12.02.2007 - 6 Reintegration von Obdachlosen durch die Arbeite...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Machatschek schlägt vor, die Tagesordnungspunkt 5 und 6 zusammen zu behandeln.

 

Herr Dr. Schmidt erläutert zunächst den Hintergrund der Vorlage.

 

Herr Röspel macht im Namen seiner Fraktion deutlich, dass er dem Punkt 1 so zustimmen könne, die Punkte 2 und 3 aber nicht ohne weitere Erörterung zustimmungsfähig seien. Ihm stelle sich die Frage, ob diese Aufgabe für die AWO geschaffen worden sei oder spare man in der städtischen Fachstelle Personal ein. Er wüßte gern, wie der derzeitige Personalbestand der Fachstelle sei und wie die Aufgabenbeschreibung aussehe. Wo steige die ergänzende Funktion der AWO ein? Er könne sich sehr gut mit der Idee anfreunden, weitere Reintegrationshilfe durch einen Verband anzubieten, würde aber vorgeschlagen, dies über Fachleistungsstunden abzurechnen. Die Abmietung von städtischen Gebäuden könne nicht so ohne weiteres damit verknüpft werden, sondern müsse gesondert betrachtet werden.   

 

Herr Halbeisen erklärt, dass nach Auflösung der Einrichtung “Am Wiembusch” schnell klar gewesen sei, dass die zentrale Fachstelle für die Erledigung ihrer Aufgaben diesen AWO-Dienst gebraucht habe. Menschen, die neu in anderen Unterkünfte untergebracht würden, bräuchten für eine erfolgreiche Unterbringung intensive Begleitung.

Auch bei Übernahme von Mietschulden durch ein Darlehen der Fachstelle sei die Arbeit der AWO bei einem Verbleiben in der alten Wohnung notwendig gewesen.

Die Kooperation mit der AWO sei seit einigen Jahren fester Bestandteil der Arbeit der Fachstelle.

Weiterhin bittet er Herrn Röspel, seine Fragen direkt hier an Herrn Stüwe zu stellen, damit diese vor Ort noch beantwortet werden könnten.

 

Herr Mervelskemper erinnert daran, dass man lange über diese Thematik diskutiert habe. Man habe einen Kompromiss gefunden und sei sich einig darüber gewesen, dass diese Stelle benötigt würde. Er ist der Meinung, dass man dem weiterführenden Antrag der Grünen folgen solle. Durch eine jährliche Berichterstattung über die Entwicklung in diesem Bereich  sei eine Kontrolle gewährleistet. Im ersten Hagener Nachhaltigkeitsbericht werde deutlich, dass sich die soziale Situation in Hagen positiv entwickelt habe. Das habe sicher auch ursächlich mit dieser Stelle zu tun.  

 

Herr Stüwe beantwortet die aufgeworfenen Fragen.

 

Herr Steuber macht deutlich, dass man immer mehr weg wolle von dem institutionellen Zuschuss hin zu der direkt bestellten und abgenommenen Leistung.

 

Herr Brüggemann erklärt , dass in der Vergangenheit immer der betroffene Wohlfahrtsverband seinen Antrag gestellt und kommentiert habe. Er sei verwirrt, dass Bündnis 90 den Antrag für die Arbeiterwohlfahrt gestellt habe. Im Übrigen schließt er sich den Ausführungen von Herrn Mervelskemper an und bittet, heute über den Beschluss abzustimmen.

 

Herr Röspel ist der Meinung, dass kein zeitlicher Druck vorhanden sei, da die Bezuschussung bis zum 30.06.07 gesichert sei. In dieser Diskussion gehe es ja um den Zeitraum ab 01.07.07.

 

Dem widerspricht Herr Halbeisen. Es müsse Klarheit darüber geschaffen werden, ob Drittmittel ab 01.07.07 zu erwarten seien. Darüberhinaus gehe er davon aus, dass die Wohnungsunternehmen nicht bereit seien, für dieses Klientel Gelder bereitzustellen. 

 

Herr Stüwe liefert noch ein paar ergänzende Informationen zu der Vorlage. Außerdem beschreibt er die personelle Ausstattung der zentralen Fachstelle.

 

Dr. Schmidt ist der Meinung, dass man sich darüber einig werden müsse, ob die Idee der Finanzierung durch die Wohnungsbaugesellschaften realistisch sei. Andernfalls bäte er um einen anderen Vorschlag zur Gegenfinanzierung.

 

Herr Puder bittet, die Angelegenheit in der heutigen Sitzung zu beschließen, damit die AWO sich auf die Sachlage einstellen könne.

Auf die Frage von Herrn Mervelskemper antwortet er, dass es Gespräche mit den gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften gegeben habe, dort aber kein Interesse vorhanden sei.

 

Frau Machatschek bittet Herrn Puder, die Gespräche zu intensivieren. Im Zuge der Berichterstattung müsste diese Entwicklung dokumentiert werden.

 

Frau Kuschel-Eisermann möchte wissen, was denn wäre, wenn sich die Wohnungsgesellschaften nicht, wie im Beschlussvorschlag vorausgesetzt, an der Finanzierung beteiligten.

 

Dr. Schmidt erwidert, dass in dem Fall der Zuschuss nach der bisherigen Vorlage dann auslaufe. Der Ausschuss könne beschließen, dass die Stadt dann einspringe und nach einer Kompensation suchen müsse. Eine Möglichkeit sei auch, anzuerkennen, dass durch Abmietung von Gebäuden eine gewisse Gegenfinanzierung vorhanden sei.

 

Herr Mervelskemper plädiert dafür, dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 zu folgen. Es sei unmöglich, sich in eine solche Abhängigkeit zu begeben. Man sei sich doch über die Bedeutung  der Arbeit einig.

 

Nach einer weiteren kurzen Diskussion, an der sich Herr Röspel, Herr Hansel, Herr Puder, Herr Dr. Schmidt, Herr Steuber, Herr Halbeisen und Frau Machatschek beteiligen, zieht Herr Halbeisen seinen Antrag zurück und man einigt sich auf folgenden Beschlussvorschlag, den Frau Machatschek zur Abstimmung stellt: 

 

 

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Beschluss:

 

1.      Übergangsweise wird der städtische Zuschuss an die Arbeiterwohlfahrt Hagen/Märkischer Kreis in Höhe von 31.500 € weitergezahlt. AWO und Stadt bemühen sich in Gesprächen mit der Wohnungswirtschaft um eine Co-Finanzierung.

 

2.      Bei der Zentralen Beratungsstelle für Wohnraumsicherung und Wohnungsnotfälle wird ab 01.07.2007 jährlich ein Betrag von 50.000 € (2007: 25.000 €) bereitgestellt, um weiter Reintegrationshilfen bei der AWO im Einzelfall im Rahmen von Fachleistungsstunden in Auftrag geben zu können. Der Beitrag der Wohnungswirtschaft wird auf diesen Ansatz angerechnet.

 

3.      Sofern das Angebot der Reintegrationshilfen durch die Zentrale Fachstelle weiter in Anspruch genommen werden kann, werden zum Jahresende 2007 zur Kompensation des städtischen Anteils drei weitere als Notunterkünfte genutzte Häuser abgemietet. Die jährliche Kostenersparnis beträgt ca. 55.000 €.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen: