Beschlussvorlage - 0903/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 3/95 (473) Rolandstraße/Rolandshöh hier: Einleitung der 1. Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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22.11.2006
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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29.11.2006
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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06.12.2006
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.12.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.12.2006
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/95 (473) Rolandstraße/Rolandshöh gem. § 2.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe südlich der Schützenstraße 30 – 42, westlich der Rolandstraße. Es umfasst die Flurstücke 171 und 128, Flur 19 Gemarkung Haspe, sowie einen Teil der Wegeparzelle "Rolandstraße".
In dem im Sitzungssaal
ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Offenlage des Bebauungsplanes ist in 2007 vorgesehen.
Sachverhalt
Kurzfassung ist nicht erforderlich.
Südlich der Wohngebäude Schützenstraße 30 – 42
setzt der seit dem 31.08.2002 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 3/95 (473)
Rolandstraße/Rolandshöh ein WA – Gebiet in II bzw. III –
geschossiger Bauweise fest. Das Bebauungskonzept wurde seinerzeit auf
Geschosswohnungsbau ausgerichtet. Leider haben sich bisher keine Interessenten
für Geschosswohnungsbau gefunden.
Befahrbar sollte das Wohngebiet nur bis zu den an der Rolandstraße angeordneten Stellplätzen sein. Es war angedacht und auch so festgesetzt, dass die innere Erschließung für die Bewohner nur fußläufig ausgebaut werden sollte.
Mit Beschluss der Rates der Stadt Hagen vom 02.03.2006 wurde der Bereich in das 100 Einfamilienhausgrundstücke Programm aufgenommen.
Es ist vorgesehen, diesen Bereich dahingehen umzuplanen, dass dort Einfamilienhäuser in zweigeschossiger Bauweise entstehen können. Um das zu ermöglichen soll die Erschließung in das Baugebiet hineingeführt und den einzelnen Häusern Stellplätze bzw. Garagen zugeordnet werden.
Um dieses Ziel umzusetzen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

22.11.2006 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen einen Beschluss zu fassen wie er nachstehend abgedruckt ist mit folgender Ergänzung/Änderung:
Der Geltungsbereich umfasst auch die Flurstücke 93 und 94, Flur 19,
Gemarkung Haspe und ist in dem beigefügten Lageplan (siehe Anlage) schraffiert
dargestellt.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/95 (473) Rolandstraße/Rolandshöh gem. § 2.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe südlich der Schützenstraße 30 – 42, westlich der Rolandstraße. Es umfasst die Flurstücke 171 und 128, Flur 19 Gemarkung Haspe, sowie einen Teil der Wegeparzelle "Rolandstraße".
In dem im Sitzungssaal
ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Offenlage des Bebauungsplanes ist in 2007 vorgesehen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
10 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
4 |
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06.12.2006 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
einen Beschluss mit folgender Ergänzung/Änderung zu fassen:
Der Geltungsbereich umfasst auch die Flurstücke 93 und
94, Flur 19, Gemarkung Haspe und ist in dem beigefügten Lageplan (sh. Anlage)
schraffiert dargestellt.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/95 (473) Rolandstraße/Rolandshöh gem. § 2.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe südlich der Schützenstraße 30 – 42, westlich der Rolandstraße. Es umfasst die Flurstücke 171 und 128, Flur 19 Gemarkung Haspe, sowie einen Teil der Wegeparzelle "Rolandstraße".
In dem im Sitzungssaal
ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Offenlage des Bebauungsplanes
ist in 2007 vorgesehen.