31.05.2006 - 6.7 Wiederinbetriebnahme der Straßenbeleuchtung an ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 31.05.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Hinweis der Schriftführerin:
Die Tagesordnungspunkte I.3.1 und I.6.7 werden gemeinsam beraten.
Herr Wölm geht mit einigen Worten auf die Verwaltungsvorlage ein und
erfragt den
Diskussionsbedarf.
Herr Winkler vom Fachbereich für Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
merkt an, dass bezüglich der Vorlage unter dem Punkt Beratungsfolge der
Klammerzusatz “vorbehaltlich der Zustimmung StEA” eine Zeile zu
tief plaziert sei und dies natürlich hinter der aufgeführten Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses stehen müsse.
Frau Hirsch erklärt, dass es in der Vergangenheit aufgrund der sehr
hellen Beleuchtung Beschwerden von den Bewohnern der tiefer gelegenen Häuser
gegeben habe.
Aus diesem Grund bittet sie darum folgenden Satz mit in das Protokoll
aufzunehmen:
Es ist darauf zu achten, dass die Bewohner der tiefer gelegenen
Wohnhäuser durch Lichtabstrahlung in den Abend- und Nachtstunden nicht
belästigt werden.
Herr Wölm lässt über die Vorlage abstimmen.
Beschluss:
1.
Die
vorgestellte Erneuerungsmaßnahme gem. Straßenbeleuchtungsvertrag wird zur
Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung fortzuführen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung durch den städt. Dienstleister
Rhein-Ruhr-Stadtlicht GmbH als Erneuerungsmaßnahme zu veranlassen und die
Beleuchtung wieder in Betrieb zu nehmen.
3.
Die Mittel
von 9.800,00 €/Jahr für die Stromkosten sind auf der Haushaltsstelle
6700 625 00106, die 3.000,00 € für die Unterhaltung der Leuchten sind auf der Haushaltsstelle 6700 625 0000X bereitzustellen.
4.
Bei
Nichtbeschluss von 1. – 3. sind die Haushaltsmittel von 45.000,00 €
bereitzustellen.
