08.11.2006 - 7.1 Umgestaltung der Fläche des ehemaligen Koenigsees

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Wortprotokoll

(Anm. der Schriftführerin: Dieser Tagesordnungspunkt wurde hinter TOP I.5.4. beraten.)

 

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Eschenbach weist auf den mehrheitlich gefassten Beschluss des Umweltausschusses hin.

 

Herr Dr. Braun verweist auf den Vorlauf der vorliegenden Verwaltungsvorlage und bezeichnet diese als Kompromiss, als Ergebnis der Gratwanderung zwischen Ökologie und Naherholung. Er verweist an dieser Stelle auf aushängende Pläne und Fotomontagen des Gebietes am ehemaligen Königsee und empfiehlt nach ausführlicher Erläuterung der Vorlage, in der Beschlussfassung der Planungsvariante 2 zuzustimmen.

 

Herr Dr. Schmidt äußert Verständnis für das Entscheidungsdilemma der Bezirksvertretung. Entscheide man sich für die von der Verwaltung favorisierte Variante 2, signalisiere man, die Idee von einem Königsee aufgegeben zu haben. So werde dies politisch gewertet werden. Wenn man die Angelegenheit jedoch unter dem Gesichtspunkt Genehmigungsfähigkeit oder Fortschritt in der Sache betrachte, so könne er nur dazu raten, der Variante 2 zuzustimmen, da diese seiner Ansicht nach die einzige Variante sei, die genehmigungsfähig sei und finanziell im Rahmen bleibe. Die außerdem vorliegende Variante von Herrn Dr. Bücker und Herrn Reichling beinhalte zwei entscheidende Fragestellungen. Erstens solle in dieser Variante das Wehr wieder aufgebaut werden, wobei zu beachten sei, dass man eine Rückbauverfügung vorliegen habe. Zweitens müsste man bei einer solchen Variante das 100jährige Hochwasser nachweisen, was ihm unmöglich erscheine. Drittens berücksichtige diese Variante einen Königsee, durch welchen der Bach hindurchfließe, was wasserrechtlich voraussichtlich nicht genehmigungsfähig sei. Aufgrund des jahrelangen Stillstandes in der Rechtspflege empfehle er eine Entscheidung zu treffen, mit deren Hilfe die Entwicklung weitergehen könne und es nicht zu weiteren Verzögerungen komme. Man könne ja politisch deutlich machen, ursprünglich etwas anderes gewollt zu haben, was jedoch nicht gehe.

 

Herr Niederköppern meint, Variante 2 sei sicher nicht das, was die Hohenlimburger Bürger sich erhofft hätten. Er bedaure dies.

 

Frau Timm-Bergs meint, im Gegensatz zu Hagen Aktiv stehe sie in ständigem Kontakt zu den Bewohnern in der Nahmer. Mittlererweile sei man dort soweit, selbst einen Park zu akzeptieren, Hauptsache, es passiere dort etwas. Zum anderen meine sie, dass sie die Variante 2 befürworten könne, jedoch ihrer Ansicht nach ein Wasserspielplatz nicht nötig sei, ein vernünftiger Kinderspielplatz oder Abenteuerspielplatz werde eher benötigt.

 

Herr Leisten erwidert, das Konzept von Herrn Dr. Bücker und Herrn Reichling beinhalte das, was eigentlich gewollt sei, eine größere Wasserfläche, die von der Straße aus zu sehen sei. Nachteile hier seien das Verschwinden des Erlenbruchwaldes und die Tatsache, dass der Bach durch ein stehendes Gewässer fließen müsse. Zu Recht werde aber darauf hingewiesen, dass der Bach 80m weiter sowieso wieder in ein Rohr flösse, weshalb es seiner Ansicht nach auf eine mögliche Schädigung der Wasserqualität aufgrund des Durchfließens eines stehenden Gewässers nicht ankäme. Fraglich sei jedoch, ob diese Variante Dr.Bücker/Reichling genehmigungsfähig sei. Die Variante 1 der Verwaltung beinhalte zwar ein Wehr, das niemand gewollt habe, jedoch scheine dies ja unvermeidlich zu sein, wenn der Bach nicht durch ein stehendes Gewässer fließen dürfe. Da er an der Idee, eine möglichst große, weithin sichtbare Wasserfläche zu schaffen, festhalten wolle, spreche er sich daher für die Variante 1 aus. Eventuell könne man einige Gedanken aus dem Konzept Bücker /Reichling aufgreifen. Er wolle einen abweichenden Beschlussvorschlag vorstellen und verliest und erläutert diesen. Er sehe keinen Zusammenhang zwischen der Renaturierung des Oberlaufes des Nahmerbaches für 170.000,00 € und der Wiederherstellung des Königsees und wolle diese Summe nicht mit hineingerechnet haben. Der Werkhof möge bitte einmal rechnen, ob die Variante 1 zu realisieren sei und eventuell mit dem seinerseits von Thyssen/Krupp bereitgestellten Geld nicht doch machbar sei. Ansonsten müsse man sich das Geld in Hagen holen.

 

Herr Sondermeyer spricht sich dafür aus, die Natur sich selbst zu überlassen. Man könne dort Schulprojekte zum Kennenlernen von Natur durchführen, das Ganze aufwerten, aber trotzdem das Biotop zu belassen. Auch dies könne reizvoll sein. Dies könne sowieso eintreten, wenn weder Variante 1 oder 2 genehmigt würden. Man solle sich daher auch darüber Gedanken machen.

 

Herr Dr. Braun erwidert, damit habe man nun vier Varianten, über die man diskutieren könne und spricht sich dafür aus, keinen weiteren Stillstand der Rechtspflege mehr herbeizuführen. Die Variante von Dr. Bücker/Reichling sei rechtlich die schwierigste Variante.

Es gebe ein Verbesserungsgebot in den EU-Richtlinien, kein Verschlechterungsgebot. Die Argumentation, der Nahmerbach sei ja ohnehin nicht im Ganzen durchgängig, werde wohl nicht dazu führen, diese EU-Richtlinie missachten zu können. Zudem gebe es außer der wasserrechtlichen Problematik auch noch die Problematik der Standsicherheit. Der See sei seinerzeit aus Sicherheitsgründen abgelassen worden. Auch die landschaftsrechtliche Problematik des zu schützenden Biotops sei zu beachten. Größere Widerstände könne man insgesamt betrachtet kaum haben. Gäbe es diese Probleme nicht, hätte man schon vor längerer Zeit den Königsee wieder aufstauen können und stünde nun nicht hier vor dieser Entscheidung. Die Variante 1 mit dem Wall schränke die Erlebbarkeit der Wasserfläche erheblich ein, von der Straße aus sei die Wasserfläche kaum zu sehen. Aus Gründen der Standsicherheit müsste der Wall stark vergrößert werden, von dem Biotop bliebe nichts übrig. Er sehe keine Möglichkeiten für eine Genehmigungsfähigkeit. Variante 2 sei finanziell machbar, auch die rechtlichen Voraussetzungen seien gegeben.

 

Herr Palsherm widerspricht. Es seien nie Wünsche geäußert worden, sondern immer Beschlüsse. Seinerzeit habe Thyssen/Krupp den Auftrag von der Regierungspräsidentin bekommen, einen Rückbau vorzunehmen. Er frage sich, wie hoch die Kosten seien, wenn man tatsächlich einen Rückbau auf den Stand von 1939 betreiben würde. Rückbau könne nicht bedeuten, die Erlen stehenzulassen.

Also sei man damals von verkehrten Voraussetzungen ausgegangen. Er könne auch die Nahmeraner verstehen, die endlich einen Fortschritt sehen wollten. Man sei die Angelegenheit nicht mit der Vehemenz angegangen, die nötig gewesen sei. Jahrelang sei man hingehalten worden. Heute stehe man vor demselben Dilemma wie vor zehn Jahren. Selbstverständlich seien die Nahmeraner froh, nun machbare Planungen vorzufinden. Man könne der Variante 2, im Gegensatz zur CDU, folgen. Trotzdem solle dies noch diskutiert werden. Man wolle die weitere Vorgehensweise wissen. Aus rechtlichen Gründen könne man der Variante von Dr. Bücker/Reichling nicht folgen. Es würde ihn interessieren, wie man auf die verschiedenen Summen bei den vorgestellten Varianten komme. Bezüglich der geplanten Grillplätze befürchte er eine Vermüllung, er befürworte jedoch auf jeden Fall einen Kinderspielplatz.

 

Herr Buschkühl erwidert, nach zehn Jahren Variantendiskussion solle man diese beenden. Er spreche sich daher für den pragmatischen Entwurf der Variante 2 aus. Die Planungen seien von Fachleuten erstellt worden. Variante 2 sei machbar, auch die Brüchigkeit des Dammes sei bei dieser Variante keine Gefahr. Er könne auf keinen Fall einer Variante zustimmen, bei der ein maroder Staudamm Leben und Gesundheit der Anwohner gefährde. Er bitte daher um Zustimmung für die machbare und finanzierbare Variante 2, damit eine Entscheidung nicht immer weiter hinausgeschoben werde.

 

Frau Sauerwein schließt sich diesem Appell an. Man solle nicht länger auf Zeit spielen. Sie halte den Vorschlag der Variante 2 für einen reizvollen Kompromiss. Man habe sich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben bemüht, möglichst viele Wünsche unter einen Hut zu bringen. In den letzten Jahren hätten sich manche Gesetze geändert. Dem müsse Rechnung getragen werden. Sie bitte dringend um Zustimmung für Variante 2, damit es möglichst schnell weitergehen könne.

 

Herr Strüwer meint, sicherlich sei dies ein pragmatischer Vorschlag, der umsetzbar sei. Als Kompromiss könne man diesen Vorschlag jedoch nicht bezeichnen. Halte man sich die in der Vergangenheit gefassten Beschlüsse vor Augen, so hätten diese nichts mit dem vorliegenden Vorschlag der Verwaltung zu tun. Noch im Jahre 2003 habe man Beschlüsse im HFA zu einer See-Lösung gefasst, man habe Herrn Schürg mehrfach in der Bezirksvertretung zu Gast gehabt, immer sei gesagt worden, dass es schwierig werden könne, aber trotzdem sei es eventuell möglich. Es seien immer völlig andere Beschlüsse gefasst worden als das, was heute vorgelegt worden sei. Der Stillstand, der heute kritisiert werde, habe in den letzten Jahren bei der Verwaltung vorgelegen. In den letzten Jahren hätte man die Genehmigungsfähigkeit exakt abklären können. Selbst in der Variante 1 sei die Genehmigungsfähigkeit bis heute nicht ausgeschlossen. Überwiegende Gründe des Gemeinwohls müssten vorliegen. Die Frage sei nun, was „überwiegende Gründe des Gemeinwohls“ seien. Zudem müsse man bei der Kostenberechnung die Zahlen zugrunde legen, die vom Werkhof errechnet würden, nicht von der Verwaltung. Man habe hier die grandiose Möglichkeit gehabt, ein Gebiet mit Industriegeschichte, Naherholung, Energiepark und Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbinden.

 

Herr Leisten hält die Variante 2 nicht für eine tolle, pragmatische Lösung. Dies sei für ihn überhaupt keine Lösung. Man habe immer nur über eine große, zusammenhängende Wasserfläche gesprochen. Die CDU könne diesem Vorschlag nicht zustimmen.

 

Herr Dr. Neimeier meint, angesichts der Wichtigkeit der Frage und der Schwierigkeit der Antwort sei derzeit eine Einigung nicht möglich. Man könne sich zumindest darauf einigen, nicht gegen bestehendes Recht verstoßen zu wollen. Man wisse nicht genau, wie das EU-Recht aussehe, die Verwaltung habe in dieser Hinsicht keine Orientierungsmöglichkeit gegeben. Wenn man dies nicht kenne, sei eine Entscheidung sehr schwer. Er plädiere dafür, die Angelegenheit bis zur nächsten Sitzung zu vertagen und die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen, was rechtlich zulässig sei.

 

Herr Sondermeyer spricht sich dafür aus, das Biotop schonend als Naherholungsgebiet auszubauen, z.B. als Naturkennenlernpfad.

 

Herr Akkaya hält Variante 1 für nicht realisierbar. Man könne die Nahmeraner nicht länger hinhalten. Alle hätten lieber die Flutung gewollt, aber wenn man einsehen müsse, dass dies nicht machbar sei, halte er es für Populismus, weiterhin daran festzuhalten.

 

Herr Eisermann entgegnet vehement, es gehe hier um das Interesse aller Hohenlimburger, mit Populismus habe das nichts zu tun.

 

Herr Arnusch gibt Herrn Dr. Neimeier Recht, die Angelegenheit vier Wochen zu schieben, da noch einige Ungereimtheiten vorhanden seien. Sicherlich wolle der Bürger, dass etwas passiere, aber man wolle für den Bürger das Optimale herausholen. Durch langes Warten sei ein Schutzstatus entstanden, was er der Verwaltung anlaste. Man habe anderslautende Beschlüsse gefasst. Eine Ungereimtheit seien für ihn die 170.000,00 € Kosten für die Renaturierungsmaßnahme am Oberlauf des Nahmerbaches. Er wolle gern wissen, ob dies das Geld sei, welches die Stadt für eine Renaturierung hätte zahlen müssen, oder sei es Geld, das dafür hätte genutzt werden können, eine vernünftige Wasserfläche wieder herzustellen. Er spreche sich ebenfalls für eine erste Lesung aus.

 

Frau Sauerwein möchte von Schuldzuweisungen absehen. Es sei immer signalisiert worden, dass der alte Zustand nicht wieder herstellbar sei. Egal, ob vier Wochen geschoben werde oder nicht, sei sie weiterhin für die Variante 2, weil es dann schnell weitergehen könne und der Stillstand ein Ende habe. Sie glaube, man könne mit dieser Variante ein schönes Stück Natur herstellen. Ob man dies Kompromiss nennen könne oder nicht, sei ihr egal.

 

Herr Dr. Braun sagt, es seien sich alle einig, dass in dem Areal schnell etwas getan werden müsse. Über Details könne man während der weiteren Planung sicher noch diskutieren. Der Werkhof habe berichtet, dass die Variante 2 gerade noch finanziell machbar sei. Die 170.000,00 € seien in beiden Varianten berechnet worden. Selbst wenn man diese Summe aus Variante 1 herausrechnen würde, bliebe die Variante nicht realisierbar. Die 170.000,00 € seien mit in die Berechnungen aufgenommen worden, da dies dem Verbesserungsgebot der EU-Rahmenrichtlinien entspreche. Außerdem wolle er hinzufügen, dass die Variante 2 durchaus auch dem Gemeinwohl entspreche, da sowohl der Aspekt des Naturschutzes als auch der Naherholung respektiert werde. Sollten noch Detailfragen zu den Kostenunterschieden bestehen, biete er an, hierzu den Gutachter und Planer zu hören. Ansonsten glaube er, dass reichlich Informationen geflossen seien, die eine Entscheidung ermöglichten.

 

Herr Eschenbach lässt über den Vertagungsantrag abstimmen mit dem Hinweis, jeder möge sich inhaltlich in den nächsten Wochen mit den diskutierten Lösungsvarianten beschäftigen.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Bereich des ehemaligen Koenigsees wird nach der vorgestellten Variante 2 umgebaut. Die Maßnahmen sollen durch den Werkhof umgesetzt werden.

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt zur Steigerung der Attraktivität des Areals einen naturnahen Wasserspielplatz im Bereich des Koenigsees zu planen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

x

 Ohne Beschlussfassung, 

 

 Zur Kenntnis genommen

x

 Der Tagesordnungspunkt wird um einen Monat vertagt!

 

Dafür:

 11

Dagegen:

   2

Enthaltungen:

   0

 

Anm. der Schriftführerin:

Das Abstimmungsergebnis bezieht sich auf die Frage, ob der TOP um einen Monat vertagt werden soll.

 

 

Die Sitzung wird von 17.20 bis 17.30 Uhr unterbrochen.

 

Frau Sauerwein kann aus terminlichen Gründen am weiteren Sitzungsverlauf nicht teilnehmen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage