Beschlussvorlage - 0318/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung eines mobilen Servicepavillons im Bereich der Außengastronomie "Ratskeller" auf dem Friedrich-Ebert-Platz während der Sommersaison
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Beteiligt:
- 01 Koordinierungsstelle für Innenstadt- und Sonderprojekte; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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18.05.2004
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Beschlussvorschlag
1. Die
Sondernutzungserlaubnis für den mobilen Servicepavillon soll im Zusammenhang
mit der Sondernutzungserlaubnis für die Außengastronomie Ratskeller unter
Beachtung der in der Vorlage dargestellten Grundsätze für die Saison 2004 befristet erteilt werden.
2. Wenn keine
Hinderungsgründe vorliegen, soll die Sondernutzungserlaubnis für den
Servicepavillon jeweils für die Saison der folgenden Jahre (1.4. 31.10.)
erteilt werden.
Sachverhalt
Die Gaststätte
Ratskeller auf dem Friedrich - Ebert - Platz wurde zum 01. Mai 2004 wieder
eröffnet. In Anbetracht der besonderen baulichen Situation dieser Gaststätte
(lange Wege für die Bedienungen aufgrund der Treppe zwischen Küche /
Ausschanktheke im Basement) ist die Aufstellung eines mobilen Servicepavillons
im Bereich der Außengastronomie erforderlich. Ohne die Aufstellung eines
solchen Pavillons kann die Außengastronomie nicht wirtschaftlich betrieben
werden.
Die Pächterin
des Ratskellers hat nun den Antrag auf Sondernutzungserlaubnis zur
Aufstellung eines mobilen Servicepavillons zwischen den beiden Baumscheiben in
Höhe des Eingangs zur Gaststätte bei der Verwaltung gestellt. Der genaue Standort geht aus dem als Anlage 1
beigefügten Lageplan im Maßstab 1 : 250 hervor
Die Gestaltung
des Pavillons, der einen ansprechenden optischen Eindruck vermitteln soll, ist
nachfolgend kurz dargestellt. Zur Wahrung der Mobilität wird ein Wagen
verwendet, damit die öffentlichen Verkehrsfläche nach Ablauf der jährlichen
Sondernutzungserlaubnis (31.10.) problemlos geräumt werden kann. Die Deichsel
wird demontiert und der Wagen wird
abgesenkt, so dass die Räder nicht zu sehen sind. Anstelle auskragender
Dachteile werden Rollläden installiert. Der Wagen wird keinerlei Werbung
aufweisen. Die Farbgebung wird in Anlehnung an die umstehenden Gebäude
hellbeige sein. Die Ansicht des Pavillons ist in der als Anlage 2 beigefügten
Zeichnung dargestellt. Seine Maße sind in der als Anlage 3 beigefügten Skizze
im Maßstab 1 : 50 festgeschrieben.
Die
unterirdische Verlegung der erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen vom
Ratskeller zum Pavillon stellt keine Sondernutzung dar und wird durch
Gestattungsvertrag geregelt.
Die
Sondernutzungserlaubnis für den mobilen Servicepavillon soll in Verbindung mit
der Sondernutzungserlaubnis für die Außengastronomie zunächst für die
Sommersaison 2004, die am 31.10. endet, erteilt werden. Nach Ablauf der
Erlaubnis ist der Pavillon zu entfernen (Auflage zur Sondernutzungserlaubnis).
Die Sondernutzungserlaubnisse für die darauf folgenden Jahre sollen ebenfalls befristet
werden.
Die mit der
Aufstellung des Pavillons im Zusammenhang stehenden Kosten gehen zu Lasten der
Pächterin.
Die
Aufstellung des Pavillons steht mit den für den Friedrich-Ebert-Platz
beschlossenen Grundsätzen (vergl. Verwaltungsvorlage vom 22.3.2004, Drucks.-Nr.
0211/2004) als Ausnahme im Einklang. Verwaltungsseitig bestehen deshalb keine
Bedenken, die beantragte Sondernutzungserlaubnis zu erteilen.

18.05.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Die Sondernutzungserlaubnis für den mobilen
Servicepavillon soll im Zusammenhang mit der Sondernutzungserlaubnis für die
Außengastronomie “Ratskeller” unter Beachtung der in der Vorlage
dargestellten Grundsätze für die Saison
2004 mit folgenden Veränderungen befristet erteilt werden:
Es ist eine
offene halbhohe Thekenlösung an dem vorgeschlagenen Standort vorzusehen.
2.
Wenn keine Hinderungsgründe vorliegen, soll die
Sondernutzungserlaubnis für den Servicepavillon jeweils für die Saison der
folgenden Jahre (1.4. – 31.10.) erteilt werden.