20.06.2006 - 19 Erlaß einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Die Frage von Herrn Romberg nach dem Bekanntsein von Baumfällungen in diesem Bereich wird von der Verwaltung verneint.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 6/05 (572) –Oedenburgstraße-.

Die Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift. Sie tritt am Tage nach der Bekanntmachung in  Kraft. Sie endet, wenn der Bebauungsplan Nr. 6/05 (572)-Oedenburgstraße- rechtsverbindlich ist, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren seit ihrem Inkrafttreten. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern. (§17 Abs. 1 BauGB)

Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Meier aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.