Beschlussvorlage - 0757/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der II. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen ( Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) von 21.12.2005 , der als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird beschlossen.

 

Realisierungstermin 15.11.2006

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Sachverhalt

Der Straßenreinigungsplan, der als Anlage Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen ist, wird auf Grund von Änderungen angepasst und ergänzt.


 
 


Nach Überprüfung vor Ort durch die HEB GmbH muss der Straßenreinigungsplan bei folgenden Straßen den örtlichen Gegebenheiten angepasst  und die Straßen mit in das Straßenverzeichnis  aufgenommen werden:

 

  1. Die Wesselbachstraße

2.   Die Zufahrt zwischen den Häusern 45 und 47 des Ergster Weges

3.   Die Zufahrt zu den Häusern 22 und 24b des Herbecker Weges.

4.   Die Hördenstraße von der Berliner Straße ausgehend bis Im Ennepetal

5.   Die Stichstraße zum Haus Nummer 5 der alten Knippschildstraße

 

Darüber hinaus soll die Straße “Im Kirchenberg” aufgrund der nachlassenden verkehrlichen Belastung im Winterdienst reduziert werden. Dieses ist in den Straßenreinigungsplan aufzunehmen.

 

Nach Umbenennung der ehemaligen Grashofstraße muss das Sparkassen-Karree als eine gewidmete öffentliche Verkehrsfläche in das Straßenverzeichnis aufgenommen werden.

 

 

Nach der Widmung sind die neuen Wege

 

-Weg zwischen der Lennestraße 61a und dem Haldener Friedhof  und

-Weg zwischen der Voerder Straße und der Westfalenstraße

 

öffentliche Verkehrsflächen und müssen in das Wegeverzeichnis mit aufgenommen werden.

 

Darüber hinaus ist das Parkplatzverzeichnis um den Parkplatz zwischen der Overbergstraße Ecke Victor-von-Scheffel-Straße zu ergänzen.

 

In der Anlage 1 befindet sich eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Regelung im Straßenverzeichnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen ( Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 21.12.2005

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV NRW S. 272), des § 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen – Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) – vom 18. Dezember 1975 (GV NRW S.706/SGV NRW 2061), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2005 (GV NRW S.274) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S.712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03. Mai 2005 (GV NRW S.488) hat der Rat der Stadt Hagen in der Sitzung am                               folgenden II. Nachtrag beschlossen:   

 

 

Artikel I

 

 

Der Straßenreinigungsplan wird wie folgt geändert und ergänzt:

 

 

Teil 1: Straßenverzeichnis

 

 

Straße

Reinigung

durch

Anzahl der

wöchentl.

Reinigung

Winter-

dienst

Klasse

 

 

 

 

Ergster Weg

a) von Tiefendorfer Str. bis “An der Steigung”

b) von “An der Steigung” bis Ende Bebauung

c) Zufahrt zwischen Haus Nr. 45 und 47

 

 

Stadt

Anlieger

Anlieger

 

1

1

1

 

A

Herbecker Weg

a) von Dolomitstr. bis Springstück einschl.

    Buswendeplatte

b) von Springstück bis Hohenlimburger Str.

c) Zufahrt zu den Häusern 22 -24b

 

Stadt

 

Stadt

Anlieger

 

 

1

 

1

1

 

A

 

C

Hördenstraße

a) von Berliner Str. bis Im Ennepetal

b) von Berliner Str. bis Bebelstr.

c) von Bebelstr. bis Hausnummer 24

d) von Konrad-Adenauer-Ring bis Thüringenstr.

    außer Zufahrt zu den Häusern 80-80a und

    Nr.71

e) Zufahrt zu den Häusern 80-80a und Nr.71

 

Stadt

Stadt

Stadt

 

 

Stadt

Anlieger

 

 

1

1

1

 

 

1

 

A

A

B

 

 

A

Im Kirchenberg

Stadt

 

1

C

Knippschildstraße

a) außer Zufahrt zu dem Haus Nummer 5

b) Zufahrt zu dem Haus Nummer 5

 

 

Stadt

Stadt

 

1

1

 

A

C

Sparkassen-Karree

Stadt

 

 

6

A

Wesselbachstraße

a) außer Abzweig zur Straße Neuer Schlossweg

b) Abzweig zur Straße Neuer Schlossweg

c) ab Hausnummer 85,90 bis Ende Bebauung

 

Stadt

Anlieger

Stadt

 

 

1

1

1

 

A

 

C

 

 

 

Teil 2: Wegeverzeichnis

 

 

 

 

Reinigung durch

Reinigungs-tag

Berchum-Fley-Garenfeld-Halden-Herbeck

 

 

 

 

Weg zwischen

Lennestraße 61a und Haldener Friedhof

 

Anlieger

Freitag

 

 

 

 

Haspe

 

 

 

Weg zwischen

Voerder Straße und Westfalenstraße

 

Anlieger

Freitag

 

 

 

Teil 3: Parkplatzverzeichnis

 

 

 

Reinigung durch

Anzahl der wöchentl. Reinigung

Boelerheide – Boele – Kable - Helfe

 

 

 

 

 

 

Parkplatz

Overbergstraße /

Victor-v.-Scheffel-Straße

 

Stadt

1

 

 

Artikel II

 

Dieser Nachtrag tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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18.10.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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25.10.2006 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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26.10.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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31.10.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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08.11.2006 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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09.11.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen