Beschlussvorlage - 0397/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 85 “Sport und Freizeitbad Ischeland” zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen gemäß § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

b)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/06 (582) “Sport- und Freizeitbad Ischeland” gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereiche:

 

Die Geltungsbereiche beider Bauleitplanverfahren sind deckungsgleich. Sie umfassen das Freibadgelände Ischeland und die im Süden vorgelagerte Stellplatzanlage sowie den Teilabschnitt der Stadionstraße zwischen der Ischelandhalle und der Houbenstraße.

Sie umfassen in der Gemarkung Eckesey, Flur 8 die Flurstücke 341, 342, 347, 348, 349, 350 und teilweise das Flurstück 338 sowie aus Flur 9 teilweise die Flurstücke 167 und 407. Ferner liegen in den Geltungsbereichen aus der Gemarkung Hagen, Flur 1 das Flurstück 862 und teilweise die Flurstücke 863 und 864.

 

Die Abgrenzung beider Plangebiete verläuft im Uhrzeigersinn wie folgt (s. Lageplan):

 

Westlich der Stadionstraße ab der Abzweigung zur Grundschule verläuft die Grenze zwischen Ischelandteich und Stadionstraße entlang, die auf dem Abschnitt zwischen Kindergarten und Houbenstraße nur als Fußweg ausgebaut ist, bis zum Haus Stadionstraße Nr. 10. Im Norden verläuft die Abgrenzung die hinteren Grundstücksgrenzen der Straßen “Am Freibad” und “Zur Heide” entlang. Im Osten grenzen Kleingartenanlagen an. Im Südosten verläuft die Grenze entlang des Weges am Stadion vorbei. Die Grenze quert diesen Weg in südliche Richtung zum Vorplatz des Stadions. Die südliche Grenze umfasst die Stellplatzanlage vor dem Stadion und deren Zufahrt von der Stadionstraße.

 

In den im Sitzungssaal aufgehängten Lageplänen im Maßstab 1 : 500 bzw. 1 : 1000 sind die Plangebiete eindeutig dargestellt.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Die Bürgeranhörung soll im Herbst 2006 stattfinden.

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Sachverhalt

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Projekt “Sport- und Freizeitbad Ischeland” zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und eine Teiländerung zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen erforderlich.


 
Der Rat der Stadt Hagen hat am 02.03.2006 die Errichtung eines zentralen Sport- und Freizeitbades am jetzigen Freibadstandort Ischeland beschlossen. Die Grundlage dieses Beschlusses bildet die “Zukunftskonzeption und Neuausrichtung der Hagener Bäder” der HVG/Hagenbad GmbH, die als Anlage mit der Verwaltungsvorlage Drucksachen- Nr. 0010/2006 vom 2. Februar bis 2. März 2006 beraten wurde.

 

Diese Konzeption sieht die Errichtung eines großen Zentralgebäudes vor, das neben seiner Hauptnutzung als Hallenbad (50 m Sportschwimmbecken) weitere Einrichtungen für Sport, Therapie, Freizeit und Erholung sowie Gastronomie aufnehmen soll.

 

Das z.Z. geltende Planungsrecht stellt sich wie folgt dar: Der Flächennutzungsplan der Stadt Hagen stellt das Ischeland- Bad als “Grünfläche” mit entsprechendem Symbol für ein Freibad dar. Der immer noch rechtsverbindliche Fluchtlinienplan “Sport- und Schulpark Ischeland” aus dem Jahr 1961 setzt das “Freibad Ischeland” als solches innerhalb einer großzügigen Freifläche fest. Auch der südlich angrenzende Parkplatz vor dem Stadion ist als Freifläche festgesetzt.

 

Nach gegenwärtigem Planungsrecht ist das beabsichtigte Projekt an diesem Standort nicht umsetzbar aufgrund des Bauvolumens und seiner vorgesehenen Nutzungen. Mit Durchführung dieser Bauleitplanverfahren werden u. a. die Belange des Immissionsschutzes, des Verkehrs und der Umwelt zu prüfen und ggf. abzuwägen sein. Die Stellplatzanlage vor dem Stadion wird in das Plangebiet einbezogen, da die Haupterschließung des zentralen Sport- und Freizeitbades in diesem Bereich angebunden werden soll und verkehrstechnisch zu regeln ist.

 

Um die Hagenbad GmbH in die Lage zu versetzen, gemäß Ratsbeschluss vom 02.03.2006 (Punkt 7 unter TOP Ö 5.2), die notwendigen Genehmigungsverfahren einzuleiten, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die entsprechende Teiländerung des FNP erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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13.06.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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13.06.2006 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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14.06.2006 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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20.06.2006 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen

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20.06.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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22.06.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen