Beschlussvorlage - 0773/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergebnis des Bürgerentscheids vom 17.09. 2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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28.09.2006
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Sachverhalt
Die zur Abstimmung stehende Frage gilt als mit
“Nein” beantwortet, da sie zwar von der Mehrheit der abgegebenen
gültigen Stimmen mit “Ja” beantwortet wurde, diese Mehrheit aber
nicht mindestens 20 vom Hundert der Bürger beträgt.
Zur Entscheidung stand am 17.09.2006 die Frage:
“Sind Sie dafür, dass der Ratsbeschluss vom 2. März 2006 (Drucksachen-Nr. 0010/2006) in den Punkten 1, 2 und 4 abgewandelt wird in:
Zu 1: Es wird die Errichtung eines zentralen Sport- und Freizeitbades am jetzigen Freibadstandort Ischeland auf der Grundlage der Empfehlungen der HVG / Hagenbad GmbH entsprechend der HVG-Drucksache 01/06 beschlossen. Die Baukosten werden mit maximal 20 Mio. Euro zzgl. Baunebenkosten festgeschrieben.
Zu 2: Die Freibäder Kirchenberg, Hengstey und Hestert werden ganzjährig für die Öffentlichkeit weiterbetrieben – im Sommer als Freibäder, im Winter mit mobiler Überdachung unter konzeptioneller Einbindung der Schwimmsportvereine und Schulen, um eine kostengünstige Betriebsführung zu ermöglichen.
Zu 4: Das Lennebad Hohenlimburg ist nach Realisierung der Ganzjahresnutzung des Kirchenbergbades, das Stadtbad Boele nach Umbau des Hengstey-Bades und das Willi-Weyer-Bad nach der Errichtung des Zentralbades zu schließen. Diese Standorte sind einer Nachfolgenutzung zuzuführen. Die Saunalandschaft des Willi-Weyer-Bades ist privat weiter zu führen.
Die Erlöse aus der Nachverwertung sind zur Deckung der Bau- und Baunebenkosten bzw. zur Zuschusssenkung zu verwenden.”
Gemäß § 16 der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden
in Hagen stellt der Rat als Ergebnis des Bürgerentscheides vom 17.09.2006 fest:
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Stimmberechtigte: |
154 538 |
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Abgegebene Stimmen |
29 062 |
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darunter mit Stimmschein: |
5 678 |
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Ungültige Stimmen: |
88 |
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Gültige Stimmen: |
28 974 |
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Mit “Ja” haben gestimmt: |
19 334 |
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Mit “Nein” haben gestimmt: |
9 640 |
Das Quorum beträgt gemäß § 26 Absatz 7
Gemeindeordnung NRW 20 vom Hundert der Bürger (=Abstimmberechtigte), also
30 908.
Die zur Abstimmung stehende Frage gilt als mit “Nein” beantwortet, da sie zwar von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen mit “Ja” beantwortet wurde, diese Mehrheit aber nicht mindestens 20 vom Hundert der Bürger beträgt.
