14.06.2006 - 14 Sport- und Freizeitbad Ischelanda) Teiländerung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 14.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
a) Der
Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 85 Sport
und Freizeitbad Ischeland zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen gemäß § 1
Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
b) Der
Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.
5/06 (582) Sport- und Freizeitbad Ischeland gemäß § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung.
Geltungsbereiche:
Die Geltungsbereiche beider Bauleitplanverfahren
sind deckungsgleich. Sie umfassen das Freibadgelände Ischeland und die im Süden
vorgelagerte Stellplatzanlage sowie den Teilabschnitt der Stadionstraße
zwischen der Ischelandhalle und der Houbenstraße.
Sie umfassen in der Gemarkung Eckesey, Flur 8 die
Flurstücke 341, 342, 347, 348, 349, 350 und teilweise das Flurstück 338 sowie
aus Flur 9 teilweise die Flurstücke 167 und 407. Ferner liegen in den
Geltungsbereichen aus der Gemarkung Hagen, Flur 1 das Flurstück 862 und
teilweise die Flurstücke 863 und 864.
Die Abgrenzung beider Plangebiete verläuft im Uhrzeigersinn wie folgt (s.
Lageplan):
Westlich der Stadionstraße ab der Abzweigung zur Grundschule verläuft die
Grenze zwischen Ischelandteich und Stadionstraße entlang, die auf dem Abschnitt
zwischen Kindergarten und Houbenstraße nur als Fußweg ausgebaut ist, bis zum
Haus Stadionstraße Nr. 10. Im Norden verläuft die Abgrenzung die hinteren
Grundstücksgrenzen der Straßen Am Freibad und Zur Heide entlang. Im Osten
grenzen Kleingartenanlagen an. Im Südosten verläuft die Grenze entlang des
Weges am Stadion vorbei. Die Grenze quert diesen Weg in südliche Richtung zum
Vorplatz des Stadions. Die südliche Grenze umfasst die Stellplatzanlage vor dem
Stadion und deren Zufahrt von der Stadionstraße.
In den im Sitzungssaal aufgehängten Lageplänen im Maßstab 1 : 500 bzw. 1
: 1000 sind die Plangebiete eindeutig dargestellt.
Nächster Verfahrensschritt:
Die Bürgeranhörung soll im Herbst 2006 stattfinden.
