Beschlussvorlage - 0969/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft Hagen für das Wirtschaftsjahr 2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Carola Gepert-Henning
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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28.11.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.12.2006
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Sachverhalt
Inhalt:
I. Erfolgsplan
2007
II. Erläuterungen
zum Erfolgsplan 2007
III. Vermögensplan
2007
IV. Stellenübersicht
2007
V. Finanzplan
2007 – 2011
Gemäß § 41 GO ist der Rat der Stadt für die
Feststellung des Wirtschaftsplans zuständig.
Die Gebäudewirtschaft Hagen wird ab 01.01.2004
als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführt.
Gemäß § 14 EigVO NRW und § 14 der Betriebssatzung
GWH ist von der Betriebsleitung zu Beginn eines jeden Jahres ein
Wirtschaftplan, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht,
aufzustellen und dem Betriebsausschuss vorzulegen.
Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge
und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten (§ 15 I EigVO NRW).
Im Rahmen des Programms zur Sanierung der
städtischen Gebäude sind gemäß Ratsbeschluss zusätzliche Maßnahmen in Höhe von
9.449.000 € in den Wirtschaftsplan 2007 der Gebäudewirtschaft Hagen
aufgenommen worden.
Der Vermögensplan muss alle voraussehbaren
Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, die sich aus Anlagenänderungen
und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben sowie die notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 16 I EigVO NRW).
Die Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr
erforderlichen Stellen für Tarifbeschäftigte des Betriebes zu beinhalten.
Beamte, die bei der Gebäudewirtschaft beschäftigt werden, sind im Stellenplan
der Stadt Hagen zu führen und in der Stellenübersicht der Gebäudewirtschaft
nachrichtlich anzugeben (§ 17 I EigVO NRW).
Zusammen mit dem Wirtschaftsplan ist ein fünfjähriger
Finanzplan beigefügt, der die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel
des Vermögensplans sowie die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der
Gebäudewirtschaft, die sich auf die Finanzplanung der Stadt Hagen auswirken,
entsprechend widerspiegelt (vergleiche § 18 EigVO NRW).
Nach § 14 EigVO und § 14 (2) der Betriebssatzung der
Gebäudewirtschaft Hagen ist die Betriebsleitung verpflichtet einen
Wirtschaftsplan aufzustellen, durch den Oberbürgermeister festzustellen und dem
Betriebsausschuss vorzulegen.
Mit dem Beratungsergebnis des Betriebsausschusses
ist der Wirtschaftsplan dem Rat der Stadt Hagen zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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447,5 kB
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28.11.2006 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft nimmt den Wirtschaftsplan
2007 zur Kenntnis.
Dem Rat der Stadt Hagen wird empfohlen, dem
Wirtschaftsplan 2007 zuzustimmen unter dem Vorbehalt, dass die bei den
Einzelmaßnahmen auf den Seiten 10 bis 13 in der Spalte “Vorschlag 2007 zu
Ziff. 2 der Vorlage” enthaltenen Ansätze mit einem Sperrvermerk versehen
werden, der erst nach entsprechender Beschlussfassung der zuständigen
politischen Gremien durch den Betriebsausschuss der GWH aufgehoben wird.
14.12.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem
Wirtschaftsplan unter dem Vorbehalt zu, dass die bei den Einzelmaßnahmen auf
den Seiten 10 bis 13 in der Spalte “Vorschlag 2007 zu Ziff. 2 der
Vorlage” enthaltenen Ansätze mit einem Sperrvermerk versehen werden, der
erst nach entsprechender Beschlussfassung der zuständigen politischen Gremien
durch den Betriebsausschuss der GWH aufgehoben wird. Die bauliche Sanierung der
Stadthalle (siehe Einzelmaßnahmen der Gebäudeunterhaltung, Seite 10) mit einem
Planwert von 500.000 € erhält Priorität 1 und unterliegt damit nicht mehr
dem Sperrvermerk.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |