Beschlussvorlage - 0853/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgestaltung der Fläche des ehemaligen Koenigsees
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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31.10.2006
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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02.11.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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08.11.2006
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06.12.2006
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Beschlussvorschlag
Der Bereich des ehemaligen Koenigsees wird nach der vorgestellten Variante 2 umgebaut. Die Maßnahmen sollen durch den Werkhof umgesetzt werden.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt zur Steigerung der Attraktivität des Areals einen naturnahen Wasserspielplatz im Bereich des Koenigsees zu planen.
Sachverhalt
Anlass der Vorlage:
Die Stauanlage “Koenigsee” wurde von 1936 bis 1939 errichtet und betrieben, um den unterhalb gelegenen Firmen, letztlich der Fa. Krupp bis zur Werksstilllegung die Kühlwasserversorgung in der Stahlbearbeitung zu sichern. Der See diente so zur Speicherung von Wasser und Überbrückung trockener Zeiten bei Niedrigwasserführung im Nahmer Bach. Bei der Abnahme der Stauanlage im Jahre 1944 wurde diese aus Sicherungserwägungen zur Talsperre erklärt. Durch Schließung der letzten Krupp-Betriebe Anfang der 90er Jahre entfiel der wasserwirtschaftliche Zweck des Koenigsees.
Eine vertiefende Überprüfung im Jahr 1994 ergab u.a. dass die schadlose Ableitung des 1000-jährigen Abflusses nach DIN 19700 nicht erfolgen konnte.
Daraufhin wurde im August 1995 seitens der Bezirksregierung Arnsberg die Absenkung der Wehrkrone angeordnet, um mindestens das 100-jährige Hochwasser schadlos abführen zu können. Die Fa. Krupp entfernte die beweglichen Wehrklappen und senkte die Wehrkrone um 2,80 m ab. Damit war der See entleert, sodass sich auf der ehemaligen Seefläche ein mäandrierender Bachlauf bilden konnte.
Im weiteren Verlauf des Stilllegungsverfahrens wurde der Fa. Krupp im April 2000 die Plangenehmigung zum Rückbau der Wehranlage durch die Bezirksregierung Arnsberg erteilt.
2004 wurde die Brache des ehemaligen Koenigsees durch den Werkhof übernommen, für den Rückbau der Anlagen wurden 511.292,00 € von der Fa. Krupp gezahlt.
In der Vergangenheit hat die Verwaltung mehrfach versucht, dem Wunsch der Politik zu entsprechen und eine Genehmigung zum Wiedereinstau des Nahmer Baches im Bereich des Koenigsees zu erwirken. Dieses ist aber aus verschiedenen Gründen nicht möglich. So schreibt zum einen die EU-Wasserrahmenrichtlinie vor, dass die Gewässer durchgängig hergestellt werden sollen. Hierdurch wird die Errichtung eines Querbauwerkes oder Dammes verboten.
Zum anderen wurde 2001 der Erlenbruchwald im Bereich des ehemaligen Koenigsees als Biotop “bachbegleitender Erlenwald” gem. § 62 Landschaftsgesetz (LG) durch die Landesanstalt für Ökologie, Bodenschutz und Forsten (LÖBF) kartiert und somit gesetzlich unter Schutz gestellt.
Weiterhin würde durch den Anstau des Nahmer Baches ein Hochwasserrückhaltebecken geschaffen, was zur Folge hätte, dass der Deich für ein 1000-jähriges Abflussereignis nachgewiesen und standsicher ausgebildet werden müsste. In der Konsequenz wäre eine hoher Überwachungs- und Unterhaltungsaufwand notwendig.
Es stehen somit sowohl wasserrechtliche als auch landschaftsrechtliche Gesetzgebungen dem Anstau entgegen.
Teil A - Nahmer Bach
oberhalb des Koenigsees
Wie bereits in der BV Hohenlimburg vorgestellt wurde, müssen die ehemaligen Wehranlagen der Fa. Krupp oberhalb des Koenigsees zurückgebaut werden. Dazu hat der Werkhof einen genehmigungsfähigen wasserrechtlichen Antrag beim Umweltamt vorgelegt. Dieser sieht vor, den Oberlauf in Richtung des ehemaligen Spielplatzes zu verlegen, um die Länge des Gewässerabschnittes zu erhöhen und somit das Sohlgefälle abzuflachen. Diese Renaturierungsmaßnahme muss ebenfalls aus den zur Verfügung gestellten Mitteln finanziert werden und ist daher bei der Kostenaufstellung mit berücksichtigt worden.
Teil B – Gestaltung der Fläche des ehemaligen Koenigsees
Die einzige Möglichkeit, eine Seefläche auf dem Gelände entstehen zu lassen ist, wie bereits berichtet wurde, nur möglich unter größtmöglichem Schutz des Biotops Erlenbruch und Nahmer Bach. Die Anlage muss im Nebenlauf des Nahmer Baches erfolgen, wenn sie die Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie erfüllen soll. Dieser Lösungsansatz wird als Variante 1 im nachfolgenden näher erläutert.
Variante 1: Neuanlage einer Seefläche im Bereich des ehemaligen
Koenigsees
Beschreibung (s.
auch Zeichnung)
Ein kleinerer Teich im Nebenschluss mit geringer Wassertiefe und geringem Volumen bildet zusammen mit dem Hüseckenteich eine Einheit.
Dieser Teich wird gespeist durch Ufer- bzw. Sohlfiltrat des Nahmer Baches, eventuell auch durch Abschläge von Hochwasserspitzen.
Der Nahmer Bach verbleibt in seiner jetzigen Trasse, vorhandene Sohlstufen werden entfernt.
Durch die erforderliche Beseitigung des hohen Absturzes im Auslaufbereiches des Koenigsees werden zum Ausgleich der Höhendifferenzen zur geplanten Seefläche weitere Dämme entlang des Nahmer Baches notwendig. Es würden bei dieser Variante Dämme mit einer Gesamtlänge von 270 m (davon sind 120 m vorhanden) erstellt und langfristig unterhalten werden müssen. Dabei beträgt die größte Dammhöhe 8 m.
Vorteile:
Der Nahmer Bach verläuft im Talgrund. In einem breiten Steifen kann sich das Gewässer dynamisch und natürlich entwickeln. Die hierfür anzulegende durchgängige Sohlverbindung kann unabhängig von der Anlage des Teiches gebaut werden.
Nachteile:
Der Teich ist von seiner Größe und Erlebbarkeit her nicht vergleichbar mit dem ehemaligen Koenigsee und damit nicht mehr das, was er einmal war. Er ist von der Obernahmerstraße. Aus wegen der Höhe des noch zu erstellenden Dammes sowie der Vegetation kaum wahrnehmbar.
Für die Anlage des Teiches wird der als Biotop gem. § 62 Landschaftsgesetz geschützte Erlenwald nahezu vollständig in Anspruch genommen. Es ist deshalb schon sehr fraglich, ob diese Variante überhaupt genehmigungsfähig ist. Gemäß § 62 LG geschützte Biotope können nur bei Vorliegen überwiegender Gründe des Gemeinwohls überplant werden. Ein Ersatz ist vor Ort nur in geringem Umfang möglich. Da es sich hier um eine Waldfläche handelt, ist zusätzlich zu den wasser- und landschaftsrechtlichen Verfahren ein Genehmigungsverfahren zur Waldumwandlung notwendig.
Sieht man vom erheblich geringeren Stauvolumen ab, so ist mit mehr als der 2-fachen Dammlänge gegenüber früher eine größere Gefährdung der Unterlieger verbunden. Dadurch ergibt sich ein erhöhter Überwachungsaufwand mit hohen Folgekosten.
Die Gründung des Dammes ist aufwendig, die Sedimentablagerungen müssen durch Dammbaumaterial ersetzt werden. Bei Hochwasser wird der Dammfuß gefährdet.
Das Wasserdargebot bei Betrieb im Nebenschluss ist gering. Es muss daher geprüft werden, ob der Teich gedichtet werden muss.
Da
diese Variante bedingt durch die hohen und deshalb am Dammfuß besonders breiten
Dämme und letztlich auch durch die insgesamt hohen Kosten (siehe Tabelle
Variantenvergleich) nicht sonderlich attraktiv ist, und die
genehmigungsrechtliche Umsetzung nach Rücksprache mit der Bezirksregierung
überaus fraglich ist, wurde mit den Fachdienststellen die nachfolgende Variante
2 entwickelt.
Variante 2: Neuanlage von Teichen und Blänken auf dem Gelände des
ehemaligen Koenigsees
Beschreibung (s. auch Zeichnung)
Der Hüseckenteich bleibt erhalten, er wird über eine neue Zuleitung gespeist. Der heutige Ablauf des Teiches wird stillgelegt, der Bereich davor wird abgeböscht. Damit der Teich nicht innerhalb kürzester Zeit verschlammt, wird ein neuer Ablauf erstellt.
Falls erforderlich wird der Teich gezielt gedichtet. Der Trenndamm wird durch Einbau von Material aus dem vorhandenen Staudamm des ehem. Koenigsees dauerhaft gesichert.
Auf dem jetzigen Niveau werden eingriffsminimiert an Standorten mit ortsfremden Pflanzenansiedlungen (Neophyten) Teiche und Blänken angelegt.
Der Durchfluss des Hüseckenteiches wird weiter durch diese neu angelegten Teiche Richtung Nahmer Bach geleitet. Im übrigen bleibt die gesamte Fläche des ehem. Koenigsees bis auf den Wehrbereich unverändert, d.h. es erfolgt kein weiterer Eingriff in Bach und Aue und den geschützten Erlenwald.
Das Wehrbauwerk des ehem. Koenigsees ist auf Dauer nicht standsicher, es ist aber zugleich Stützmauer der Obernahmer Straße. Das Bauwerk wird deshalb, soweit erforderlich, abgebrochen und durch eine Straßenböschung ersetzt.
Der Höhenunterschied von ca. 3,50 m zwischen der Bachsohle oberhalb des Wehrbauwerkes und unterhalb des Wälzholzwehres wird ökologisch durchgängig mit einem Gefälle von ca. 1:20 über 70 m aufgelöst. Diese befestigte Gewässerstrecke verläuft am Fuß der neuen Straßenböschung und beginnt ca. 40 m oberhalb des heutigen Wehrkörpers. Dabei wird durch konstruktive Maßnahmen verhindert, dass sich die Grundwasserverhältnisse ändern.
Die vorhandenen Fußwege werden durch eine Wegverbindung zwischen Damm und Obernahmerstraße ergänzt, so dass ein Rundweg entsteht. Zur Querung des Nahmer Baches wird in diesem Bereich eine hölzerne Fußgängerbrücke vorgesehen, eine weitere Fußgängerbrücke wird zur Querung des Nahmer Baches oberhalb der ehemaligen Seefläche angeordnet.
Die vorhandenen Sitzplätze am so entstandenen Rundweg werden reaktiviert und durch neue ergänzt. Es ist möglich, im Bereich des ehemaligen Dammes einen Grillplatz anzulegen, um den Naherholungsaspekt weiter zu steigern. Um die Wasserflächen erlebbarer zu gestalten, könnte man einen oder mehrere Zugänge von dem Damm entlang des Hüseckenteich in Richtung der neu erstellten Teich schaffen.
Es wird weiterhin angeregt, einen naturnahen Wasserspielplatz im Bereich des Koenigsees zu planen.
Auch könnte man das ehemalige Pumpenhaus an der Obernahmerstraße für Ausstellungen (alte Nutzung des Koenigsees / Industrialisierung / Veränderungen im Bereich der Obernahmer), Hinweistafeln o.ä. nutzen.
Nachteil:
Der Charakter einer zusammenhängenden Seefläche wird nicht geschaffen.
Vorteile:
Der Nahmer Bach kann sich im Bereich der ehemaligen Seefläche dynamisch und natürlich entwickeln. Der Erlenbruchwald, als Biotop gem. § 62 LG, sowie große Teile des ebenfalls als § 62 LG festgestellten Biotops des Nahmer Baches bleiben überwiegend erhalten. Daher ist diese Variante genehmigungsrechtlich leicht zu realisieren. Ein Eingriff in den Nahmer Bach erfolgt nur dort, wo es zur Schaffung der Durchgängigkeit erforderlich ist.
Die Kosten für diese Variante betragen nur 55% der Variante 1.
Die wasserrechtliche Genehmigung ist gegeben, ein Antrag auf Waldumwandlung ist ebenfalls nicht erforderlich.
Durch den neuen Rundweg, den Spiel- und Grillplatz, die Sitzbänke sowie die Reaktivierung des Pumpenhauses wird das vielfältige Landschaftsbild erlebbar und die Attraktivität in der Obernahmer enorm gesteigert.
Im Folgenden erfolgt eine detaillierter Vergleich der o. a. Planungsüberlegungen:
Variantenvergleich
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Variante 1 |
Variante 2 |
Beschreibung |
teilweise Wiederherstellung des Sees, Nahmer Bach durchgängig |
Teiche und Blänken, Nahmer Bach durchgängig |
Eingriffsumfang |
auf ca.1,8 ha der ehem. Seefläche |
auf ca. 0,3 ha der ehem. Seefläche |
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Gefährdungspotential für Unterlieger |
durch Verlängerung des Absperrdammes größer als beim alten Koenigsee |
gering |
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erreichbarer ökologischer Wert der Gesamtfläche |
geringer als heute |
höher als heute |
Strukturvielfalt |
gering |
hoch |
Unterhaltungsaufwand |
turnusmäßig gutachterliche Überprüfung des Dammes erforderlich |
gering |
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Genehmigungsfähigkeit |
zur Zeit ist nicht abschätzbar, ob eine Genehmigung erreichbar ist |
wasserrechtliche Genehmigung besteht grundsätzlich, Genehmigung nach LG ist möglich (vorbehaltlich der Zustimmung des Landschaftsbeirates) |
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Herstellungskosten (Brutto- Stand 2006) |
690.000,- € |
365.000,- € |
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Kosten für die Genehmigungsverfahren |
60.000,- € |
5.000,- € |
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Kosten für Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen |
120.600,- € |
20.100,- € |
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Kosten für die Renaturierungsmaßnahmen am Oberlauf |
170.000,- € |
170.000,- € |
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Gesamtsumme (Stand 2006) |
1.040.600,- € |
560.000,- € |
Die Gesamtsumme beider Varianten übersteigt den von der Fa. Krupp für den Rückbau der Wehranlagen zur Verfügung gestellten Betrag. Da bei diesen Kostenschätzungen jedoch marktübliche Baupreise zugrundegelegt wurden, ist davon auszugehen, dass die Variante 2 aufgrund der Eigenleistungen durch den Werkhof finanzierbar wird. Es besteht darüber hinaus bei dieser Variante die Möglichkeit, den Abtrag des Dammes dem Kostenrahmen anzupassen, d.h. es wir nur soviel Material abgetragen, wie finanzierbar ist bzw. für die Anschüttungen benötigt wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
|
1,5 MB
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2
|
(wie Dokument)
|
6,1 MB
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31.10.2006 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
1.)
Der
Landschaftsbeirat Hagen folgt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, den Königssee
entsprechend der Variante 2 umzubauen.
2.)
Der
Landschaftsbeirat Hagen klammert den Passus aus dem Beschlussvorschlag, einen
Wasserspielplatz im Bereich des Königsees zu planen, aus seinem Beschluss aus.
3.)
Der
Landschaftsbeirat Hagen empfiehlt, den Werkhof für die Kontrolle, Pflege und
Erhaltung des Bereichs in die Pflicht zu nehmen.
02.11.2006 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Umweltausschuß empfiehlt der Bezirksvertretung Hohenlimburg, den Bereich des ehemaligen Koenigsees nach der vorgestellten Variante 2 umzubauen.
Das Umweltamt wird gebeten, bis zur Sitzung der Bezirksvertretung am 8.11.2006 eine Kostenaufstellung vorzulegen und auch die zu erwartenden Pflegekosten darzustellen.
06.12.2006 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bezirksregierung in Arnsberg
einen Erörterungstermin bezüglich der Neugestaltung des Koenigsees zu
vereinbaren.
Um eine verbindliche Vorgehensweise abzusprechen, sollten neben
Vertretern der Bezirksvertretung und der Hagener Stadtverwaltung auch die für
die Entscheidungsfindung zuständigen und der Bezirksregierung nachgeordneten
Behörden teilnehmen.
Zielsetzung der Bezirksvertretung ist es abzuklären, unter welchen
Bedingungen und gegebenenfalls Ausnahmeregelungen die Wiederaufstauung des
Koenigsees möglich ist.