14.12.2006 - 5.42 Bebauungsplan Nr. 3/95 (473) Rolandstraße/Rolan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jochen Weber möchte erläutert bekommen, warum im Stadtentwicklungsausschuss die von der Bezirksvertretung Haspe favorisierte Fläche negativ entschieden wurde.

 

Herr Grothe erklärt, dass der Stadtentwicklungsausschuss darüber diskutiert habe, inwieweit dieses Verfahren der Veränderung der mehrgeschossig bebaubaren Flächen, die hinter dem Parkplatz liegen, beschleunige, wenn es zunächst bei der Ausweisung dieses Plangebietes bleiben würde. Der Stadtentwicklungsausschuss war sich im Rahmen der Diskussion um die 100 Einfamilienhäuser einig, dass vorrangig die Einfamilienhausbebauung zu berücksichtigen sei. Inwieweit der Parkplatz verändert werden müsste, um dahinter bauen zu können, werde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens mit untersucht werden. Erste Vermutungen lassen erkennen, dass unter der angesprochenen Fläche ein verrohrter Bach liege und es sich bei dieser Fläche um eine Altlast handele. Diese beiden Umstände verbunden mit der Frage, ob die von Herrn Weber angesprochene Fläche als Wohnbaugrundstück nutzbar sei, würde die Verwaltung in eine große zeitliche Verzögerung bringen. Herr Grohte schlägt daher vor, beide Verfahren unabhängig voneinander zu bearbeiten und ggf., wenn die vordere Fläche bebaubar ist, im laufenden Verfahren eine Erweiterung des Plangebietes durchzuführen, damit dem Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung Haspe Rechnung getragen werden kann.

 

Herr Jochen Weber sieht nicht den eindeutigen Vorteil in der von Herrn Grothe dargestellten Vorgehensweise und erläutert noch mal die Beschlussgrundlage der Bezirksvertretung Haspe.

 

Herr Asbeck vertritt die Meinung, dass es nicht sinnvoll sei, den Antrag der Bezirksvertretung Haspe schon jetzt mit in die Bebauungsplanberatungen mit aufzunehmen. Das Projekt 100 Einfamilienhäuser sollte so schnell wie möglich umgesetzt werden. Im Stadtentwicklungsausschuss sei erkennbar geworden, dass die Einbeziehung der Fläche zu Komplikationen führen könnte. Die Verwaltung sei beauftragt worden, eventuelle Hinderungsgründe zu erläutern und darzulegen.

 

Herr Jochen Weber verdeutlicht noch mal, dass mögliche Einzelinteressen hinter dem Gemeinwohl stehen müssen. Es gehe darum, möglichst viele Flächen zur Bebauung zu realisieren. Ein nicht benutzter Parkplatz, wie der dargestellte, sollte mit in die Bebauungsplanung einbezogen werden.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungsausschusses abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/95 (473) Rolandstraße/Rolandshöh  gem. § 2.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe südlich der Schützenstraße 30 – 42, westlich der Rolandstraße. Es umfasst die Flurstücke 171 und 128, Flur 19 Gemarkung Haspe, sowie einen Teil der Wegeparzelle "Rolandstraße".

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Offenlage des Bebauungsplanes ist in 2007 vorgesehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen