Beschlussvorlage - 0588/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW 1996 S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NRW S. 259), die Widmung der Straße  “Sparkassen-Karree”  zwischen der Bad- und der Körnerstraße.

Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hagen Flur 48 Flurstücke128, 129, 131, 133, 135 sowie die Flurstücke 8, 107, 117, 137 und 165 teilweise.

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW und wird der Straßenuntergruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NRW zugeordnet.

Die Straße dient dem Gemeingebrauch.

 

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Widmungsplan ist die Verkehrsfläche gelb mit roter Umrandung dargestellt.

Der Widmungsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

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Sachverhalt

Im Zuge der Neuordnung des Rathausbereiches und des Neubaus der Stadtsparkasse wurde die Trasse der ehemalige Grashofstraße verlegt und zum Teil neu ausgebaut.

Die gesamte Trasse (Teil des Sparkassen-Karree) soll jetzt gewidmet werden.


 
Durch den Neubau der Stadtsparkasse und im Rahmen der Neuordnung des Rathausbereiches  wurde die ehemalige Grashofstraße (jetzt Teil des Sparkassen-Karree) verlegt und zum Teil um- bzw. neu ausgebaut.

 

Da es sich bei dem Um- bzw. Ausbau der Straße nicht um einen Bagatellfall im Sinne von § 6 Abs. 8 StrWG NRW handelt, ist die Straße förmlich nach § 6 Abs. 1 StrWG NRW zu widmen. Durch die Widmung erhält die Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne von § 2 StrWG NRW und eröffnet der Allgemeinheit als gesetzliche Folge den Gemeingebrauch. D.h. die Nutzung der Straße ist jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen gestattet.

 

Mit der Widmung geht die Straßenbaulast nach § 9 StrWG NRW auf die Stadt über.

 

Da die gesamte Straßenfläche im Eigentum der Stadt ist, liegen die Voraussetzungen für die Widmung vor.

 

 

 

Anlage:

Übersichtsplan

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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19.09.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen