Beschlussvorlage - 0393/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlaß einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 6/05 (572) -Oedenburgstraße-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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07.06.2006
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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20.06.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.06.2006
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 6/05 (572)
–Oedenburgstraße-.
Die Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses
und als Anlage Gegenstand der Niederschrift. Sie tritt am Tage nach der
Bekanntmachung in Kraft. Sie endet, wenn
der Bebauungsplan Nr. 6/05 (572)-Oedenburgstraße- rechtsverbindlich ist,
spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren seit ihrem Inkrafttreten. Die
Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern. (§17 Abs. 1 BauGB)
Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu
einem weiteren Jahr nochmals verlängern.
Sachverhalt
Die Entscheidung über das Bauvorhaben (Bauvoranfrage) Einfamilienhaus mit Garage oder Stellplatz auf dem Grundstück Oedenburgstraße 30 Gemarkung Westerbauer, Flur 17, Flurstück 223 wurde mit Schreiben vom 21.7.05 nach § 15 Abs. 1 BauGB bis zum 31.7.06 ausgesetzt. Der Erlaß einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB ist erforderlich.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 30.6.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6/05 (572) –Oedenburgstraße- beschlossen. Dieser Beschluß wurde am 23.7.2005 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist im wesentlichen, das Baubegehren im Plangebiet städtebaulich zu begleiten und zusätzlichen privaten Parkraum im Plangebiet planungsrechtlich zu sichern.
Für das Grundstück Oedenburgstraße 30 Gemarkung Westerbauer, Flur 17, Flurstück 223 liegt der Verwaltung folgende Bauvoranfrage vor: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage oder Stellplatz.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt.
Die Entscheidung über das Vorhaben wurde gem. § 15 Abs. 1 BauGB bis zum 31.7.2006 ausgesetzt, da zu befürchten ist, daß das Vorhaben der Entwicklungskonzeption des Bebauungsplanes widersprechen würde.
Zum Bebauungsplanverfahren:
Zwischenzeitlich wurde überprüft und festgestellt, daß über die in der Örtlichkeit bereits ausgewiesenen Parkmöglichkeiten hinaus keine weiteren Spielräume im öffentlichen Verkehrsraum für die Einrichtung zusätzlicher öffentlicher Parkplätze bestehen.
Lediglich im Bereich der Oedenburgstraße besteht eine Möglichkeit, den Stellplatzdruck abzubauen. Diese könnten direkt von der Oedenburgstraße angefahren werden. Die Prüfung: öffentliche oder private Stellplätze in diesem Bereich dauert z.Z. noch an.
Die Erweiterung des Plangebietes steht ebenfalls noch zur Diskussion.
Da das Grundstück im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt ist, soll im Bebauungsplanverfahren diese Fläche nicht auch als Stellplatzfläche festgesetzt werden. Sie soll Freifläche bleiben, damit der Grünzug vom Norden her bis zum Krankenhausgelände erhalten bleibt.
Der Erlaß einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 6/05 (572) –Oedenburgstraße- ist somit erforderlich.
