Beschlussvorlage - 0726/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt das in der Vorlage dargestellte Konzept zur Optimierung der Stadtsauberkeit  zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Anschaffung von 11 Dienstfahrzeugen für den Zentralen Außendienst des Amtes für öffentliche Sicherheit, Verkehr und Personenstandswesen. Der Neupreis darf 14.000 € pro Fahrzeug nicht überschreiten. Fünf Fahrzeuge sollen noch in diesem Jahr beschafft werden, die übrigen im Jahr 2007.            
    Die Entscheidung, ob die Mittel den Verwaltungs- oder Vermögenshaushalt belasten (Kauf oder Leasing), wird im Rahmen des Vergabeverfahrens unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen.

 

Realisierungsdatum für diese Vorlage ist der 31.10.2007.

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Sachverhalt

Die Sauberkeit des Wohnumfeldes ist ein wichtiges Kriterium für die Lebensqualität in den Hagener Wohnquartieren. Diese Aussage wird durch verschiedene Umfragen unter der Hagener Bevölkerung bestätigt.

Die Verwaltung hat das bestehende Sauberkeitskonzept der Stadt Hagen grundlegend überprüft. Die Ergebnisse werden in dieser Vorlage vorgestellt.


 
Die Stadt Hagen verfügt seit dem Jahr 2001 über ein Stadtsauberkeitskonzept, das deutlich über die bis dahin vorhandene Organisation der Straßen- und Flächenreinigung hinausgeht und auf folgenden Elementen aufbaut:

 

Ø      Intensivierte Straßen- und Flächenreinigung in der Hagener Innenstadt und in
Innenstadt nahen Bereichen (Teilen von Altenhagen und Wehringhausen)

Ø      restriktivere Ahndung von Umweltverstößen und

Ø      Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit.

 

Seit 2005 wird das Stadtsauberkeitskonzept überprüft, um den Sauberkeitsstandard im gesamten Stadtgebiet wirkungsvoll erhöhen zu können.

 

Folgende Bereiche waren Gegenstand der Überprüfung innerhalb der Verwaltung:

 

Ø      Der Außendienst der Unteren Abfallbehörde (Umweltamt, Amt 69).                        
Bislang ermittelten sowohl das Amt 69 als auch das Amt 32 im Aufgabenbereich Stadtsauberkeit, jedoch auf Grundlage unterschiedlicher Rechtsnormen (Abfallrecht bzw. Gebietsordnung).

Ø      Der Zentrale Außendienst (32).                                                                                     
Dieser war bisher nach sachlichen Zuständigkeiten gegliedert (z.B. Adressermittlungen, Amtshilfeersuchen, Zustellungen, Überprüfung von Veranstaltungen).

Ø      Die Ordnungspartnerschaft (32),                                                                                   
bestehend aus drei Außendienstmitarbeitern, die im Innenstadtbereich, in Eilpe und Haspe regelmäßige Streifengänge unternehmen und Verstöße gegen die Gebietsordnung durch Ermahnungen, Belehrungen und Verwarngelder ahnden.

Ø      Die Ermittlung und Ahndung von Verstößen gegen die Handwerksordnung (32),  
bestehend aus drei Stellen im Innen- und Außendienst, die ausschließlich Verstöße gegen die Handwerksordnung ahnden.

Ø      Die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs (Politessen) beim Amt 32.

Ø      Die Schnittstellen innerhalb der Stadtverwaltung, sowie mit der Gebäudewirtschaft Hagen, GWH, und dem Hagener Entsorgungsbetrieb, der HEB GmbH.

 

Als Ergebnis wurden folgende Optimierungsvorschläge herausgearbeitet:

 

1.      Die Aufgabe „Stadtsauberkeit“ im Außendienst (bislang geteilt bei 32 und 69 angesiedelt) wurde zusammengelegt und wegen der größeren Flexibilität in Urlaubs- und Krankheitsfällen bei 32 zentral angesiedelt und koordiniert. Die Verwaltung ist damit einer Empfehlung des Institutes für Verwaltungsforschung (ifV), Gelsenkirchen, über die Aufgabenwahrnehmung im Amt für öffentliche Sicherheit, Verkehr und Personenstandswesen aus dem Jahr 2002 gefolgt.

 

2.      Die eingangs genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Außendienste bei 32 und 69 wurden zu einem zentralen Außendienst bei 32 zusammengefasst. Darüber hinaus wurde das Stadtgebiet in 11 Bezirke eingeteilt, so dass Wegezeiten verkürzt werden und die Bürgerinnen und Bürger jeweils feste Ansprechpartnerinnen und -partner haben. Die eingesparten Wegezeiten werden für Aktivitäten im Sinne der Stadtsauberkeit genutzt. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt weiterhin  in Form eines separaten Außendienstes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter melden dem Zentralen Außendienst vorgefundene Verunreinigungen (vgl. Pkt. 8). 

 

3.      Die neuen Bezirke werden nach Möglichkeit den 23 Revieren der Bezirksbeamten der Polizei angepasst. Regelmäßige, gemeinsame Streifengänge von Polizei und Ordnungsamt sollen die Sicherheit und Sauberkeit in Hagen stärken.          
Die bisherige Form der Zusammenarbeit mit der Polizei in den Bezirken Innenstadt, Eilpe und Haspe (Ordnungspartnerschaft) wird, den Beschlüssen der Bezirksvertretungen Eilpe/Dahl, Haspe und Mitte entsprechend, beibehalten und nicht in den Zentralen Außendienst integriert.            
Im Gegensatz zu den Ordnungspartnerschaften beinhaltet der Aufgabenkatalog des Zentralen Außendienstes neben Streifengängen im Bezirk und verschiedenen Fachaufgaben überwiegend termingebundene Ermittlungen für Führerschein-, Zulassungs- und Meldebehörden. Eine Zusammenlegung würde die Präsenz der Ordnungskräfte an den bisher betreuten Brennpunkten reduzieren, bzw. ginge zu Lasten der termingerechten Ermittlungsarbeit. Darüber hinaus lassen sich die Arbeitszeitmodelle der Ordnungspartnerschaften (Schichtdienst) und des Zentralen Außendienstes (feste Arbeitszeit) nicht ohne Einschränkungen auf der einen Seite, bzw. nicht ohne zusätzliche Personalkosten auf der anderen Seite angleichen.

 

4.      Meldungen und Mitteilungen zur Stadtsauberkeit werden zentral über eine neu eingerichtete Telefon-Hotline (Tel. 207-3333) beim Amt 32 entgegengenommen. Über die Hotline ist die Sachgruppe „Zentraler Außendienst“ montags bis donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr durchgehend erreichbar und kann zeitnah Abhilfe schaffen.

 

5.      Die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und dem Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) wurde optimiert. Der Außendienst des Amtes 32 meldet dem HEB umgehend vorgefundene Verschmutzungen im Stadtgebiet. Letzterer sorgt für eine kurzfristige Entsorgung. Zur Ausrüstung des Außendienstes gehören auch Schutzhandschuhe, so dass kleinere, problematische Verschmutzungen, wie Drogenspritzen oder Scherben auf einem Spielplatz, an Ort und Stelle aufgenommen und entsorgt werden können.  

6.      Die Präsenz der Ordnungskräfte in ihren Bezirken wird gegenüber der bisherigen Praxis gestärkt. Dazu werden die Außendienstmitarbeiterinnen und –mitarbeiter mit Dienstkleidung ausgestattet. Die bisher gegen Kilometergelderstattung eingesetzten privaten PKW werden nach und nach durch elf einheitliche Dienstwagen mit der Aufschrift „Ordnungsamt“ ersetzt. Die Beschaffung der ersten fünf Fahrzeuge soll möglichst noch im Jahr 2006 erfolgen. Die restlichen Fahrzeuge sollen im Jahr 2007 angeschafft werden. Die Fahrzeugkosten sind von den Ausschreibungsergebnissen abhängig und können an dieser Stelle noch nicht genau beziffert werden. Angelehnt an die ADAC-Autokostenübersicht Stand aus dem Jahr 2005 werden die Betriebskosten einschließlich Wertverlust auf ca. 46.000,- € geschätzt.            
Den höheren Fahrzeugkosten ist der ideelle Nutzen aus der Steigerung der Sicherheit und Stadtsauberkeit gegenüberzustellen. Darüber hinaus entfallen Kilometergeldzahlungen für die Nutzung der privaten PKW von ca. 38.000 € pro Jahr.

 

7.      Die Ermittlung und Ahndung von Verstößen gegen die Handwerksordnung wird weiterhin durch die Gewerbeabteilung des Amtes 32 erfolgen und nicht in den Zentralen Außendienst integriert. Die Ermittlungen der Gewerbeabteilung erfolgen im Gegensatz zum Zentralen Außendienst bei 32 bezirksübergreifend. Darüber hinaus sinkt die Wahrscheinlichkeit des Ermittlungserfolgs, wenn das Außendienstpersonal Verdachtsfällen in Dienstkleidung und beschrifteten Dienstfahrzeugen nachgeht.

 

8.      Der Oberbürgermeister hat alle städtischen Dienststellen, die Flächen verwalten, insbesondere die Gebäudewirtschaft Hagen, das Liegenschaftsamt und den Fachbereich für Grünanlagen- und Straßenbetrieb angewiesen, die Sauberkeit ihrer Flächen konsequent sicherzustellen. Darüber hinaus wurden alle städtischen Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter verpflichtet, dem Zentralen Außendienst Verunreinigungen im Stadtgebiet zu melden.

 

9.      Mit der Deutschen Bahn AG und dem Landesbetrieb Straßenbau als zuständige Stellen für die Unterhaltung von Bahnanlagen bzw. Bundesstraßen wurden Gespräche geführt. Eingefordert wurde auch hier, verstärkt für die Sauberkeit der betreuten Flächen zu sorgen.

 

10. Die jährlichen Reinigungsaktionen in Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen, Vereinen und weiteren Einrichtungen werden, nach den Erfolgen der letzten Jahre, fester Bestandteil des Stadtsauberkeitskonzeptes. Hier wird eine Erhöhung des ehrenamtlichen Anteils an der Umwelterziehung angestrebt.

 

 

 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Neue Maßnahme

 

x

 des Verwaltungshaushaltes oder

 

x

 des Vermögenshaushaltes (wird im Zuge des Vergabeverfahren entschieden)

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

x

 Es entstehen Ausgaben

 

 

X

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

2006/07

 

 

 

x

 jährlich wiederkehrende Ausgaben in Form von (lfd. Fahrzeugkosten und Dienstkleidung)

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

 

 EUR

x

 Sachkosten

154.000

 EUR für die Anschaffung von 11 Dienstfahrzeugen

 

 

 

 

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

 

 

    

    

    

0220.936.0000.8

70.000,-

84.000,-

Kauf oder

     

     

ggf. Fz. Leasing

nn.

nn.

nn.

     

     

lfd. Kfz-Kosten

ca. 860,-

46.000,- p.a.

geschätzt lt.

ADAC-Liste

     

Dienstkleidung

11.000,-

1.400,-

3.900,-

1.400,-

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

ca. 81.860,-

ca. 131.400,-

ca. 49.900,-

ca. 49.900,-

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

x

 Verwaltungshaushalt

 

 

x

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

SN B, km-Geld

1.000

20.000

38.000

38.000

38.000

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

X

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

x

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

8720 330 10402

70.000

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

x

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

x

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

2006

 

 

 

x

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

x

 Jährlich

in Höhe von EUR

 vgl. Pkt. 6 der

 Vorlage

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

Erweitern

26.10.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.11.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen