Beschlussvorlage - 0659/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Vermarktung der Baugrundstücke soll entsprechend ihrer jeweiligen Bebaubarkeit kurzfristig erfolgen. Der Verkauf der Baugrundstücke erfolgt zu Verkehrswerten. Im Falle mehrerer Bewerbungen für ein Baugrundstück soll der Verkauf bevorzugt an Familien mit Kindern erfolgen.

 

Die Verwaltung wird im März 2007 über den Vermarktungserfolg und die weitere Entwicklung berichten.

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Sachverhalt

Mit Vorlage 1082/2005 sind unter dem Begriff “100 Einfamilienhausgrundstücke” verschiedene Flächen im Hagener Stadtgebiet vorgestellt worden, die als Wohnbauflächen entwickelt und vermarktet werden sollen. Nach Überarbeitung liegt nun eine erweiterte Auflistung vor. Diese beinhaltet neben den bisher vorgestellten Flächen auch weitere Flächen, die bereits baureif und damit kurzfristig vermarktbar sind.

 

In einer ersten Vermarktungsphase sollen nun kurzfristig die jetzt bzw. in Kürze bebaubaren Grundstücke verkauft werden.

Die weiteren Grundstücke sollen entsprechend ihres fortschreitenden Entwicklungsstandes und der jeweils aktuellen Nachfrage in weiteren Vermarktungsphasen verkauft werden.


 
 


Flächenportfolio und zeitlicher Vermarktungsablauf

 

Die in der Vorlage 1082/2005 enthaltene Auflistung der Baugrundstücke ist überarbeitet und ergänzt worden. Dabei sind zusätzliche Flächen aus dem städtischen Grundbesitz aufgenommen worden, die kurzfristig vermarktbar sind. Diese Grundstücke sind entweder bereits voll erschlossen (sog. Baulücken) bzw. durch eine noch zu erstellende Erschließung kurzfristig bebaubar. Es handelt sich dabei um Flächen, die aus verschiedenen Gründen bisher nicht verkauft worden sind und nun zur Verfügung stehen.

 

In einer ersten Vermarktungsphase sollen die kurzfristig bebaubaren Grundstücke verkauft werden. Anschließend werden in weiteren Vermarktungsphasen weitere Grundstücke – je nach Entwicklungsfortschritt und Nachfrage –angeboten.

 

 

Erste Vermarktungsphase

 

Im ersten Vermarktungsschritt werden die bereits jetzt bebaubaren bzw. in Kürze (nach Erschließung) bebaubaren Grundstücke vermarktet. Insgesamt handelt es sich um ca. 20 Baugrundstücke.

 

 

Es handelt sich im einzelnen um die folgenden Grundstücke:

 

Lage

Bezirk

Städt. Baugrund-stücke ca.

Baurecht

Bemerkung

Vermarktungs-

ziel

Am Romberg

Haspe

2

 

Baurecht nach § 34 BauGB

Ggf. minimale Erschließung erforderlich

2006

Gabelsberger Straße

Haspe

4

B-Plan 6/67 -westl. Kipperstr-

 

2006

Alter Henkhauser Weg

Hohenlimburg

1

§ 34 BauGB

 

2006

Iserlohner Str./

Steltenberg (Saatland)

Hohenlimburg

 

4

B-Plan 3/86 Steltenberg

Umlegung ist erfolgt,

Erschließung erforderlich

2006

Klippchen

Hohenlimburg

1

B-Plan 13/77 -Holthausen Nord-

 

2006

Wilhelmstraße

Hohenlimburg

1

B-Plan 11

Steiles Hanggrundstück

geplanter Fußweg ist zu verlegen

2006

Brucknerstraße/ Händelstraße

Mitte

1

B-Plan 5/79

 

2006

Bauroth-/Pappelstraße

Nord

1

B-Plan 13/78 -Gartenvorstadt Helfe-

 

2006

Birkenstraße (29a - a. d. Sportanlage)

Nord

1

B-Plan 9/61 (014) -Schul- u. Sportgelände Boelerheide-

 

2006

Birkenstraße (neu)

Nord

1

B-Plan 5/87 (4352) -Hügelstraße-

 

2006

Teichstraße

Nord

1

B-Plan ist eingeleitet

evtl. noch Beurteilung nach § 34

 

2006

 

Diese Grundstücke werden aktuell vermarktet. Die Angebote werden in der Zeitung sowie im Internet auf den Seiten der Stadt Hagen veröffentlicht. Außerdem werden Bewerber, die sich in den letzten Monaten und Jahren nach städtischen Baugrundstücken erkundigt haben, direkt über das Angebot informiert. Dabei werden mehr als 100 Bewerber persönlich angeschrieben.

 

 

 

Weitere Vermarktungsphasen:

 

Die Vermarktung weiterer Grundstücke richtet sich nach den für die einzelnen Flächen noch durchzuführenden bauordnungsrechtlichen Maßnahmen (B-Planverfahren, Umlegungsverfahren) sowie zum Teil notwendigen Verhandlungen mit dortigen Grundstückseigentümern und Anliegern. Derzeit sind folgende Grundstücke / Flächen für eine zukünftige Vermarktung als Bauland vorgesehen:

 

Lage

Bezirk

Städt. Baugrund-stücke ca.

Baurecht

Bemerkung

Vermarktungs-

ziel

Niederkattwinkel

Eilpe/Dahl

4

B-Plan ist im Juni rechtskräftig geworden.

Erschließung notwendig

 

2007

Pferdewiese (Höing)

Mitte

16

B-Plan soll im 2. Quartal 2007 rechtskräftig werden

Herstellung der Erschließungsanlage durch Stadt

Problematik mit Pferdesportverein

2007

Liebigstraße / Thaerstraße

Mitte

6 - 12

FNP-Änderung notwendig

Baurecht abstimmen

Ggf. Verkauf der alten Landwirtschaftsschule, alternativ Abbruch und Vermarktung der ges. Fläche

Evtl. innere Erschließung notwendig

2007

Rissestraße

Mitte

15

B-Plan soll Ende 2006 rechtskräftig werden

Erschließungsanlagen durch Bauträger und Ablösung durch Stadt?

Einigung mit and. Eigentümern

2007

Rolandstraße

Haspe

16

B-Plan 3/95 (473) –Rolandstr. / Rolands-höh, Änderung erforderlich

Erschließung muss geplant und gebaut werden.

2007

Südhofstraße

Nord

10

B-Plan ist rechtskräftig

Umlegungsverfahren läuft

Erschließung erforderlich

2007

Am Berge 57

Hohenlimburg

4

B-Plan 15 -Henkhauser Weg / Am Berge- (Änderung erforderlich)

Abbruch des ehem. Übergangsheims und

Erschließung notwendig

2007

Oelmühler Straße

Eilpe/Dahl

1

B-Plan "Muhler Kopf" aufgegeben.

 

2008

Overbergstraße

Nord

2

B-Plan eingeleitet

Straßenplanung ist zu berücksichtigen

2008

Schmittewinkel

Nord

12

B-Plan ist eingeleitet

Umlegung erforderlich

Erschließung erforderlich, Umlegungsanordnung noch nicht erfolgt

2008

Schälker Landstraße

Hohenlimburg

 

9

FNP und P-Plan erforderlich

 

Verhandlungen mit Voreigentümern notwendig (Rückkaufrecht besteht)

2009

Feithstraße /

Im Dünnings-bruch

Mitte

40

FNP und B-Plan erforderlich

 

Erschließung anteilig Stadt

2009

 

Insgesamt könnten in den nächsten Jahren somit etwa weitere 100 Baugrundstücke baureif gemacht und vermarktet werden.

 

Voraussetzung ist die erfolgreiche Durchführung der planungsrechtlichen Verfahren.

 

Darüber hinaus wird die Finanzierung und Herstellung der Erschließungsanlagen in einigen Bereichen erforderlich sein. Denkbar ist, einen Teil des aktuellen Verkaufserlöses in diese Erschließungsmaßnahmen zu investieren um die Grundstücke baureif und die Vermarktung erst möglich zu machen. Durch den Verkauf dieser weiteren Grundstücke wird sich dann die Investition rentieren.

 

 

 

Vergaberichtlinien:

 

Der Verkauf der Baugrundstücke wird grundsätzlich zu Verkehrswerten erfolgen. Die Wertermittlung erfolgt durch die städtische Bewertungsstelle. Die Verkaufspreise werden unter Berücksichtigung dieser Wertermittlung festgesetzt.

 

Die Grundstücke werden zu festen Kaufpreisen angeboten. Von einer Vergabe nach Höchstgebot, wie grundsätzlich in den Richtlinien zur Veräußerung städt. Immobilien vom 20.10.2005, soll abgesehen werden. Damit wird zum einen verhindert, dass die Bodenpreise durch Bieterverfahren ggf. in die Höhe getrieben werden. Zum anderen haben so grundsätzlich alle Interessenten, unabhängig von einer besonders hohen Finanzkraft, die Möglichkeit zum Erwerb der jeweiligen Baugrundstücke.

 

Die Vergabe soll grundsätzlich in der Reihenfolge der eintreffenden Angebote / Bewerbungen erfolgen. Die endgültige Entscheidung über den jeweiligen Verkauf trifft der Rat der Stadt Hagen.

 

Die Gewichtung der Bewerbungen nach sozialen und finanziellen Gesichtspunkten ist bisher nicht erfolgt. Eine über die gesetzliche Wohnbauförderung hinaus gehende Subvention der Baugrundstücke wird aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht vorgenommen.

Die Berücksichtigung sozialer Verhältnisse wie z. B. Familienstand und Kinderzahl soll insoweit erfolgen, als dass bei parallel eingehenden Bewerbungen Familien mit Kindern bevorzugt bei der Vergabe berücksichtigt werden.

Sollte sich im Laufe der ersten Vermarktungsphase zeigen, dass hier eine stärkere Differenzierung bei der Vergabe hilfreich wäre, kann dies für die zweite Vermarktungsphase bzw. einzelne Baugebiete erfolgen.

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

Die durch den Verkauf der Baugrundstücke zu erzielenden Erlöse können in Ihrer Gesamtheit noch nicht dargestellt werden, da für viele Bereich noch keine Bewertungen vorgenommen worden sind und ggf. erforderliche Erschließungsmaßnahmen noch nicht kalkuliert wurden.

Die in der ersten Vermarktungsphase verfügbaren Baugrundstücke können zu einem Erlös in Höhe von ca. 1,5 Mio. € führen. Dieser wird teilweise schon in diesem Jahr verbucht werden können. Aufgrund der erforderlichen Ausschreibungen und Verkaufsverhandlungen wird sich der Verkauf jedoch auf das Jahr 2007 erstrecken und die Verkaufserlöse entsprechend später in den Haushalt fließen.

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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06.09.2006 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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13.09.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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13.09.2006 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl

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14.09.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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19.09.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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20.09.2006 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Vermarktung der Baugrundstücke soll entsprechend ihrer jeweiligen Bebaubarkeit kurzfristig erfolgen. Der Verkauf der Baugrundstücke erfolgt zu Verkehrswerten. Im Falle mehrerer Bewerbungen für ein Baugrundstück soll der Verkauf bevorzugt an Familien mit Kindern erfolgen.

 

Die Verwaltung wird im März 2007 über den Vermarktungserfolg und die weitere Entwicklung berichten.

 

 

 

Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, beim Beschluss über die Vergabe in Teil 3 Seite 4 das gleiche Verfahren vorzusehen wie in Teil 1 Seite 1.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

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26.09.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Vermarktung der Baugrundstücke soll entsprechend ihrer jeweiligen Bebaubarkeit kurzfristig erfolgen. Der Verkauf der Baugrundstücke erfolgt zu Verkehrswerten. Im Falle mehrerer Bewerbungen für ein Baugrundstück soll der Verkauf bevorzugt an Familien mit Kindern erfolgen.

 

Die Verwaltung wird im März 2007 über den Vermarktungserfolg und die weitere Entwicklung berichten.

 

Die besondere Berücksichtigung der Familien mit Kindern erstreckt sich auch auf Alleinerziehende mit Kindern.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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28.09.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.         Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Die Vermarktung der Baugrundstücke soll entsprechend ihrer jeweiligen         Bebaubarkeit kurzfristig erfolgen. Der Verkauf der Baugrundstücke erfolgt zu       Verkehrswerten. Im Falle mehrerer Bewerbungen für ein Baugrundstück soll der   Verkauf bevorzugt an Familien mit Kindern erfolgen. Die besondere             Berücksichtigung der Familien mit Kindern erstreckt sich auch auf       Alleinerziehende mit Kindern.

 

3.         Der Verkauf erfolgt ausschließlich für den Eigenbedarf. Durch eine      Bauverpflichtung mit einer Befristung von 2 Jahren ist die Realisierung der       Bebauung zu sichern.

 

4.         Die Verwaltung wird im März 2007 über den Vermarktungserfolg und die weitere      Entwicklung berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen