Beschlussvorlage - 0318/2004

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1.      Die Sondernutzungserlaubnis für den mobilen Servicepavillon soll im Zusammenhang mit der Sondernutzungserlaubnis für die Außengastronomie “Ratskeller” unter Beachtung der in der Vorlage dargestellten Grundsätze für die Saison  2004 befristet erteilt werden.

 

2.      Wenn keine Hinderungsgründe vorliegen, soll die Sondernutzungserlaubnis für den Servicepavillon jeweils für die Saison der folgenden Jahre (1.4. – 31.10.) erteilt werden.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gaststätte “Ratskeller” auf dem Friedrich - Ebert - Platz wurde zum 01. Mai 2004 wieder eröffnet. In Anbetracht der besonderen baulichen Situation dieser Gaststätte (lange Wege für die Bedienungen aufgrund der Treppe zwischen Küche / Ausschanktheke im Basement) ist die Aufstellung eines mobilen Servicepavillons im Bereich der Außengastronomie erforderlich. Ohne die Aufstellung eines solchen Pavillons kann die Außengastronomie nicht wirtschaftlich betrieben werden.

 

Die Pächterin des “Ratskellers” hat nun den Antrag auf Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung eines mobilen Servicepavillons zwischen den beiden Baumscheiben in Höhe des Eingangs zur Gaststätte bei der Verwaltung  gestellt. Der genaue Standort geht aus dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan im Maßstab 1 : 250 hervor

 

Die Gestaltung des Pavillons, der einen ansprechenden optischen Eindruck vermitteln soll, ist nachfolgend kurz dargestellt. Zur Wahrung der Mobilität wird ein Wagen verwendet, damit die öffentlichen Verkehrsfläche nach Ablauf der jährlichen Sondernutzungserlaubnis (31.10.) problemlos geräumt werden kann. Die Deichsel wird demontiert und  der Wagen wird abgesenkt, so dass die Räder nicht zu sehen sind. Anstelle auskragender Dachteile werden Rollläden installiert. Der Wagen wird keinerlei Werbung aufweisen. Die Farbgebung wird in Anlehnung an die umstehenden Gebäude hellbeige sein. Die Ansicht des Pavillons ist in der als Anlage 2 beigefügten Zeichnung dargestellt. Seine Maße sind in der als Anlage 3 beigefügten Skizze im Maßstab 1 : 50 festgeschrieben.

 

Die unterirdische Verlegung der erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen vom “Ratskeller” zum Pavillon stellt keine Sondernutzung dar und wird durch Gestattungsvertrag geregelt.

 

Die Sondernutzungserlaubnis für den mobilen Servicepavillon soll in Verbindung mit der Sondernutzungserlaubnis für die Außengastronomie zunächst für die Sommersaison 2004, die am 31.10. endet, erteilt werden. Nach Ablauf der Erlaubnis ist der Pavillon zu entfernen (Auflage zur Sondernutzungserlaubnis). Die Sondernutzungserlaubnisse für die darauf folgenden Jahre sollen ebenfalls befristet werden.

 

Die mit der Aufstellung des Pavillons im Zusammenhang stehenden Kosten gehen zu Lasten der Pächterin.

 

Die Aufstellung des Pavillons steht mit den für den Friedrich-Ebert-Platz beschlossenen Grundsätzen (vergl. Verwaltungsvorlage vom 22.3.2004, Drucks.-Nr. 0211/2004) als Ausnahme im Einklang. Verwaltungsseitig bestehen deshalb keine Bedenken, die beantragte Sondernutzungserlaubnis zu erteilen.

Reduzieren

Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

18.05.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

1.      Die Sondernutzungserlaubnis für den mobilen Servicepavillon soll im Zusammenhang mit der Sondernutzungserlaubnis für die Außengastronomie “Ratskeller” unter Beachtung der in der Vorlage dargestellten Grundsätze für die Saison  2004 mit folgenden Veränderungen befristet erteilt werden:

Es ist eine offene halbhohe Thekenlösung an dem vorgeschlagenen Standort vorzusehen.

2.      Wenn keine Hinderungsgründe vorliegen, soll die Sondernutzungserlaubnis für den Servicepavillon jeweils für die Saison der folgenden Jahre (1.4. – 31.10.) erteilt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 15

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

0