Beschlussvorlage - 0773/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat stellt als Ergebnis des Bürgerentscheids fest:

 

Die zur Abstimmung stehende Frage gilt als mit “Nein” beantwortet.

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Sachverhalt

Die zur Abstimmung stehende Frage gilt als mit “Nein” beantwortet, da sie zwar von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen mit “Ja” beantwortet wurde, diese Mehrheit aber nicht mindestens 20 vom Hundert der Bürger beträgt.


Zur Entscheidung stand am 17.09.2006 die Frage:

 

“Sind Sie dafür, dass der Ratsbeschluss vom 2. März 2006 (Drucksachen-Nr. 0010/2006) in den Punkten 1, 2 und 4 abgewandelt wird in:

 

Zu 1: Es wird die Errichtung eines zentralen Sport- und Freizeitbades am jetzigen Freibadstandort Ischeland auf der Grundlage der Empfehlungen der HVG / Hagenbad GmbH entsprechend der HVG-Drucksache 01/06 beschlossen. Die Baukosten werden mit maximal 20 Mio. Euro zzgl. Baunebenkosten festgeschrieben.

 

Zu 2: Die Freibäder Kirchenberg, Hengstey und Hestert werden ganzjährig für die Öffentlichkeit weiterbetrieben – im Sommer als Freibäder, im Winter mit mobiler Überdachung unter konzeptioneller Einbindung der Schwimmsportvereine und Schulen, um eine kostengünstige Betriebsführung zu ermöglichen.

 

Zu 4: Das Lennebad Hohenlimburg ist nach Realisierung der Ganzjahresnutzung des Kirchenbergbades, das Stadtbad Boele nach Umbau des Hengstey-Bades und das Willi-Weyer-Bad nach der Errichtung des Zentralbades zu schließen. Diese Standorte sind einer Nachfolgenutzung zuzuführen. Die Saunalandschaft des Willi-Weyer-Bades ist privat weiter zu führen.

Die Erlöse aus der Nachverwertung sind zur Deckung der Bau- und Baunebenkosten bzw. zur Zuschusssenkung zu verwenden.”

 

 

 
Gemäß § 16 der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in Hagen stellt der Rat als Ergebnis des Bürgerentscheides vom 17.09.2006 fest:

 

Stimmberechtigte:

154 538

Abgegebene Stimmen

29 062

darunter mit Stimmschein:

5 678

 

 

Ungültige Stimmen:

88

Gültige Stimmen:

28 974

 

 

Mit “Ja” haben gestimmt:

19 334

Mit “Nein” haben gestimmt:

9 640

 

Das Quorum beträgt gemäß § 26 Absatz 7 Gemeindeordnung NRW 20 vom Hundert der Bürger (=Abstimmberechtigte), also 30 908.

 

Die zur Abstimmung stehende Frage gilt als mit “Nein” beantwortet, da sie zwar von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen mit “Ja” beantwortet wurde, diese Mehrheit aber nicht mindestens 20 vom Hundert der Bürger beträgt.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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28.09.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen