02.05.2006 - 5 Neufestsetzung des Eintrittsentgeltes für das K...

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Wortprotokoll

Herr Sondermeyer fragt, warum nicht alle Schwerbehinderten Ermäßigungen erhalten.

 

Frau Dr. Schulte antwortet, im Bereich der Museen sei dies nur für Personen mit Gehbehinderungen geregelt.

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Beschluss:

1.      Die Neufestsetzung der Eintrittsentgelte für das Karl Ernst Osthaus Museum und den

Hohenhof während der Bauphase 2006 – 2008 wird mit Wirkung zum 01. Juli 2006 beschlossen.

 

2.      Die bisher zu entrichtenden Eintrittsentgelte für das Karl Ernst Osthaus Museum und

den Hohenhof werden zum 30. Juni 2006 außer Kraft gesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Enthaltungen:

 1