Beschlussvorlage - 0312/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Die Neufestsetzung der Eintrittsentgelte für das Karl Ernst Osthaus Museum und den

Hohenhof während der Bauphase 2006 – 2008 wird mit Wirkung zum 01. Juli 2006 beschlossen.

 

2.      Die bisher zu entrichtenden Eintrittsentgelte für das Karl Ernst Osthaus Museum und

den Hohenhof werden zum 30. Juni 2006 außer Kraft gesetzt.

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Sachverhalt

Neufestsetzung des Eintrittsentgeltes für das Karl Ernst Osthaus Museum und den Hohenhof während der Bauphase 2006 - 2008


 
 

 

 


Im Frühjahr 2006 haben die Bauarbeiten für den Neubau des Emil Schumacher-Museums sowie für den Um- und Erweiterungsbau des Karl Ernst Osthaus Museums begonnen. Das Gebäude Karl Ernst Osthaus Museum ist seit dem 3. April 2006 geschlossen, das dortige Ausstellungsprogramm bis zur Wiedereröffnung voraussichtlich im August 2008 unterbrochen.

 

Seit April bis voraussichtlich Ende Juni 2006 wird der Auszug der Kunstsammlungen im KEOM erfolgen und parallel der Umzug der Verwaltung sowie der Grafiksammlung, der Bibliothek, der Archive und des Museums für Visuelles Marketing in das renovierte und klima- sowie sicherheitstechnisch ertüchtigte Gebäude Hochstraße 71. Im Gebäude Hochstraße 71 werden im 1. sowie im 2. Obergeschoß 6 Ausstellungsräume mit insgesamt rund 270 m2 eingerichtet: 3 Dauer- bzw. Sonderausstellungsräume sowie ein sog. Schaumagazin, bestehend aus 3 Räumen.

 

Im Einzelnen: Im 1.OG wird ein zentraler Wechselausstellungsraum (100 m2) eröffnet, in dem unter anderem wechselnde Präsentationen aus den grafischen Sammlungsbeständen des Karl Ernst Osthaus Museums sowie aus den Beständen des “Museums für visuelles Marketing” gezeigt werden sollen. Vor allem aus den umfangreichen Beständen der grafischen Sammlung lassen sich attraktive Ausstellungen zusammenstellen, z.B. mit Werken der expressionistischen Künstler.

 

Im linken Flügel des 1. OG richtet das “Museum für Visuelles Marketing” (MVM), auch als “Schaufenstermuseum” bekannt, ein “Schaumagazin” ein. Das MVM hat sich, im Rückblick auf die Initiativen von Karl Ernst Osthaus, der 1909 das “Deutsche Museum für Kunst in Handel und Gewerbe gründete” und 1910 den Hagener Schaufensterwettbewerb ins Leben rief, 1999 als Abteilung des Karl Ernst Osthaus Museums gegründet. Das MVM hat sich im Kontext mit dem jährlichen Schaufensterwettbewerb entwickelt und zum Ziel gesetzt, die Entwicklung der Schaufenstergestaltung ab 1900 zu dokumentieren und eine entsprechende Sammlung aufzubauen. Seitdem im Jahr 2000 das Archiv des Berufsverbandes ‚Bund Deutscher Schauwerbegestalter‘ erworben wurde, konnte die Sammlung des MVM durch Schenkungen und Leihgaben ausgebaut werden. 80 000 Exponate zählt mittlerweile der Bestand: Originalfotografien von gestalteten Schaufenstern und historischen Ladeneinrichtungen, Fachliteratur und Zeitschriften zur Schauwerbegestaltung, alte Leuchtreklamen, Dekoobjekte, Figuren und Büsten. Ein wesentlicher Sammlungsschwerpunkt ist die Schaufensterfigur, von der das MVM schon einige exzeptionelle Exemplare erhalten und im vergangenen Jahr anläßlich des Schaufensterwettbewerbs vorgestellt hat. In dem neuen Schaumagazin mit in 3 Räumen (insgesamt 70 m2) werden die herausragenden Exponate der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

Im 2. OG wird der Ernst Meister-Raum (40 m2) durch das Kulturamt betrieben.

 

Daneben wird im 2. OG ein Christian Rohlfs-Saal (56 m2) eingerichtet, in dem eine ständige Ausstellung vor allem der Arbeiten auf Papier von Christian Rohlfs aus den Beständen des Karl Ernst Osthaus Museums präsentiert wird. Diese Bilder werden bislang in den KEOM-Magazinen verwahrt. Insgesamt besitzt das KEOM rund 300 Werke des Künstlers, von denen aus konservatorischen sowie aus Platzgründen nur die Gemälde und Stickbilder ständig im KEOM-Altbau gezeigt werden konnten. Viele der Arbeiten auf Papier wurden noch nie der Öffentlichkeit gezeigt und können nun erstmals in wechselnden Präsentationen vorgestellt werden, was erfahrungsgemäß auf ein großes Publikumsinteresse stoßen wird.

 

Die Präsentationen in den drei Ausstellungsräumen sowie im “MVM-Schaumagazin” sollen im Rahmen der üblichen Museums-Öffnungszeiten dem Publikum zugänglich gemacht werden (Dienstag bis Sonntag 11-18 Uhr, Montag geschlossen). Somit bleibt der Standort des zukünftigen Museumszentrums als Ausstellungsort auch während der Bauzeit präsent. Darüber hinaus ist im Gebäude Hochstraße 71 auch der Verkauf der museumseigenen Publikationen während der Bauzeit möglich.

 

Die geplanten Öffnungszeiten sind mit dem vorhandenen Aufsichts- und Kassenpersonal des KEOM zu leisten. Betriebsbedingte Kündigungen aufgrund der Museumschließung stehen daher nicht zur Diskussion. Die Ausstellungsräume sind Video-überwacht. Daher muß, neben der Kassenkraft, lediglich eine Aufsichtskraft eingesetzt werden. Dies bedeutet eine Reduzierung bzgl. des Einsatzes der Aufsichtskräfte im Vergleich zum KEOM-Gebäude Hochstr. 73. Da im Frühjahr 2006, gleichzeitig mit der Schließung, 2 Aufsichtskräfte aufgrund von Verrentung sowie Umsetzung ausscheiden, bedeutet dies eine temporäre Personaleinsparung für rund 2 Jahre, da für die Zeit der KEOM-Schließung diese aktuell wegfallenden Stellen nicht wiederbesetzt werden müssen.

 

Die Hochstraße 71 bietet gegenüber dem KEOM-Gebäude eine geringere Ausstellungsfläche (270 m2 : ca. 2.000 m2). Dies bedeutet insofern einen reduzierten Kostenaufwand im Zusammenhang mit der Realisierung von Ausstellungen. Da das Ausstellungsangebot flächenmäßig gegenüber dem regulären Betrieb reduziert ist, soll das Eintrittsentgelt für die Hochstraße 71 entsprechend reduziert werden.

 

Die regulären Eintrittspreise staffeln sich bislang wie folgt:

 

Eintrittsentgelte für das Karl Ernst Osthaus Museum bzw. den Hohenhof

(Ständige Sammlung oder Sonderausstellung) gültig ab 01. 01. 2004:

 

Erwachsene:                                                                                                              3,00 €

Kinder unter 6 Jahren:                                                                                              frei

Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,

Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten,

Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende mit Ausweis:                                       1,50 €

Schwerbehinderte mit Ausweis (mit dem Vermerk G und aG):               1,50 €

Gruppen ab 12 Personen:                                                               pro Person     2,50 €

Arbeitslose und Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger mit Ausweis:             1,00 €

Familienkarte (Eltern mit Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr):                  6,00 €

Hagener Schulklassen:                                                                                                   frei

Schulklassen aus anderen Orten à Schülerin und Schüler:                                        1,00 €

 

Kombinationskarte Karl Ernst Osthaus Museum und Hohenhof:

Erwachsene

5,00 €

Kinder unter 6 Jahren

frei

Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten,
Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende mit Ausweis

2,50 €

Schwerbehinderte mit Ausweis
(mit dem Vermerk G und aG)

2,50 €

Gruppen ab 12 Personen à Person

4,50 €

Arbeitslose und Sozialhilfeempfängerinnen und
-empfänger mit Ausweis

1,50 €

Familienkarte
(Eltern mit Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)

10,00 €

Hagener Schulklassen

frei

Schulklassen aus anderen Orten à Schülerin und Schüler

1,50 €

 

 

 

 

Ab dem 1. Juli 2006 staffeln sich die Eintrittsentgelte wie folgt:

 

Eintrittsentgelte für den Hohenhof: wie bisher

 

Hochstraße 71:

 

Erwachsene:                                                                                                                     2,00 €

Kinder unter 6 Jahren:                                                                                                     frei

Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,

Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten,

Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende mit Ausweis:                                              1,00 €

Schwerbehinderte mit Ausweis (mit dem Vermerk G und aG):                      1,00 €

Gruppen ab 12 Personen:                                                                         pro Person 1,50 €

Arbeitslose und Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger mit Ausweis:              0,50 €

Familienkarte (Eltern mit Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr):                   4,50 €

Hagener Schulklassen:                                                                                                   frei

Schulklassen aus anderen Orten à Schülerin und Schüler:                                         0,50 €

 

Kombinationskarte Hochstraße 71 und Hohenhof:

Erwachsene

4,00 €

Kinder unter 6 Jahren

frei

Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten,
Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende mit Ausweis

2,00 €

Schwerbehinderte mit Ausweis
(mit dem Vermerk G und aG)

2,00 €

Gruppen ab 12 Personen à Person

3,50 €

Arbeitslose und Sozialhilfeempfängerinnen und
-empfänger mit Ausweis

1,50 €

Familienkarte
(Eltern mit Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)

8,00 €

Hagener Schulklassen

frei

Schulklassen aus anderen Orten à Schülerin und Schüler

1,50 €

 

 

 

 

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

x

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

 

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Beschlüsse

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02.05.2006 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss

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08.06.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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22.06.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen