27.09.2006 - 3.3 Bürgerantrag der Eheleute Karl und Gudrun Ashof...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Mi., 27.09.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Nach Aufruf des Bürgerantrages wird zunächst dem
Antragsteller, Herrn Ashoff, das Wort erteilt. Herr Ashoff führt aus,
dass in einem Umkreis von 200 Metern zu seinem Wohnhaus eine Grundschule, ein
Kindergarten und der Bolzplatz liegen. Hierdurch sei bereits eine erhebliche
Belastung der Anwohner gegeben. Der Bolzplatz bilde darüber hinaus einen
Anziehungspunkt für Jugendliche und junge Erwachsene, wodurch sich die
Belastungen verstärkten. Das Wohnhaus sei nur 17,5 Meter vom Bolzplatz
entfernt. Wenn dort Turniere stattfänden, sei die Familie gezwungen, das Haus in
dieser Zeit zu verlassen, die Geräusche seien bis in den Keller zu vernehmen.
Wenn seinem Vorschlag gefolgt und der Platz verkleinert würde, werde die
Geräuschbelästigung gemindert. Er habe selbst drei Kinder und im Grunde nichts
gegen Kinderlärm, jedoch seien die hier vorliegenden Lärmbelästigungen nicht zu
ertragen. Den Nutzern des Bolzplatzes stünden in der näheren Umgebung andere
Möglichkeiten zur Verfügung, um ihre Freizeit zu verbringen, zum Beispiel die
Sportanlage Helfe. Es sei nicht einzusehen, dass nur der Bolzplatz Eschenweg in
dieser Intensität genutzt werde. Frau Schwanke, Fachbereich Jugend und
Soziales, nimmt anschließend zu dem Vortrag Stellung. Sie erläutert, dass dem
Bolzplatz in Helfe eine wichtige Bedeutung für die Freizeitgestaltung der dort
lebenden Kinder und Jugendlichen zukomme und diesem ein pädagogisches Konzept
zugrunde liege. Dass in diesem Bereich ein hoher Bedarf an Freizeiteinrichtungen
bestehe, werde dadurch bestätigt, dass der Platz intensiv in Anspruch genommen
werde. Die Nutzer des Bolzplatzes könnten nicht auf andere Einrichtungen
ausweichen, die Sportanlage Helfe sei ein Sportplatz, der dem Vereinssport
vorbehalten sei. Bolzplätze seien keine Sportanlagen, sondern Spielplätze.
Diese könnten frei genutzt werden. Es gelte generell eine Öffnungszeit von 9.00
Uhr bis 20.00 Uhr, längstens bis Einbruch der Dunkelheit. Auch die Nutzung an
Sonn- und Feiertagen sei in diesem Rahmen gestattet. Nach geltender
Rechtsprechung sei Kinderlärm auch sonntags von der Nachbarschaft hinzunehmen. Herr
Becker, Grünflächenamt, ergänzt diese Ausführungen mit einer Beschreibung
des Ausbauzustandes des Bolzplatzes. Danach sei der Ballfangzaun ca. 20 Jahre
alt und damit nicht mehr auf dem neuesten Stand der Technik, er sei aber noch
gut erhalten. Kleinere Defekte seien behoben worden. Der Bolzplatz sei zur Wohnbebauung hin auf
der einen Seite mit einer Bepflanzung und zur anderen Seite mit einem Wall
umgeben. Frau Kramps fragt nach, welche Kosten entstehen würden, wenn
der Ballfangzaun auf den neuesten Stand der Technik gebracht würde und ob
hierdurch die Lärmbelästigungen deutlich gemindert werden könnten. Herr
Becker antwortet, dass die Kosten bei etwa 3000 Euro liegen würden. Es sei
allerdings nur eine geringfügige Minderung des Lärms zu erzielen. Herr
Pieper fragt, ob es möglich sei, einen Lärmschutzwall zu bauen, um eine
Verbesserung der Situation zu erreichen. Herr Becker antwortet, dass
diese Maßnahme ebenfalls mehrere tausend Euro kosten würde. Diese Mittel
stünden nicht zur Verfügung. Herr Romberg wirft ein, dass dies dem
Antragsteller nicht helfen würde, da der Zugang zum Bolzplatz in der Nähe des
Wohnhauses liege. Herr Kurrat macht deutlich, dass er nachvollziehen
könne, dass sich der Antragsteller durch das Klirren des Ballfanggitters
gestört fühle, die Belästigung durch Spielgeräusche dagegen nicht. Eine
Verlegung oder Verkleinerung des Platzes sei auszuschließen, eine Lösung sei
daher im technischen Bereich zu suchen. Es wird diskutiert, welche Möglichkeiten
zur Verfügung stehen, um die Lärmbelästigung zu mindern. Herr Becker
erläutert auf die verschiedenen Fragen, dass die Entfernung des Ballfanggitters
nicht ratsam sei, da hinter dem Bolzplatz ein Fußweg verlaufe. Die Anbringung
von Netzen sei erfahrungsgemäß auch wenig sinnvoll, da diese nicht haltbar
seien. Eine weitere Begrünung dämpfe den Schall nicht wirklich, sondern sorge
nur für ein subjektives Empfinden, dass die Geräuschbelästigung vermindert sei.
Herr Romberg fasst die
Wortbeiträge zusammen und stellt fest, dass die Geräusche, die durch die
Nutzung des Bolzplatzes entstehen, letztlich nicht zu vermeiden sind. Dennoch
sei der Ausschuss darin einig, dass dieser Bolzplatz für Helfe unverzichtbar
ist. Herr Römer schlägt vor, der Verwaltung die Empfehlung zu geben, das
Ballfanggitter mittelfristig zu erneuern. Herr Romberg stellt an den
Ausschuss die Frage, ob man diese Lösung anstreben und den Bürgerantrag
ansonsten für erledigt erklären kann. Der Antragsteller Herr Ashoff meldet sich
noch einmal zu Wort. Dieses wird ihm erteilt, nachdem aus den Reihen der
Ausschussmitglieder keine Bedenken hiergegen erhoben werden. Herr Ashoff
weist nochmals darauf hin, dass der Bolzplatz seiner Auffassung nach ein
Sportplatz sei. Zudem werde dieser nicht nur von Kindern genutzt, sondern auch von
Jugendlichen, was sich auf die Geräuschentwicklung erheblich auswirke. Frau
Schwanke erläutert, dass der Bolzplatz dennoch kein Sportplatz, sondern ein
Spielplatz sei. Auf Spiel- und Bolzplätzen sei die Nutzung durch Kinder und
Jugendliche bis 17 Jahre gestattet. Herr Romberg gibt den Hinweis, dass
bei offensichtlich missbräuchlicher Nutzung, beispielsweise in der Nacht, oder
bei Ausschreitungen durch Alkoholkonsum, die Polizei gerufen werden könne. Frau
Kramps schlägt vor, der Verwaltung zu empfehlen, seitens der OPA
Stichproben durchzuführen, das Ballfanggitter mittelfristig zu erneuern und
ansonsten den Bürgerantrag für erledigt zu erklären. Diesen Antrag stellt Herr
Romberg zur Abstimmung.
Beschluss:
Dem Oberbürgermeister wird empfohlen, zu veranlassen, dass der Bolzplatz
durch Mitarbeiter der Ordnungspartnerschaften stichprobenartig auf eine
missbräuchliche Nutzung hin überprüft
wird.
Darüber hinaus wird dem Oberbürgermeister empfohlen, mittelfristig eine
Erneuerung des Ballfanggitters vorzunehmen zu lassen.
Der Bürgerantrag wird ansonsten für erledigt erklärt.
