Beschlussvorlage - 1072/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) - Wohnen am Erlhagen - nach § 12 BauGBhier: Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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31.01.2007
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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13.02.2007
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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14.02.2007
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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21.02.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.02.2007
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der
Vorhabenträger vom Dezember 2006 auf Einleitung eines Verfahrens zum
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) – Wohnen am Erlhagen -
gemäß § 12 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des
Verfahrens nach § 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich/Plangebiet:
Der Geltungsbereich liegt südlich der Straße
Erlhagen, östlich der Weidekampstraße und umfasst die Flurstücke 147, 148, 170,
188 und 189 in der Gemarkung Fley, Flur 4.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im
Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist nach
Erstellung der erforderlichen Gutachten durch den Vorhabenträger im Herbst/Winter 2007 die öffentliche
Auslegung vorgesehen.
Sachverhalt
Eine Kurzfassung ist aufgrund der Kürze der Begründung nicht
erforderlich.
Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 1/98 –
Erlhagen – , der bereits seit dem 11.05.2002 rechtskräftig ist, gab es
in der näheren Vergangenheit seitens der Eigentümer Anfragen zu einer möglichen
Wohngebietserweiterung/Bebaubarkeit der Grundstücke entlang der Straße
Erlhagen. Diese Anfragen wurden entsprechend der Ergebnisse der im Verfahren
erfolgten Beteiligung des Forstamtes Schwerte mit Hinweis auf den hier nicht
vorhandenen erforderlichen Waldabstand zurückgewiesen. Im rechtskräftigen
B.-Plan wurde der Grundstücksstreifen entlang der Straße Erlhagen weitestgehend
als private Grünfläche festgesetzt.
Aufgrund des Bekanntwerdens in der Öffentlichkeit, dass die Abstandsregelung für den Bereich der Bauleitplanung, die im Gemeinsamen Runderlass des IM und MLEV vom 18.07.1975 über die Berücksichtigung der Belange des Waldes bei der Bauleitplanung und bei der Zulassung von Vorhaben enthalten war, im Rahmen des Modell-Projektes Ostwestfalen-Lippe aufgehoben wurde, wurde die Frage der Wohngebietserweiterung/Bebaubarkeit erneut gestellt.
Eine Bebaubarkeit der Grundstücke an der Straße Erlhagen ist nur über eine Änderung/Erweiterung des Planungsrechts (B.-Plan und FNP) möglich. Als Wohnbaufläche ergänzend darstellbar ist entlang der Straße Erlhagen eine Fläche von insgesamt ca.7.000 m². Im Übergang von den bereits erstellten freistehenden Einfamilienhäusern an der Straße „Linnenkamp“, im Randbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans hin zum Wald, könnte man sich auch hier eine aufgelockerte Bebauung mit ca. 6-8 freistehenden Einfamilienhäusern bzw. Doppelhäusern vorstellen.
Zu diesem Konzept liegt jetzt ein Antrag auf Einleitung eines Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes nach § 12 BauGB vor.
Voraussetzungen
für die Realisierung der Planung sind:
· die ständige Überwachung des städtischen Waldes im Sinne der Verkehrssicherungspflicht,
· die Verbesserung der verkehrlichen Erschließung – Teilausbau der Straße im Erlhagen als Verkehrsmischfläche, unter Berücksichtigung der Vermeidung von Schleichverkehren zwischen Feldmühlenstraße und der Helfer / Weidekampstraße,
· der Neubau der Entwässerungsanlagen in Bezug auf die Straßen- und Grundstücksentwässerung, hierzu ist sicherlich auch der Umgang mit dem heute vorhandenen straßenbegleitenden „Bachlauf“ erforderlich,
· die Verfügbarkeit ausreichender Kompensationsflächen und die Durchführung entsprechender Kompensationsmaßnahmen als Ersatz/Ausgleich der Eingriffe durch die Bebauung und Erschließung,
· die Bereitschaft der Eigentümer zur Übernahme der insgesamt damit verbundenen Planungs- und Durchführungskosten.
Die Bereitschaft der Vorhabenträger zur Übernahme der Planungskosten sowie der im Verfahren erforderlichen Gutachten wird vorausgesetzt.
Die Übernahme der Erschließungskosten und der Kosten für die Kompensation und die Bereitstellung einer entsprechenden Bankbürgschaft, sind in einem Durchführungsvertrag zu regeln.

13.02.2007 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem RAT der Stadt Hagen, den Beschluss
gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.
Zusatz des Landschaftsbeirates:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt, den potentiellen Bauherren die Sicherung
des Waldes als Grunddienstbarkeit in das Grundbuch eintragen zu lassen.
14.02.2007 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der
Vorhabenträger vom Dezember 2006 auf Einleitung eines Verfahrens zum
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) – Wohnen am Erlhagen -
gemäß § 12 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des
Verfahrens nach § 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich/Plangebiet:
Der Geltungsbereich liegt südlich der Straße
Erlhagen, östlich der Weidekampstraße und umfasst die Flurstücke 147, 148, 170,
188 und 189 in der Gemarkung Fley, Flur 4.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im
Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist nach
Erstellung der erforderlichen Gutachten durch den Vorhabenträger im Herbst/Winter 2007 die öffentliche
Auslegung vorgesehen.
Zusatz des Umweltausschusses:
Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung bis zur Sitzung des Rates
der Stadt Hagen die Möglichkeit zu prüfen und zu klären, den potentiellen
Bauherren die Sicherung des Waldes als Grunddienstbarkeit in das Grundbuch
eintragen zu lassen.