Beschlussvorlage - 0969/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Wirtschaftsplan 2007 der Gebäudewirtschaft Hagen wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Inhalt:

 

I.          Erfolgsplan 2007

II.          Erläuterungen zum Erfolgsplan 2007

III.         Vermögensplan 2007

IV.        Stellenübersicht 2007

V.        Finanzplan 2007 – 2011

 

Gemäß § 41 GO ist der Rat der Stadt für die Feststellung des Wirtschaftsplans zuständig.

 

Die Gebäudewirtschaft Hagen wird ab 01.01.2004 als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführt.

 

Gemäß § 14 EigVO NRW und § 14 der Betriebssatzung GWH ist von der Betriebsleitung zu Beginn eines jeden Jahres ein Wirtschaftplan, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht, aufzustellen und dem Betriebsausschuss vorzulegen.

 

Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten (§ 15 I EigVO NRW).

 

Im Rahmen des Programms zur Sanierung der städtischen Gebäude sind gemäß Ratsbeschluss zusätzliche Maßnahmen in Höhe von 9.449.000 € in den Wirtschaftsplan 2007 der Gebäudewirtschaft Hagen aufgenommen worden.

 

Der Vermögensplan muss alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, die sich aus Anlagenänderungen und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 16 I EigVO NRW).

 

Die Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für Tarifbeschäftigte des Betriebes zu beinhalten. Beamte, die bei der Gebäudewirtschaft beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Stadt Hagen zu führen und in der Stellenübersicht der Gebäudewirtschaft nachrichtlich anzugeben (§ 17 I EigVO NRW).

 

Zusammen mit dem Wirtschaftsplan ist ein fünfjähriger Finanzplan beigefügt, der die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans sowie die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Gebäudewirtschaft, die sich auf die Finanzplanung der Stadt Hagen auswirken, entsprechend widerspiegelt (vergleiche § 18 EigVO NRW).

 


 
Nach § 14 EigVO und § 14 (2) der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft Hagen ist die Betriebsleitung verpflichtet einen Wirtschaftsplan aufzustellen, durch den Oberbürgermeister festzustellen und dem Betriebsausschuss vorzulegen.

 

Mit dem Beratungsergebnis des Betriebsausschusses ist der Wirtschaftsplan dem Rat der Stadt Hagen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.11.2006 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft nimmt den Wirtschaftsplan 2007 zur Kenntnis.

 

Dem Rat der Stadt Hagen wird empfohlen, dem Wirtschaftsplan 2007 zuzustimmen unter dem Vorbehalt, dass die bei den Einzelmaßnahmen auf den Seiten 10 bis 13 in der Spalte “Vorschlag 2007 zu Ziff. 2 der Vorlage” enthaltenen Ansätze mit einem Sperrvermerk versehen werden, der erst nach entsprechender Beschlussfassung der zuständigen politischen Gremien durch den Betriebsausschuss der GWH aufgehoben wird.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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14.12.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Wirtschaftsplan unter dem Vorbehalt zu, dass die bei den Einzelmaßnahmen auf den Seiten 10 bis 13 in der Spalte “Vorschlag 2007 zu Ziff. 2 der Vorlage” enthaltenen Ansätze mit einem Sperrvermerk versehen werden, der erst nach entsprechender Beschlussfassung der zuständigen politischen Gremien durch den Betriebsausschuss der GWH aufgehoben wird. Die bauliche Sanierung der Stadthalle (siehe Einzelmaßnahmen der Gebäudeunterhaltung, Seite 10) mit einem Planwert von 500.000 € erhält Priorität 1 und unterliegt damit nicht mehr dem Sperrvermerk.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen