Beschlussvorlage - 0490/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Brockhauser Straße und Erschließung "Baukey"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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21.06.2006
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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14.06.2006
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21.06.2006
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Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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21.06.2006
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Beschlussvorschlag
1.
Die Vorlage
wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die
Bezirksvertretung Nord beschließt den Ausbau der Brockhauser Straße einschl.
der Erschließungsstraße
“Baukey”- vorbehaltlich der Beratung im Umweltausschuss und
Landschaftsbeirat.
3.
Das Ende der
Baumaßnahme ist für Oktober 2006, ggf. nach Witterung April 2007 für die
letzten Asphaltierungsarbeiten angesetzt.
Sachverhalt
Im Spätsommer diesen Jahres soll der Ausbau der Brockhauser Straße
erfolgen.
Durch den gewählten Ausbaustandard der Brockhauser Straße kann aus den im
Haushalt angesetzten Mitteln die Erschließung zum Haus Baukey mit finanziert
werden.
Während der Ausbau der Brockhauser Straße prinzipiell keine
Schwierigkeiten erwarten lässt, stellt sich die Trassenfindung der Erschließung
Baukey schwieriger dar.
Die jetzt gewählte Trasse nimmt die vorhandenen Wegeführungen auf, wobei
aber der Abschnitt durch den Wald noch der Zustimmung der Forstbehörde bedarf.
Die Arbeiten können voraussichtlich im Herbst 2006 beendet werden, wobei
ggf. nach Witterung die letzten Asphaltierungsarbeiten auch erst zur Saison
2007 ausgeführt werden könnten.
1.
Vorbemerkungen:
Gemeinsam mit der “WABE”, der Wittener
Gesellschaft für Arbeit und Beschäftigung und mit Unterstützung der Stadt Hagen
verwirklicht der Hagener Segelverein “Yachtclub Harkortsee” (YCH)
derzeit auf seiner im Jahre 2004 von der Stadt Hagen erworbenen Vereinsfläche
ein neues Nutzungskonzept. Ziel des Vereins und der WABE ist die
Neustrukturierung und Attraktivierung dieser Flächen für die Vereinsmitglieder
und die Öffentlichkeit. Der YCH hat sich in den letzten Jahren zum regional
größten Segelsportanbieter entwickelt und insbesondere die Förderung von
Kindern und Jugendlichen als auch das “Handicap-Segeln” für
Personen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen auf die Fahne geschrieben.
Die Möglichkeit der Neuentwicklung des Geländes
“Baukey” ergab sich im Herbst 2004 durch die Aufgabe des Projektes
“Naturbadesee Kemnade” im Rahmen des EU-Förderprogramms
“ARTery”. Dadurch wurden kurzfristig Fördergelder frei und die
Stadt Hagen nutzte die Chance, einen Teil dieser Finanzmittel für den Ausbau
des Standortes “Baukey” im Sinne von Sport, Freizeit und
Naherholung zu gewinnen. Um die Rahmenbedingungen für den Förderantrag zu
erfüllen, ist der YCH eine Kooperation mit dem bisherigen ARTery -
Hauptprojektpartner WABE eingegangen. Die Projektüberlegungen der WABE sind ein
wesentlicher Teil des neuen Strukturierungskonzept der Anlage am
Harkortsee.
Das Architekturbüro Schenten und Partner hat die
konzeptionellen Überlegungen in umsetzungsreife Pläne eingearbeitet, die
Arbeiten zur Realisierung der Planungen sind momentan in vollem Gange. Neben
der verbesserten Segelnutzung durch den Segelverein wird die WABE die
Radstation “Ruhrtal-Velo” zum Verleih von Normalfahrrädern und
Spezialfahrrädern für Personen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen,
das “Ruhrtalmobil”, ein Angebot mobiler Gastronomie und mobiler
Freizeiteinrichtungen sowie mit dem “Ruhrtal-Service” eine
Büronutzung an dem Standort einrichten. Das historische Fachwerkhaus “Am
Baukey” wird im Zuge dieser Maßnahmen unter Beachtung der Belange des
Denkmalschutzes saniert und zu einer Ausflugsgastronomie mit Außensitzplätzen
ausgebaut.
Um die Entwicklung des Geländes Baukey
bauordnungsrechtlich zu ermöglichen, ist die verkehrliche Erschließung
sicherzustellen.
Die vorhandenen, größtenteils unbefestigten Wege
befinden sich in einem äußerst schlechten Zustand. Der derzeitige
Baustellenverkehr hat diesen Zustand noch weiter verschlimmert, die WABE
versucht durch die gelegentliche Auffüllung der größten Schlaglöcher die Trasse
zumindest eingeschränkt befahrbar zu halten.
Begegnungsverkehr, insbesondere mit Wohnwagen oder
Bootstrailern ist auf der schmalen Trasse kaum möglich. Durch die neuen
Nutzungen im Bereich Baukey wird die Zahl des motorisierten Verkehrs weiter
anwachsen.
Die Überlegung, den Bereich Baukey und die nördlich
davon gelegenen Campingplätze über eine Fahrbahn aus Richtung des Klärwerks
Vorhalle und einen vorhandenen Feldweg am Wald zu erschließen, scheiterte an
der Tatsache, dass diese Verbindung das angrenzende Naturschutzgebiet
Kaisbergaue zu sehr beeinträchtigen würde.
Die Erschließung ist daher aus Richtung Süden, von der
Freiherr-vom-Stein-Straße über die Brockhauser Straße, deren Ausbau schon lange
aussteht und auch finanziert ist, herzustellen.
Die Herstellung der Erschließungsstraße auf der dort
befindlichen Kanaltrasse scheiterte an der fehlenden Bereitschaft der
Eigentümer, dafür Flächen abzugeben, da diese Trasse deren Nutzflächen
zerschneiden würde. Die Trasse westlich des Waldrandes scheiterte letztlich an
den zu hohen Ausbaukosten, die aus der vorhandenen Hochleitungsanlage der mark
E resultierten. Daher soll nun wieder die Trasse durch den Wald gewählt werden,
die schon einmal zur Diskussion stand, aber wegen anderer Alternativen zunächst
verworfen wurde.
Die ordnungsgemäße Erschließung ist für die
Realisierung des Bauvorhabens Baukey unentbehrlich, da andernfalls die von der
EU bewilligten Fördergelder in Frage stehen.
Voraussetzung für die Auszahlung der Fördergelder ist
der Abschluss der Maßnahmen bis spätestens September 2006.
Gleichzeitig bietet sich die Möglichkeit, die
langjährig diskutierte Erschließung aller Nutzungen, also auch der
Campingflächen am Harkortsee zukünftig neu zu ordnen.
Im Zuge der Umsetzung der Planungen des
Evolutionsparkes kann ein Teilbereich der Straße als innere Erschließung des
Parkes dienen.
2. Ausbauplanung
2.1
Brockhauser
Straße
Die Brockhauser Straße soll zwischen der Freiherr-
vom- Stein- Straße und dem Wasserschloss Werdringen ausgebaut werden. Dieser
Abschnitt zeigt eine Gesamtlänge von ca. 520 m. Der Ausbauquerschnitt wird mit
5,50 m gewählt, wobei ein Streifen von 1,00 m von der Fahrbahn für
Fußgängerverkehr abmarkiert wird. Dieser Querschnitt erlaubt den
Begegnungsverkehr zweier PKW und bei Mitbenutzung des abmarkierten Bereiches
auch eine Begegnung zweier Busse bzw. LKW. Die Fläche erhält einheitlich einen
Asphaltbelag, der beidseitig durch Pflasterbahnen eingefasst wird. Die
Entwässerung erfolgt “ungeführt” über die Seitenbereiche.
Zwischen Station 350 und 400 wird eine neue
Buswendeschleife entstehen, die die Erreichbarbeit des Wasserschlosses auch mit
Bussen ermöglicht. 3 bis 4 Reisebusse können auf einem dafür vorgesehenen
Randstreifen in unmittelbarer Nähe der Wendemöglichkeit parken. Von hier aus
sind es noch ca. 120 m bis zum Beginn der Schlossallee mit dem gepflasterten
Eingangsbereich, der im heutigen Zustand erhalten werden kann. Direkt hinter
der Buswende wird die Asphaltfahrbahn aus gestalterischen Gründen durch ein ca.
7,00 m breites Pflasterquerband mit bit. Fugenverguss unterbrochen.
Vor ca. zwei Jahren wurden beidseitig der Brockhauser
Straße Baumpflanzungen als Ausgleichsmaßnahme für die Zufahrt zum Klärwerk
Vorhalle vorgenommen. Unter Berücksichtigung dieser Baumstandorte werden von
ca. Station 130 bis ca. Station 300 Längsparkstreifen angelegt, ab Station 300
bis zur Schlossallee werden auf der Südseite (mit Ausnahme des o.g.
Busparkplatzes) Senkrechtparkplätze ausgewiesen. Auf der Nordseite können noch 9 weitere Senkrechtplätze angeboten
werden. Insgesamt werden somit knapp 100 Parkplätze direkt an der Brockhauser
Straße entstehen. Alle Stellplätze werden mit einer wassergebundenen Oberfläche
(Dolomitsand) hergestellt.
Die vorhandene Beleuchtungsanlage wird ergänzt und an
die Parkplatzaufteilung angepasst.
Die vorhandenen Bäume müssen wegen der
Gradientenanpassung teilweise höhenmäßig reguliert werden. Da die Bäume noch
recht jung sind, ist dies auch schadensfrei möglich.
Zum Ausbau der Brockhauser Straße gehört auch die
Anlage einer Bushaltestelle am Einmündungsbereich an der Freiherr- vom- Stein-
Straße. Die Ausbildung erfolgt gem. dem üblichen Standard mit einem Buskapstein
und einer plattierten Wartefläche einschl. Blindenleitplatte. Auf der Südseite
kann ein Wartehäuschen installiert werden- nördlich fehlt dafür der
erforderliche Platz.
2.2
Erschließung “Baukey”
Ab dem Pflasterrondell an der Schlossallee beginnt die
Erschließungsanlage Baukey. Aus Kostengründen wird hier eine einfache Bauweise
gewählt, die die heute vorhandenen Wegetrassen nutzt. Auf einem vorprofilierten
Schotterplanum wird eine 10 cm starke Asphalttragdeckschicht aufgebracht. Der
Ausbauquerschnitt wird mit 4,50 m Asphaltfahrbahn plus beidseitigem, 50 cm
breitem Bankett mit Dolomitsandoberfläche gewählt. Mögliche Begegnungsverkehre
sind analog zur Brockhauser Straße zu sehen. Eine seitliche Einfassung erfolgt
in diesem Bereich nicht. Die Entwässerung erfolgt seitlich über die
Straßenschulter. Am südlichen Tiefpunkt der Erschließungsanlage soll ein
Sickerschacht errichtet werden, der der auch heute zu beobachtenden Situation
einer Pfützenbildung bei Starkregen Rechnung tragen wird.
Die Trasse wird keine Beleuchtungsanlage erhalten.
Wie bereits oben erwähnt gestaltete sich die
Trassenfindung ab der Verzweigung am Wald wegen der Grundstücksverhältnisse
äußerst schwierig. Daher wurde zunächst auf die vorhandenen Wegeführungen
zurückgegriffen, die durch den Wald verlaufen. Wegen der zu erwartenden
Mehrbelastung der Straße und der erforderlich werdenden Baumfällungen verwies
das zuständige Forstamt Schwerte allerdings auf eine alternative Wegeführung am
Waldrand.
Hier zeigte sich jedoch, dass durch die
Freihaltezonen, besonders der Höhenabstand, für die 110 KV- Freileitung der
mark E, umfangreiche Erdarbeiten mit belasteten Böden erforderlich würden. Das
entsprechende Kostenvolumen übersteigt die vorkalkulierte Summe für die
Gesamterschließung bei weitem, so dass nun wieder die Trasse durch den Wald
favorisiert wird. Die erforderlichen Abstimmungen und Ersatzmaßnahmen sind
diskutiert worden und befinden sich im Prüfverfahren.
3. Finanzierung
Im Haushaltsplan der Stadt Hagen sind für den Ausbau
der Brockhauser Straße 770.000,- € für die Jahre 2006 und 2007
eingestellt. Die gewählte Bauweise ermöglicht eine Einsparung von ca. 200.000,-
€, die für die Erstellung der Erschließungsanlage Baukey verwendet werden
soll.
Sollte die Trasse durch den Wald nicht realisierbar
werden, muss die Alternative unter der Freileitung weiterverfolgt werden, die
allerdings Mehrkosten von geschätzt ca. 180.000,- € erfordert. Diese
Summe müßte dann für das Haushaltsjahr 2007 bereitgestellt werden.
4. Bauablauf
Nach erfolgtem Baubeschluss wird die Ausschreibung der
Gesamtmaßnahme erfolgen. Der Baubeginn ist entsprechend für den Spätsommer 2006
zu erwarten.
Es ist vorgesehen, zunächst ab dem Pflasterrondell der
Schlossallee den Straßenausbau durchzuführen, um zeitnah mit der Eröffnung des
Hauses Baukey die Erschließung fertigzustellen.
Danach würden die Arbeiten an der Brockhauser Straße
ausgeführt.
Zuletzt wird die Bushaltestelle an der Freiherr- vom-
Stein- Straße hergestellt.
Die Arbeiten werden im Spätherbst 2006 beendet. Bei
schlechter Witterung könnten ggf. die letzten Asphaltierungsarbeiten auch erst
im April/ Mai 2007 erfolgen.
Auswirkungen
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Es entstehen keine finanziellen und
personellen Auswirkungen. |
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Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in
diesem Fall bitte löschen! |
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1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
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Erläuterungen: |
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2. Allgemeine Angaben |
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Bereits laufende Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Neue Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Ausgaben |
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Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch
Ausgaben in den Folgejahren |
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Es entstehen Ausgaben |
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einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
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jährlich wiederkehrende Ausgaben |
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periodisch wiederkehrende Ausgaben in den
Jahren |
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3. Mittelbedarf |
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Einnahmen |
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Sachkosten |
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Personalkosten |
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EUR |
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Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben
verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
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Folgejahr
3 |
Folgejahr
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Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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Eigenanteil: |
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4. Finanzierung |
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Verwaltungshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
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Folgejahr
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Folgejahr
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Folgejahr
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
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Folgejahr
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Folgejahr
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Gesamtbetrag |
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Kein konkreter Finanzierungsvorschlag |
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Wird durch 20 ausgefüllt
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den im
Haushaltssicherungskonzept festgesetzten |
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Haushaltsausgleich langfristig nicht
gefährden |
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den
Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten |
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Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit
das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden: |
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Vermögenshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Kreditaufnahme |
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Wird
durch 20 ausgefüllt
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Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der
Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie |
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zusätzlich finanziert werden |
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Die Maßnahme kann nur finanziert werden,
wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm |
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vorgesehene und vom Rat beschlossene
Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden. |
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Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im
Vermögenshaushalt |
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Es entstehen keine Folgekosten |
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Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre |
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Sachkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Personalkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den
Folgekosten EUR |
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Folgekosten sind nicht eingeplant |
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Folgekosten sind bei der/den
Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant: |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
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Folgejahr
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Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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Eigenanteil: |
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* = Kostenermittlung auf
der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02)
bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

21.06.2006 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
2. Der
Umweltausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Nord, den Ausbau der
Brockhauser Straße einschl. der Erschließungsstraße Baukey zu beschließen.
Der Umweltausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Nord die Verwaltung zu
beauftragen, die Erschließungsstraße Baukey in der vorhandenen Breite
förderungsunschädlich wie nötig und erforderlich -ohne die Fällung zusätzlicher
Bäume- auszubauen.
Der Ausbau der Brockhauser Straße von der Freiherr-vom-Stein-Straße bis
Werdringen kann wie dargestellt umgesetzt werden.
3. Das
Ende der Baumaßnahme ist für Oktober 2006, ggf. nach Witterung April 2007 für
die letzten Asphaltierungsarbeiten angesetzt.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
Herr
Schenten
erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und nimmt weder an der
Beratung noch an der Abstimmung teil.