Beschlussvorlage - 1025/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.      Übergangsweise wird der städtische Zuschuss an die Arbeiterwohlfahrt Hagen/Märkischer Kreis bis zum 30.06.2007 in Höhe von 31.500 € weitergezahlt. Bis zu diesem Termin sollen sich AWO und Stadt in Gesprächen mit der Wohnungswirtschaft um eine Co-Finanzierung bemühen.

2.      Bei der Zentrale Beratungsstelle für Wohnraumsicherung und Wohnungsnotfälle wird, sofern sich die Wohnungswirtschaft  an der Finanzierung beteiligt, ab 01.07.2007 jährlich ein Betrag von 50.000 € (2007: 25.000 €) bereitgestellt, um weiter Reintegrationshilfen bei der AWO im Einzelfall in Auftrag geben zu können. Der Beitrag der Wohnungswirtschaft wird bis zu einer Obergrenze von 66,6 % auf diesen Ansatz angerechnet.

3.      Sofern das Angebot der Reintegrationshilfen durch die Zentrale Fachstelle weiter in Anspruch genommen werden kann, werden zum Jahresende 2007 zur Kompensation des städtischen Anteils drei weitere als Notunterkünfte genutzte Häuser abgemietet. Die jährliche Kostenersparnis beträgt ca. 55.000 €.

 

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Sachverhalt

Nach der derzeitigen Beschlusslage läuft die pauschale Förderung des Aufgabenfeldes zum 31.12.2006 aus. Bis zum 30.06.2007 sollte der Zuschuss jedoch weitergezahlt werden mit dem Ziel, eine Beteiligung der Wohnungswirtschaft zu erreichen. Eine darüber hinausgehende Finanzierung durch die Stadt ist nur unter dieser Voraussetzung möglich.

Eine gezielte Beauftragung durch die Zentrale Fachstelle für Wohnraumsicherung und Wohnraumversorgung in Notfällen ist jedoch auch weiterhin erforderlich, um durch intensive Betreuung Obdachlosigkeit zu verhindern. Daher ist eine städtische Beteiligung an den Kosten, allerdings unter Berücksichtigung eines Anteils der Wohnungswirtschaft, unbedingt erforderlich. Bei weiterer Inanspruchnahme dieses Hilfeangebotes können zum Jahresende 2007 3 weitere Obdachlosenunterkünfte abgemietet werden. Die ersparte Miete in Höhe von 55.000 € pro Jahr kann als Kompensation dienen.

Der SOA sollte im Frühjahr 2007 erneut über die Entwicklung informiert werden und über die ggf. mögliche Fortführung der Hilfen entscheiden.

 


Mit Beschluss vom 30.08.2006 hatte der Sozialausschuss bereits den Beschluss gefasst, die Bezuschussung der Reintegrationshilfen um ein weiteres Jahr zu ver­längern mit der Maßgabe, in Gesprächen mit der Wohnungswirtschaft eine

Co-Finanzierung zu erreichen. Ursprünglich war im Rahmen der Haushalts­kon­solidierung bereits 2004 beschlossen worden, diesen Zuschuss zum Jahresende 2006 auslaufen zu lassen. In Gesprächen zwischen Wohlfahrtsverbänden, der Ver­waltung und Vertretern der Fraktionen war zum damaligen Zeitpunkt bereits angeregt worden, die pauschale Bezuschussung durch eine Einzelbeauftragung zu ersetzen und die zusätzlichen Kosten durch die Aufgabe von angemieteten Obdachlosen­unterkünften zu kompensieren.

 

Durch die Aktivitäten der Zentralen Fachstelle konnte die Zahl der ordnungsrechtlich in Notunterkünften untergebrachten Personen erheblich reduziert werden.


Ein wichtiges Modul bei den Bemühungen der Zentralen Fachstelle, die Obdach­losenzahlen zu reduzieren bzw. auf niedrigem Niveau zu halten, war und ist die Mög­lichkeit, von Obdachlosigkeit bedrohte Haushalte oder bereits in Notunterkünften untergebrachte Personen durch intensive persönliche Betreuung wieder in den re­gulären Wohnungsmarkt zu integrieren. In diesem Handlungsfeld hat die Zentrale Fachstelle bisher auf die Angebote der Reintegrationshilfen der AWO zurückgreifen können. Bei einem ersatzlosen Fortfall dieses Moduls muss wieder mit einem Anstieg der Obdachlosenzahlen gerechnet werden. Es bedarf darüber hinaus dauerhafter Anstrengungen, um die Zahl der ordnungsrechtlich untergebrachten Personen weiter auf niedrigem Niveau von 2005 zu halten.

 

Allein in den Jahren 2003 bis 2006 konnten durch den Rückgang der Obdachlosen­zahlen 8 Häuser abgemietet werden.

 

 

Aufgegebene Notunterkünfte seit 2003

Obdachlosenunterkünfte

Abmietung

zum

Einsparung

Bruttomiete mtl.

Einsparung

Jahresmiete

(strukturell)

Einsparungen

bis 12/2007

Posener Str. 1a, 1b, 1c

31.03.2003

8.352,46 €

100.229,52 €

467.737,76 €

Seilerstr. 7+9

30.09.2003

6.382,96 €

76.595,52 €

325.530,96 €

Eckeseyer Str. 5

31.01.2005

2.189,64 €

26.275,68 €

76.637,40 €

Preußerstr. 11 + 11a

31.12.2006

6.743,00 €

80.916,00 €

80.916,00 €

 

 

 

 

 

Gesamt:

 

23.668,06 €

284.016,72 €

950.822,12 €

 

Pro Jahr ergeben sich dadurch Minderausgaben von rund 284.000 €. Die Einspar­summe addiert sich seit 2003 auf einen Betrag von insgesamt rund 950.000 €.

 

Sofern die Reintegrationshilfen der AWO auch weiterhin durch die Zentrale Fach­stelle in Anspruch genommen werden können, besteht die Möglichkeit, zum Jahres­ende 2007 drei weitere Häuser im Stadtteil Kabel, die in der Aufstellung noch nicht be­rücksichtigt wurden, abzumieten. Die eingesparten Mietkosten in Höhe von ca. 55.000 € könnten als Kompensation für die Kosten, die durch die vorgeschlagene Einzelbeauftragung entstehen würden, eingesetzt werden. Für die Quartiers­entwicklung im ohnehin schon belasteten Stadtteil Kabel wäre die Aufgabe dieser Notunterkünfte zweifellos ein Gewinn.

 

Die Möglichkeit einer Co-Finanzierung durch einzelne Wohnungsgesellschaften ist mit Blick auf die Finanzsicherheit für den Träger sicher vorteilhaft. Viele größere Wohnungsgesellschaften haben positive Erfahrungen mit dem Einsatz von Sozial­arbeitern bei der Betreuung der Mieterschaft gemacht. Hier bietet sich ein breites Aufgabenfeld mit interessanten Ergebnissen auch für die Vermieterseite. So können z.B. Konflikte zwischen einzelnen Mietparteien gezielt angegangen werden. Teil­weise können auch Mietausfälle durch den Einsatz von Sozialarbeitern verhindert oder reduziert werden. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass bei ausschließlicher oder weitgehender Finanzierung des Hilfeangebotes über die Wohnungswirtschaft die Steuerungsfunktion der Zentralen Fachstelle durch eigene Beauftragung abnimmt, da Zielgruppe und Zielsetzung bei Wohnungswirtschaft und Fachstelle nicht unbedingt deckungsgleich sind. Deshalb ist auch in Zukunft ein finanzielles Engagement der Stadt er­forderlich. Die Aufgabe von 3 weiteren Obdachlosenunterkünften ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass die Zentrale Fachstelle  auch weiterhin die Dienste des Reintegrationshelfers in Anspruch nehmen kann. Die Überführung der pauschalen Förderung in eine gezielte Einzelbe­auftragung bietet zudem bessere Steuerungsmöglichkeiten für die Zentrale Fach­stelle.

 

Sofern dem Beschlussvorschlag gefolgt wird, kann der entfallende Zuschussbetrag in Höhe von rund 63.000 € ab Mitte 2007 als Konsolidierungsbeitrag verbucht werden

 
.

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

x

 Bereits laufende Maßnahme

 

x

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

x

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

x

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

 

 Sachkosten

     

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

     

     

25.000

50.000

50.000

50.000

4700 718 00104

     

31.500

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

     

56.500

50.000

50.000

50.000

 

 


 



4. Finanzierung

 

x

 Verwaltungshaushalt

 

 

x

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

4380 530 00007

     

 

55.000

55.000

55.000

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

55.000

55.000

55.000

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

x

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

x

 Es entstehen keine Folgekosten

 

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Beschlüsse

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30.11.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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14.12.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Übergangsweise wird der städtische Zuschuss an die Arbeiterwohlfahrt Hagen/Märkischer Kreis bis zum 30.06.2007 in Höhe von 31.500 € weitergezahlt. Bis zu diesem Termin sollen sich AWO und Stadt in Gesprächen mit der Wohnungswirtschaft um eine Co-Finanzierung bemühen.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

 

2.      Bei der Zentrale Beratungsstelle für Wohnraumsicherung und Wohnungsnotfälle wird, sofern sich die Wohnungswirtschaft  an der Finanzierung beteiligt, ab 01.07.2007 jährlich ein Betrag von 50.000 € (2007: 25.000 €) bereitgestellt, um weiter Reintegrationshilfen bei der AWO im Einzelfall in Auftrag geben zu können. Der Beitrag der Wohnungswirtschaft wird bis zu einer Obergrenze von 66,6 % auf diesen Ansatz angerechnet.

 

3.      Sofern das Angebot der Reintegrationshilfen durch die Zentrale Fachstelle weiter in Anspruch genommen werden kann, werden zum Jahresende 2007 zur Kompensation des städtischen Anteils drei weitere als Notunterkünfte genutzte Häuser abgemietet. Die jährliche Kostenersparnis beträgt ca. 55.000 €.

 

Die Punkte zwei und drei werden zur weiteren Vorberatung am 08. Februar 2007 an den Sozialausschuss überwiesen.

 

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12.02.2007 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Übergangsweise wird der städtische Zuschuss an die Arbeiterwohlfahrt Hagen/Märkischer Kreis in Höhe von 31.500 € weitergezahlt. AWO und Stadt bemühen sich in Gesprächen mit der Wohnungswirtschaft um eine Co-Finanzierung.

 

2.      Bei der Zentralen Beratungsstelle für Wohnraumsicherung und Wohnungsnotfälle wird ab 01.07.2007 jährlich ein Betrag von 50.000 € (2007: 25.000 €) bereitgestellt, um weiter Reintegrationshilfen bei der AWO im Einzelfall im Rahmen von Fachleistungsstunden in Auftrag geben zu können. Der Beitrag der Wohnungswirtschaft wird auf diesen Ansatz angerechnet.

 

3.      Sofern das Angebot der Reintegrationshilfen durch die Zentrale Fachstelle weiter in Anspruch genommen werden kann, werden zum Jahresende 2007 zur Kompensation des städtischen Anteils drei weitere als Notunterkünfte genutzte Häuser abgemietet. Die jährliche Kostenersparnis beträgt ca. 55.000 €.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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22.02.2007 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Übergangsweise wird der städtische Zuschuss an die Arbeiterwohlfahrt Hagen/Märkischer Kreis in Höhe von 31.500 € weitergezahlt. AWO und Stadt bemühen sich in Gesprächen mit der Wohnungswirtschaft um eine Co-Finanzierung.

 

2.      Bei der Zentralen Beratungsstelle für Wohnraumsicherung und Wohnungsnotfälle wird ab 01.07.2007 jährlich ein Betrag von 50.000 € (2007: 25.000 €) bereitgestellt, um weiter Reintegrationshilfen bei der AWO im Einzelfall im Rahmen von Fachleistungsstunden in Auftrag geben zu können. Der Beitrag der Wohnungswirtschaft wird auf diesen Ansatz angerechnet.

 

3.      Sofern das Angebot der Reintegrationshilfen durch die Zentrale Fachstelle weiter in Anspruch genommen werden kann, werden zum Jahresende 2007 zur Kompensation des städtischen Anteils drei weitere als Notunterkünfte genutzte Häuser abgemietet. Die jährliche Kostenersparnis beträgt ca. 55.000 €.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen