Anfrage - 0091/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfage der SPD-Fraktion vom 30.01.2007: Auswirkung des Bleiberechtes für Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
|
Entscheidung
|
|
|
|
12.02.2007
|
Sachverhalt
Die SPD-Fraktion hat zur Sitzung des Sozialausschusses am 12.02.2007.
folgende Anfrage gem. § 10 (1) GeschO gestellt:
Die Konferenz der Innenminister der Länder hat sich am 17. November 2006 auf ein Bleiberecht für geduldete Ausländerinnen und Ausländer geeinigt. Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Menschen erfüllen in Hagen die Voraussetzungen für die Bleiberechtsregelung?
2. Wie viele Personen haben davon bislang einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt und wie viele Anträge sind bislang bewilligt worden?
3. Wie wirken sich diese Zahlen auf das Rückführungsmanagement der Stadt Hagen aus?
4. Haben diese Personen einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt?
5. Ist es vorgesehen, die betroffenen Menschen im Rahmen des Rückführungsmanagement bzw. in anderen geeigneten Maßnahmen aktiv bei der Arbeitssuche und Arbeitsaufnahme zu unterstützen?
6. Ist es ferner vorgesehen, die betroffenen Menschen bei der Erlangung der notwendigen Deutschkenntnisse durch entsprechende Angebote zu unterstützen?
Antwort zu
1.
Zum
31.01.2007 erfüllt bisher noch niemand in Hagen alle Voraussetzungen der
Bleiberechtsregelung.
2.
Die im
Bleiberechtserlass genannten Wartefristen werden von 241 Personen erfüllt. Zum
31.01.2007 liegen 99 Anträge vor.
3.
Einspareffekte
für die Stadt ergeben sich nur bei Personen, die zur Zeit Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, die alle Voraussetzungen des
Bleiberechtserlasses erfüllen und damit aus dem Leistungsbezug herausfallen. Da
neben weiteren Bedingungen der Lebensunterhalt aus Erwerbseinkommen zu sichern
ist, ohne dass ein aufstockender Anspruch auf Sozialleistungen besteht,
ist fraglich, ob und ggf. wie vielen
Personen es letztlich gelingt, in den
Genuss der Bleiberechtsregelung zu kommen (vgl. Berechnungsbeispiele der Anlage
“Info Bleiberechtsregelung ...”).
4.
Unter
folgenden Einschränkungen besteht freier Zugang zum Arbeitsmarkt:
·
Keine
Leiharbeit (Zeitarbeitsfirmen)
·
Prüfung der
Agentur für Arbeit, ob die Beschäftigung zu gleichen Bedingungen wie bei
vergleichbaren deutschen Arbeitnehmern erfolgt
·
Beschäftigung
muss im Aufenthaltstitel vermerkt sein
5. Die für die Flüchtlingsbetreuung zuständigen Sozialarbeiterinnen der Stadt werden den in Frage kommenden Personenkreis bei der Erfüllung der einzelnen Bedingungen des Bleiberechtserlasses unterstützen. Es ist davon auszugehen, dass auch alle Zuwanderungsberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände Flüchtlinge bei dieser Aufgabe mit vorhandenen Ressourcen unterstützen.
6.
Im Rahmen
des Integrationskonzeptes ist die Einrichtung eines Sprachförderkurses für
Zielgruppen vorgesehen, die sonst nicht durch die Integrationskurse erreicht
werden.
