurde die Staffelung der Beiträge entsprechend dem Alter der zu betreuenden Kinder (unter 3 Jährige, 3 bis 6 Jährige und über 6 Jährige) analog berechnet. Dadurch ergeben sich auch für die Betreuung von Grundschulkindern erstmalig, unabhängig vom Betreuungssystem, immer die gleichen Elternbeiträge.
Durch die sowohl inhaltliche wie auch in Bezug auf die zu zahlenden Elternbeiträge nun erfolgte Gleichstellung der drei Betreuungssysteme, wird den Eltern nun die Möglichkeit eröffnet, sich zukünftig unabhängig von finanziellen Erwägungen für ein Betreuungssystem zu entscheiden.
