Beschlussvorlage - 0769/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerantrag der Eheleute Karl und Gudrun Ashoff, Auf dem Kuhl 65, 58099 Hagen: Lärmbelästigungen durch den Bolzplatz Eschenweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Entscheidung
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27.09.2006
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Sachverhalt
Die Eheleute Ashoff richten mit ihrem
Bürgerantrag vom 11.06.2006 an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden,
Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften die Bitte, sich der Situation auf dem
Bolzplatz Eschenweg anzunehmen. Durch die Nutzung dieses Bolzplatzes entstehe
eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer Wohnqualität, die so nicht mehr
hinnehmbar sei. Erreicht werden soll eine Schließung bzw. Verkleinerung des
Platzes, um die Belästigungen zu verringern.
Mit einem Schreiben
vom 11.04.2006 wandte sich das Ehepaar Ashoff zunächst an die Bezirksvertretung
Nord. Es wurde geschildert, dass durch die Nutzung des Bolzplatzes
Eschenweg/Auf dem Kuhl erhebliche Lärmbelästigungen entstehen. Ursache hierfür
sei das Auftreffen der Bälle auf das metallene Ballfanggitter, das
spielbegleitende Schreien und Kreischen der Kinder sowie die Prellgeräusche,
die auch durch die geschlossenen Fenster zu hören seien. Es gebe keine
Ruhezeiten, auch an Sonntagen werde bis zum Eintreten der Dunkelheit gespielt.
Für zusätzliche Belästigungen sorge die Durchführung von Fußballturnieren, auch
mit Besuchern. Der Lärmpegel, der von dem nahegelegenen Kindergarten Eschenweg
und der Grundschule Helfe mit ihren beiden Schulhöfen ausgehe, sei für ein
reines Wohngebiet genug, daher werde dringend darum gebeten, zumindest auf dem
Bolzplatz Maßnahmen zu ergreifen, um die Lärmbelästigungen zu verringern. Ihrem
Bürgerantrag fügten die Eheleute Ashoff einige Zeitungsausschnitte über
Gerichtsurteile, die im Zusammenhang mit Lärmbelästigungen durch öffentliche
Anlagen veröffentlicht wurden, sowie umfangreiches Fotomaterial bei.
Als Maßnahme zur Verbesserung der Situation wurde
vorgeschlagen, die Tore und die Ballfanggitter von dem Bolzplatz zu entfernen.
Die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Nord ergänzte die Ausführungen der
Eheleute Ashoff mit Schreiben vom 04.05.2006 dahingehend, dass sich die
Beschwerde vorwiegend gegen die Nutzung des Platzes durch ältere Jugendliche
und junge Erwachsene richte. Durch den wiederholten Einsatz von Polizei und
JuCops sei keine Entschärfung der Situation zu erreichen gewesen. Mit der
Schließung oder Verkleinerung des Platzes solle erreicht werden, dass der Platz
für diese Personengruppen keinen Anziehungspunkt mehr darstelle.
Mit Schreiben vom 11.06.2006 baten die Eheleute
schließlich darum, ihre Ausführungen vom 11.04.2006 als Bürgerantrag im
Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und
Ordnungspartnerschaften zu behandeln.
Die Verwaltung nimmt zu diesem Bürgerantrag wie
folgt Stellung:
Dem Bolzplatz Auf dem Kuhl/ Eschenweg kommt in
Helfe eine wichtige Bedeutung als öffentliche Spielfläche für Kinder und
Jugendliche zu. Die regelmäßige Nutzung unterstreicht den tatsächlich
vorhandenen Bedarf. Der Bolzplatz befindet sich in einem technisch
ordnungsgemäßen Zustand und wird durch die Stadt Hagen regelmäßig gewartet. In
den vergangenen Jahren wurden vergleichsweise wenige Beschwerden über diese
Anlage aus der Nachbarschaft vorgetragen.
Eine Schließung oder Verkleinerung des
Bolzplatzes oder ein Abbau der Ballfanggitter und der Tore wird vom
verantwortlichen Fachbereich Jugend und Soziales in keiner Weise befürwortet,
es stehen folgende Gründe entgegen:
- Kinder und Jugendliche müssen die Möglichkeit zur aktiven
Freizeitgestaltung in ihrem Wohnumfeld haben.
- Kinderlärm ist auch in Wohngebieten hinzunehmen, was durch die
Rechtsprechung in den letzten Jahren immer bestätigt wurde.
- Sogenannte „spielbegleitende Geräusche“ stellen ebenso
wie Geräusche, die durch Ballfanggitter entstehen, keine missbräuchliche
Nutzung dar.
- Die von den Eheleuten Ashoff angegebene tägliche Nutzungsdauer
entspricht den ortsüblich gestatteten Spielzeiten. Auf Spiel- und
Bolzplätzen dürfen sich Kinder und Jugendliche täglich aufhalten. Die
Nutzung ist in der Regel bis 20.00 Uhr, längstens jedoch bis zum Eintritt
der Dunkelheit gestattet.
- Sollten missbräuchliche Nutzungen (z.B. durch Erwachsene) vorkommen,
wäre die Ordnungsbehörde anzusprechen.
Die Ordnungsbehörde teilt ergänzend zu diesen
Ausführungen mit, dass dort über den Bolzplatz Eschenweg keine Beschwerde
vorliegt. Sofern Hinweise auf die Störzeiten gegeben werden, könnte der
Außendienst gezielt tätig werden.
