Beschlussvorlage - 0769/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussfassung erfolgt gemäß Ergebnis der Beratung.

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Sachverhalt

Die Eheleute Ashoff richten mit ihrem Bürgerantrag vom 11.06.2006 an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften die Bitte, sich der Situation auf dem Bolzplatz Eschenweg anzunehmen. Durch die Nutzung dieses Bolzplatzes entstehe eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer Wohnqualität, die so nicht mehr hinnehmbar sei. Erreicht werden soll eine Schließung bzw. Verkleinerung des Platzes, um die Belästigungen zu verringern. 


 
Mit einem Schreiben vom 11.04.2006 wandte sich das Ehepaar Ashoff zunächst an die Bezirksvertretung Nord. Es wurde geschildert, dass durch die Nutzung des Bolzplatzes Eschenweg/Auf dem Kuhl erhebliche Lärmbelästigungen entstehen. Ursache hierfür sei das Auftreffen der Bälle auf das metallene Ballfanggitter, das spielbegleitende Schreien und Kreischen der Kinder sowie die Prellgeräusche, die auch durch die geschlossenen Fenster zu hören seien. Es gebe keine Ruhezeiten, auch an Sonntagen werde bis zum Eintreten der Dunkelheit gespielt. Für zusätzliche Belästigungen sorge die Durchführung von Fußballturnieren, auch mit Besuchern. Der Lärmpegel, der von dem nahegelegenen Kindergarten Eschenweg und der Grundschule Helfe mit ihren beiden Schulhöfen ausgehe, sei für ein reines Wohngebiet genug, daher werde dringend darum gebeten, zumindest auf dem Bolzplatz Maßnahmen zu ergreifen, um die Lärmbelästigungen zu verringern. Ihrem Bürgerantrag fügten die Eheleute Ashoff einige Zeitungsausschnitte über Gerichtsurteile, die im Zusammenhang mit Lärmbelästigungen durch öffentliche Anlagen veröffentlicht wurden, sowie umfangreiches Fotomaterial bei.

 

Als Maßnahme zur Verbesserung der Situation wurde vorgeschlagen, die Tore und die Ballfanggitter von dem Bolzplatz zu entfernen. Die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Nord ergänzte die Ausführungen der Eheleute Ashoff mit Schreiben vom 04.05.2006 dahingehend, dass sich die Beschwerde vorwiegend gegen die Nutzung des Platzes durch ältere Jugendliche und junge Erwachsene richte. Durch den wiederholten Einsatz von Polizei und JuCops sei keine Entschärfung der Situation zu erreichen gewesen. Mit der Schließung oder Verkleinerung des Platzes solle erreicht werden, dass der Platz für diese Personengruppen keinen Anziehungspunkt mehr darstelle.

 

Mit Schreiben vom 11.06.2006 baten die Eheleute schließlich darum, ihre Ausführungen vom 11.04.2006 als Bürgerantrag im Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften zu behandeln.

 

Die Verwaltung nimmt zu diesem Bürgerantrag wie folgt Stellung:

 

Dem Bolzplatz Auf dem Kuhl/ Eschenweg kommt in Helfe eine wichtige Bedeutung als öffentliche Spielfläche für Kinder und Jugendliche zu. Die regelmäßige Nutzung unterstreicht den tatsächlich vorhandenen Bedarf. Der Bolzplatz befindet sich in einem technisch ordnungsgemäßen Zustand und wird durch die Stadt Hagen regelmäßig gewartet. In den vergangenen Jahren wurden vergleichsweise wenige Beschwerden über diese Anlage aus der Nachbarschaft vorgetragen.

 

Eine Schließung oder Verkleinerung des Bolzplatzes oder ein Abbau der Ballfanggitter und der Tore wird vom verantwortlichen Fachbereich Jugend und Soziales in keiner Weise befürwortet, es stehen folgende Gründe entgegen:

 

  • Kinder und Jugendliche müssen die Möglichkeit zur aktiven Freizeitgestaltung in ihrem Wohnumfeld haben.
  • Kinderlärm ist auch in Wohngebieten hinzunehmen, was durch die Rechtsprechung in den letzten Jahren immer bestätigt wurde.

 

  • Sogenannte „spielbegleitende Geräusche“ stellen ebenso wie Geräusche, die durch Ballfanggitter entstehen, keine missbräuchliche Nutzung dar.
  • Die von den Eheleuten Ashoff angegebene tägliche Nutzungsdauer entspricht den ortsüblich gestatteten Spielzeiten. Auf Spiel- und Bolzplätzen dürfen sich Kinder und Jugendliche täglich aufhalten. Die Nutzung ist in der Regel bis 20.00 Uhr, längstens jedoch bis zum Eintritt der Dunkelheit gestattet.
  • Sollten missbräuchliche Nutzungen (z.B. durch Erwachsene) vorkommen, wäre die Ordnungsbehörde anzusprechen.

 

Die Ordnungsbehörde teilt ergänzend zu diesen Ausführungen mit, dass dort über den Bolzplatz Eschenweg keine Beschwerde vorliegt. Sofern Hinweise auf die Störzeiten gegeben werden, könnte der Außendienst gezielt tätig werden.

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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27.09.2006 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung