27.09.2006 - 3.3 Bürgerantrag der Eheleute Karl und Gudrun Ashof...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Nach Aufruf des Bürgerantrages wird zunächst dem Antragsteller, Herrn Ashoff, das Wort erteilt. Herr Ashoff führt aus, dass in einem Umkreis von 200 Metern zu seinem Wohnhaus eine Grundschule, ein Kindergarten und der Bolzplatz liegen. Hierdurch sei bereits eine erhebliche Belastung der Anwohner gegeben. Der Bolzplatz bilde darüber hinaus einen Anziehungspunkt für Jugendliche und junge Erwachsene, wodurch sich die Belastungen verstärkten. Das Wohnhaus sei nur 17,5 Meter vom Bolzplatz entfernt. Wenn dort Turniere stattfänden, sei die Familie gezwungen, das Haus in dieser Zeit zu verlassen, die Geräusche seien bis in den Keller zu vernehmen. Wenn seinem Vorschlag gefolgt und der Platz verkleinert würde, werde die Geräuschbelästigung gemindert. Er habe selbst drei Kinder und im Grunde nichts gegen Kinderlärm, jedoch seien die hier vorliegenden Lärmbelästigungen nicht zu ertragen. Den Nutzern des Bolzplatzes stünden in der näheren Umgebung andere Möglichkeiten zur Verfügung, um ihre Freizeit zu verbringen, zum Beispiel die Sportanlage Helfe. Es sei nicht einzusehen, dass nur der Bolzplatz Eschenweg in dieser Intensität genutzt werde. Frau Schwanke, Fachbereich Jugend und Soziales, nimmt anschließend zu dem Vortrag Stellung. Sie erläutert, dass dem Bolzplatz in Helfe eine wichtige Bedeutung für die Freizeitgestaltung der dort lebenden Kinder und Jugendlichen zukomme und diesem ein pädagogisches Konzept zugrunde liege. Dass in diesem Bereich ein hoher Bedarf an Freizeiteinrichtungen bestehe, werde dadurch bestätigt, dass der Platz intensiv in Anspruch genommen werde. Die Nutzer des Bolzplatzes könnten nicht auf andere Einrichtungen ausweichen, die Sportanlage Helfe sei ein Sportplatz, der dem Vereinssport vorbehalten sei. Bolzplätze seien keine Sportanlagen, sondern Spielplätze. Diese könnten frei genutzt werden. Es gelte generell eine Öffnungszeit von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr, längstens bis Einbruch der Dunkelheit. Auch die Nutzung an Sonn- und Feiertagen sei in diesem Rahmen gestattet. Nach geltender Rechtsprechung sei Kinderlärm auch sonntags von der Nachbarschaft hinzunehmen. Herr Becker, Grünflächenamt, ergänzt diese Ausführungen mit einer Beschreibung des Ausbauzustandes des Bolzplatzes. Danach sei der Ballfangzaun ca. 20 Jahre alt und damit nicht mehr auf dem neuesten Stand der Technik, er sei aber noch gut erhalten. Kleinere Defekte seien behoben worden.  Der Bolzplatz sei zur Wohnbebauung hin auf der einen Seite mit einer Bepflanzung und zur anderen Seite mit einem Wall umgeben. Frau Kramps fragt nach, welche Kosten entstehen würden, wenn der Ballfangzaun auf den neuesten Stand der Technik gebracht würde und ob hierdurch die Lärmbelästigungen deutlich gemindert werden könnten. Herr Becker antwortet, dass die Kosten bei etwa 3000 Euro liegen würden. Es sei allerdings nur eine geringfügige Minderung des Lärms zu erzielen. Herr Pieper fragt, ob es möglich sei, einen Lärmschutzwall zu bauen, um eine Verbesserung der Situation zu erreichen. Herr Becker antwortet, dass diese Maßnahme ebenfalls mehrere tausend Euro kosten würde. Diese Mittel stünden nicht zur Verfügung. Herr Romberg wirft ein, dass dies dem Antragsteller nicht helfen würde, da der Zugang zum Bolzplatz in der Nähe des Wohnhauses liege. Herr Kurrat macht deutlich, dass er nachvollziehen könne, dass sich der Antragsteller durch das Klirren des Ballfanggitters gestört fühle, die Belästigung durch Spielgeräusche dagegen nicht. Eine Verlegung oder Verkleinerung des Platzes sei auszuschließen, eine Lösung sei daher im technischen Bereich zu suchen. Es wird diskutiert, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um die Lärmbelästigung zu mindern. Herr Becker erläutert auf die verschiedenen Fragen, dass die Entfernung des Ballfanggitters nicht ratsam sei, da hinter dem Bolzplatz ein Fußweg verlaufe. Die Anbringung von Netzen sei erfahrungsgemäß auch wenig sinnvoll, da diese nicht haltbar seien. Eine weitere Begrünung dämpfe den Schall nicht wirklich, sondern sorge nur für ein subjektives Empfinden, dass die Geräuschbelästigung vermindert sei.  Herr Romberg fasst die Wortbeiträge zusammen und stellt fest, dass die Geräusche, die durch die Nutzung des Bolzplatzes entstehen, letztlich nicht zu vermeiden sind. Dennoch sei der Ausschuss darin einig, dass dieser Bolzplatz für Helfe unverzichtbar ist. Herr Römer schlägt vor, der Verwaltung die Empfehlung zu geben, das Ballfanggitter mittelfristig zu erneuern. Herr Romberg stellt an den Ausschuss die Frage, ob man diese Lösung anstreben und den Bürgerantrag ansonsten für erledigt erklären kann. Der Antragsteller Herr Ashoff meldet sich noch einmal zu Wort. Dieses wird ihm erteilt, nachdem aus den Reihen der Ausschussmitglieder keine Bedenken hiergegen erhoben werden. Herr Ashoff weist nochmals darauf hin, dass der Bolzplatz seiner Auffassung nach ein Sportplatz sei. Zudem werde dieser nicht nur von Kindern genutzt, sondern auch von Jugendlichen, was sich auf die Geräuschentwicklung erheblich auswirke. Frau Schwanke erläutert, dass der Bolzplatz dennoch kein Sportplatz, sondern ein Spielplatz sei. Auf Spiel- und Bolzplätzen sei die Nutzung durch Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre gestattet. Herr Romberg gibt den Hinweis, dass bei offensichtlich missbräuchlicher Nutzung, beispielsweise in der Nacht, oder bei Ausschreitungen durch Alkoholkonsum, die Polizei gerufen werden könne. Frau Kramps schlägt vor, der Verwaltung zu empfehlen, seitens der OPA Stichproben durchzuführen, das Ballfanggitter mittelfristig zu erneuern und ansonsten den Bürgerantrag für erledigt zu erklären. Diesen Antrag stellt Herr Romberg zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

Dem Oberbürgermeister wird empfohlen, zu veranlassen, dass der Bolzplatz durch Mitarbeiter der Ordnungspartnerschaften stichprobenartig auf eine missbräuchliche Nutzung  hin überprüft wird.

 

Darüber hinaus wird dem Oberbürgermeister empfohlen, mittelfristig eine Erneuerung des Ballfanggitters vorzunehmen zu lassen.

 

Der Bürgerantrag wird ansonsten für erledigt erklärt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen