Beschlussvorlage - 0301/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Die vorgestellte Erneuerungsmaßnahme gem. Straßenbeleuchtungsvertrag wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung fortzuführen.

 

2.      Die  Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung durch den städt. Dienstleister Rhein-Ruhr-Stadtlicht GmbH als Erneuerungsmaßnahme zu veranlassen und die Beleuchtung wieder in Betrieb zu nehmen.

 

3.      Die Mittel von 9.800,00 €/Jahr für die Stromkosten sind auf der Haushaltsstelle

6700 625 00106, die 3.000,00 € für die Unterhaltung der Leuchten sind auf der Haushaltsstelle 6700 625 0000X bereitzustellen.

 

4.      Bei Nichtbeschluss von 1. – 3. sind die Haushaltsmittel von 45.000,00 € bereitzustellen.

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Sachverhalt

Im Jahr 1981 wurde die Straßenbeleuchtung auf der Volmetalbrücke zwischen Volmeabstieg und Stadthalle zwecks Energieeinsparung nach politischem Beschluss abgeschaltet. Dieser Straßenabschnitt liegt seitdem nachts im Dunkeln. Straßenbaulastträger ist zu ca. 2/3 die Stadt Hagen und zu 1/3 der Landesbetrieb Straßen NRW. Eigentümer und Betreiber der Beleuchtung ist  die Stadt.

 

Aktuell beabsichtigt die Stadt Hagen durch eine Wiederinbetriebnahme der Beleuchtungsanlage dieser bedeutsamen Hauptein und -ausfahrtsstraße ihre zentralörtliche Stellung als regionales Oberzentrum zu stärken.

Beim Verlassen des Hagener Innenstadtringes über die Hauptein- und ausfahrtsstraßen werden die Autofahrer durch gut ausgeleuchtete Straßenräume geleitet. Eine Ausnahme bildet die Verbindungsachse Innenstadt – Eilpe. Nach Passieren der noch gut beleuchteten Volmetalstraße im Bereich Stadthalle Richtung Eilpe und Autobahnzubringer – Volmeabstieg fährt man sozusagen in ein “dunkles Loch” bis schließlich nach mehreren hundert Metern am Volmeabstieg wieder Licht im Dunkeln erscheint. Abgesehen davon, dass Wechsel von völlig Dunkel nach Hell bei der Straßenbeleuchtung zu vermeiden sind, ist eine Wiederinbetriebnahme der Beleuchtung beabsichtigt, um die positiven Effekte von beleuchteten Straßen  im Sinne einer “sicheren Leitlinie” stadtein- und auswärts wieder zu aktivieren.

 

Die Wiedereinschaltung im jetzigen Zustand ist jedoch nicht ohne eine vorherige Sanierung möglich. Aufgrund der 25-jährigen Außerbetriebnahme ist Feuchtigkeit in die Leuchten gedrungen, die vielfach zu Korrosion an den Bauteilen und technischen Komponenten geführt hat. Teilweise sind die Dichtungen porös und die Reflektoren angelaufen. Außerdem hat der Landesbetrieb Straßen NRW Mängel an der Beleuchtungsbefestigung und am Brückenbauwerk durch eindringendes Wasser aus den Masten festgestellt, die kurzfristig durch die Stadt zu beheben sind.

 

In dem Sanierungskonzept ist der Austausch der vorhandenen Leuchtenköpfe gegen deutlich wirtschaftlichere Modelle hinsichtlich Betriebs- und Stromkosten vorgesehen. Im gleichen Zusammenhang werden die vom Landesbetrieb Straßen NRW festgestellten Mängel behoben und die Ursache beseitigt. Insgesamt sind 150 Leuchten betroffen.

 

Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.

 

Die anfallenden Folgekosten betragen für Stromkosten: rund 9.800,00 Euro und für Wartung der Leuchtenköpfe: rund 3.000 €

 

Bei Nichtbeschluss der Wiederinbetriebnahme, besteht der Sanierungsbedarf entspr. der vom Landesbetrieb festgestellten Mängel und die Notwendigkeit des Rückbaues der Beleuchtungsanlage. Die Kosten betragen in diesem Fall 45.000,00 €.


 

Vorlauf

 

 
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt  Hagen hat am 08.12.1981 den Maßnahmenkatalog der Stadtwerke Hagen AG zur Einsparung von Haushaltsmitteln für die laufende Betriebsführung der Öffentlichen Straßenbeleuchtung beschlossen. Gegenstand war u. a. die totale Abschaltung der Beleuchtung auf der Volmetalstraße, ab Eilper Straße bis Volmeabstieg einschl. Auf- und Abfahrten Delsterner Straße. Seit diesem Datum liegt diese Hauptein- und Ausfahrtsstraße nachts im Dunkeln. Im Falle einer Realisierung der nachfolgend beschriebenen Wiederinbetriebnahme der Beleuchtung wird der o. g. Beschluss für die Volmetalstraße aufgehoben.

 

Bereits Anfang 2001 wurde aufgrund des Anspruchs der Stadt Hagen, sich wieder stärker mit ihrer zentralörtlichen Funktion als Oberzentrum mit entsprechender Infrastruktur darzustellen, durch die BV Eilpe-Dahl und parallel durch 66 bei den Stadtwerken eine Berechnung für die Umrüstung auf wirtschaftlichere Leuchtmittel in Auftrag gegeben. Es folgte jedoch keine Wiederinbetriebnahme, weil die Mittel von rund 190.000 DM für die Umrüstung nicht zur Verfügung standen.

 

Im September 2004 stellte der Landesbetrieb Straßenbau NRW an dem Brückenbauwerk der Volmetalstraße Schäden fest, die durch die Beleuchtungsmaste hervorgerufen worden waren, bzw. wurden vor allem Korrosionsschäden an den Verankerungen selbst für die Masten festgestellt. Die Befestigungen der Beleuchtung sind verrostet und die Zuleitungen der Beleuchtung liegen im Wasser, das teilweise durch die Masten in das Bauwerk eindringt. Da etwa ein Drittel des Brückenbauwerkes in der Baulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW liegt, für die öffentliche Beleuchtung jedoch die Stadt zuständig ist, wurde die Stadt zur Beseitigung der Mängel aufgefordert.

 

Anfang 2005 erfolgte die Neuordnung des Straßenbeleuchtungsgeschäftes. Seit dem stehen dem neuen Betreiber, der Rhein-Ruhr-Stadtlicht GmbH im Auftrag der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH, für die Sanierung abgängiger, häufig unwirtschaftlicher Leuchten rund 300.000 €/Jahr zur Verfügung, um langfristig durch wirtschaftlicheren Betrieb v. a. Energiekosten zu sparen. Aus Gründen der Darstellung der Stadt Hagen als Oberzentrum wird nun vorgeschlagen, die Beleuchtung der Volmetalstraße im bezeichneten Bereich wieder in Betrieb zu nehmen.

 

Nach eingehender Prüfung der technischen Anlage kann aufgrund des festgestellten, desolaten Zustandes keine Wiedereinschaltung im heutigen Zustand erfolgen. Seitens der Rhein-Ruhr-Stadtlicht GmbH wird diese Vorgehensweise ausgeschlossen. Außerdem stünden dann weiterhin die vom Land eingeforderten Sanierungsarbeiten aus. Abgesehen davon wären die Betriebskosten für die Anlage mit der jetzigen Lampenbestückung absolut unwirtschaftlich gemessen am heutigen Standard.

 

 

 

 

 

 

 

Sachstandsbericht

 

Die Volmetalstraße (B 54) hat als eine der Hauptzufahrtsstraßen von der Sauerlandlinie zur Hagener Innenstadt bzw. in entgegengesetzter Richtung stadtauswärts Richtung A 45  eine wichtige Erschließungsfunktion, wobei nachts die leitende Funktion durch Licht auf einem längeren Teilabschnitt der Strecke fehlt, weil die Straßenbeleuchtung außer Betrieb ist. Zur Verbesserung der Situation soll die Beleuchtung wieder in Ordnung gebracht und eingeschaltet werden.

 

Der Sanierungsvorschlag  zur Wiederinbetriebnahme beinhaltet alle notwendigen Arbeiten an den Leuchten, den Masten und den Haltevorrichtungen, so dass nach deren Abschluss  ein langfristiger Betrieb unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sichergestellt ist. Alle vorhandenen Stahlmasten werden wiederverwendet, lediglich die Leuchtenköpfe werden ausgetauscht.

Die einmalig anfallenden Herstellungskosten betragen dafür ca. 102.000,00 €, die Folgekosten für Strom und Wartung liegen jährlich bei 13.000,00 € (Kostenermittlung  s. S. 3 u. 4).

 

Die nachfolgende Aufstellung gibt einen kurzen Überblick zu den geplanten Arbeiten:

 

1.                 Austausch aller Ankerschrauben gegen Edelstahlschrauben. Dazu wird der Lichtmast ausgebaut, die vorh. korrodierten Ankerschrauben werden ausgebaut und durch V4A-Ankerschrauben M40 ersetzt.

 

2.                 Der vorh. Leuchtenkopf wird gegen einen neuen Leuchtenkopf ausgetauscht. Diese Modelle sind bei guter Farbwidergabe auf dem modernsten Stand.

 

3.                 Durch das Ausgießen des unteren Mastabschnittes mit  Kunstharz wird das Eindringen von Wasser in das Brückenbauwerk künftig ausgeschlossen. Das Schwitzwasser wird durch eine Bohrung im Mast oberhalb des ausgegossenen Mastabschnittes abgeleitet.

 

4.                 Eventuell defekte Bauteile, die bei der Wiederaufstellung der Masten festgestellt werden, z. B. Kabelübergangkästen werden ausgetauscht. Die Masten erhalten einen Schutzanstrich und werden nummeriert.

 

5.                 Austausch von defekten Verschlussplatten vor den Kabelziehkästen am Brückenbauwerk gegen V2A-Platten einschl. Abdichtung und Verschraubung.

 

6.                 Abdichtungsarbeiten bei den Masten auf der Mittelinsel zwischen den Fahrspuren.

 

7.                 Für die Ausleuchtung der Rampen werden insgesamt 14 neue Leuchten gesetzt. Die beiden sternförmigen, vorhandenen Strahler  werden nach Sanierung des Mastes künftig mit einer beleuchtungstechnisch unbedeutenden, aber rein dekorativen Lampe  versehen, um sie als “Merkpunkt” weiterhin zu erhalten.

 

8.                 Anschluss, Brennprobe, Ausrichtung, Prüfung und Messung.

 

9.                 Übernahme der Anlage in das Wartungsprogramm bei der Rhein-Ruhr-Stadtlicht GmbH.

 

Die Planung wird mit dem Landesstraßenbetrieb abgestimmt. Der Landesbetrieb erhält die lichttechnische Berechnung nach Beschlussfassung entspr. der aktuell gültigen DIN EN 13201.

 

 

 

Kosten / Finanzierung

 

a)                 Herstellungs-/ Sanierungskosten

 

Die Kosten für die vorgesehene Sanierung der Beleuchtungsanlage setzen sich wie folgt zusammen:

 

Austausch Verschraubungen und Abdeckungen am Brückenbauwerk, Abdichtungsarbeiten an Mittelinsel                                                                                                                   18.052,35 €

 

Masten ausbauen, Vergussmasse und Leerrohr einbauen, Bohrung für Entwässerung, Kleinmaterial, defekte Kabelübergangskästen austauschen                                                   

                                                                                                                                     17.110,80 €

 

Erneuerung vorh. Leuchtenköpfe                                                                             37.620,00 €

 

Neusetzen von Komplettleuchten an Rampen                                                        15.234,00 €

 

Gesamtsumme netto:                                                                                                88.017,15 €

 

+ 16 % Mehrwertsteuer                                                                                             14.082,74 €

 

Gesamtsumme brutto:                                                                                        102.099,89 €

 

 

Alle anfallenden Planungskosten, z. B. für die lichttechnische Berechnung sind in dem Gesamtbetrag enthalten. Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln der Haushaltsstelle “Erneuerungen von Stromleuchten.”

 

 

b)                Folgekosten

 

Die anfallenden Folgekosten betragen:

 

·        Stromkosten: insgesamt rund 9.800,00 Euro, diese berechnen sich wie folgt: Angeschlossene Leistung x Brennstunden x KW-Preis (2006)

 

Rampen:                                                                                                             1.817,64 €

 

14m-Masten:                                                                                                      3.454,13 €

 

10m-Masten:                                                                                                      3.767,47 €

 

Sternleuchter:                                                                                                        706,86 €

 

Summe Stromkosten: 9.746,10 €                                                          rund 9.800,00 €

 

 

·         Wartungskosten: 121 Stck Leuchten x 25 € = 3.025,00 €                  rund 3.000,00 €

 

·        Folgekosten gesamt pro Jahr:                                                           12.800,00 €

 

 

 

 

Zeitschiene

 

 

Die  zeitliche Einordnung für die Realisierung der  vorgenannten Maßnahmen ist  größtenteils abhängig von den Lieferzeiten der benötigten Materialien. Unter normalen Vorraussetzungen gilt folgende Zeitschiene:

 

Beschluss:                                                                   22.06.06

Materialbestellung:                                                        31.08.06

Baubeginn:                                                                     04.09.06

Fertigstellung:                                                                30.10.06

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

x

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

x

 Es entstehen Ausgaben

 

 

x

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

2006

 

 

 

x

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

x

 Sachkosten

102.100,00

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

6700 625 0000X

102.100,00

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

102.100,00

     

     

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

x

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

x

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

x

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

x

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

2006

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

x

 Jährlich

in Höhe von EUR

12.800,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

6700 625 0000X

3.000,00

     

     

     

     

 

 

 

6700 625 00106

9.800,00

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

12.800,00

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

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31.05.2006 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl

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08.06.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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13.06.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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20.06.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

1.      Die vorgestellte Erneuerungsmaßnahme gem. Straßenbeleuchtungsvertrag wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung fortzuführen.

 

2.      Die  Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung durch den städt. Dienstleister Stadtbeleuchtung GmbH als Erneuerungsmaßnahme zu veranlassen und die Beleuchtung wieder in Betrieb zu nehmen.

 

3.      Die Mittel von 9.800,00 €/Jahr für die Stromkosten sind auf der Haushaltsstelle

6700 625 00106, die 3.000,00 € für die Unterhaltung der Leuchten sind auf der Haushaltsstelle 6700 625 0000X bereitzustellen.

 

4.      Bei Nichtbeschluss von 1. – 3. sind die Haushaltsmittel von 45.000,00 € bereitzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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22.06.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Die vorgestellte Erneuerungsmaßnahme gem. Straßenbeleuchtungsvertrag wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung fortzuführen.

 

2.      Die  Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung durch den städt. Dienstleister Stadtbeleuchtung GmbH als Erneuerungsmaßnahme zu veranlassen und die Beleuchtung wieder in Betrieb zu nehmen.

 

3.      Die Mittel von 9.800,00 €/Jahr für die Stromkosten sind auf der Haushaltsstelle

6700 625 00106, die 3.000,00 € für die Unterhaltung der Leuchten sind auf der Haushaltsstelle 6700 625 0000X bereitzustellen.

 

4.      Bei Nichtbeschluss von 1. – 3. sind die Haushaltsmittel von 45.000,00 € bereitzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen