26.10.2006 - 6.7 Stadtsauberkeit in Hagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 26.10.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0726/2006 Stadtsauberkeit in Hagen
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 19 Zentrale Steuerung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf die Frage von Herrn Sondermeyer, mit wie vielen Personen die Dienstfahrzeuge besetzt werden sollen und welche Befugnisse diese haben, teilt Herr Dr. Bleicher mit, dass die Fahrzeuge jeweils mit einer Person besetzt werden. Es wurden elf Bezirke gegründet, die jeweils von einem Mitarbeiter betreut werden. Herr Dr. Bleicher weist auf die in der Vorlage beschriebenen Tätigkeiten hin und teilt mit, dass die Außendienstmitarbeiter die für die Ausführung der Tätigkeiten erforderlichen Befugnisse besitzen.
Herr Sondermeyer fragt nach, ob den Mitarbeitern darüber hinaus bestimmte Befugnisse (z. B. für Personenkontrollen) erteilt werden. Herr Dr. Bleicher antwortet, dass dies nicht der Fall ist.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt das in der Vorlage dargestellte Konzept zur Optimierung der Stadtsauberkeit zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Anschaffung von 11 Dienstfahrzeugen für den Zentralen Außendienst des Amtes für öffentliche Sicherheit, Verkehr und Personenstandswesen. Der Neupreis darf 14.000 pro Fahrzeug nicht überschreiten. Fünf Fahrzeuge sollen noch in diesem Jahr beschafft werden, die übrigen im Jahr 2007.
Die Entscheidung, ob die Mittel den Verwaltungs- oder Vermögenshaushalt belasten (Kauf oder Leasing), wird im Rahmen des Vergabeverfahrens unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen.
Realisierungsdatum für diese Vorlage ist der 31.10.2007.
