Beschlussvorlage - 0246/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 3/06 (580) "Schlackenmühle"hier: Einleitung nach § 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.03.2006
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20.06.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.03.2006
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22.06.2006
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Beschlussvorschlag
Der
Rat der Stadt beschließt, gemäß dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan mit dem
darin eingetragenen Plangebiet, nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der zur Zeit
gültigen Fassung, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
Geltungsbereich:
Die
nördliche Grenze des Plangebietes bildet der Konrad-Adenauer-Ring. Im Osten
endet das Plangebiet an der östlichen Grenze des Flurstückes 36, Flur 15,
Gemarkung Haspe. Die Straße "Schlackenmühle" ist die südliche
Begrenzung und die Rolandstraße die
westliche des Geltungsbereiches. Die Flurstücke 12, 46, 45 und 21, Flur
15, Gemarkung Haspe liegen ebenfalls im Geltungsbereich des Bebauungsplanes.
In
dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig
dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Der
Scopingtermin und die Bürgeranhörung werden in 2006 durchgeführt.
Sachverhalt
Planerfordernis
aufgrund des Bedarfs der Steuerung der städtebaulichen Entwicklung - Vorhaltung
der Flächen für nicht störende mittelständische Gewerbebetriebe.
Anlass und
Zielsetzung
In
der Vergangenheit gab es mehrfach Anfragen, ob die bislang ausschließlich
gewerblich genutzten Bestandsimmobilien entlang der Straße
“Schlackenmühle” einer Einzelhandelsnutzung zugeführt werden
könnten.
Dies
soll vor dem Hintergrund der nach wie vor erforderlichen Stärkung des Hasper
Zentrum, d.h., zum Schutz und Erhalt des dort ansässigen Einzelhandels
verhindert werden.
Geplant
ist die Festsetzung der Bauflächen entlang der Straße
“Schlackenmühle” als Gewerbegebiet für nichtstörende
Gewerbebetriebe. Hier soll weiterhin Raum gehalten werden für die Ansiedlung
von mittelständischen Gewerbebetrieben.
Gerade
in bereits erschlossenen Bereichen mit Bestandsimmobilien gibt es nach
Rücksprache mit der Wirtschaftsförderung Hagen GmbH und dem städtischen Servicezentrum
Wirtschaft immer wieder gezielte Nachfragen.
Für die über die Rolandstraße erschlossenen Flächen soll untersucht werden, ob hier eine eingeschränkte Mischgebietsausweisung im Übergang zur vorhandenen Bebauung dargestellt werden kann. Ggfs. muss auch hier die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben in Bezug auf die Größe der Verkaufsfläche reglementiert werden.
