Beschlussvorlage - 1020/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Richtlinien über die Zuständigkeit bei Erlass, Niederschlagung und Stundung von Forderungen der Stadt Hagen werden in der Form, wie sie sich aus der Anlage ergibt, beschlossen.

 

Die Vorlage wird zum 22.02.2007 realisiert.

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Sachverhalt

Kurzfassung entfällt.


 
Die derzeit geltenden Richtlinien über die Zuständigkeit bei Erlass, Niederschlagung und Stundung von Forderungen der Stadt Hagen sind am 01.01.2002 in Kraft getreten.

 

Die Richtlinien enthalten in § 1 Abs. III als letzten Satz die Formulierung „Der Stadtkämmerer ist in den Fällen zu a) (Anmerkung: Forderungen bis zu 180.000 €) zu unterrichten, wenn die Stundungen sich auf einen Zeitraum über das lfd. Haushaltsjahr hinaus erstrecken“.

 

In der Praxis handelt es sich nahezu ausschließlich um Beträge im unteren dreistelligen Bereich.

 

Zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens soll die Vorlagepflicht der Verwaltung gegenüber dem Stadtkämmerer für Stundungen, die über das laufende Haushaltsjahr hinausgehen, aufgehoben werden.

Der Verzicht auf diese Informationsvorlage beeinflusst nicht das eigentliche Stundungsverfahren und hat somit keine finanziellen Auswirkungen.

 

Der Vorschlag wurde mit dem Stadtkämmerer und dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt. Der Entwurf der neuen Richtlinie ist als Anlage Bestandteil dieser Vorlage.

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen  Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.02.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.02.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen