20.06.2006 - 16 Bebauungsplan Nr. 3/06 (580) "Schlackenmühle"hi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ein Verwaltungsvortrag erfolgt nicht.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, gemäß dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan mit dem darin eingetragenen Plangebiet, nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der zur Zeit gültigen Fassung, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

 

Geltungsbereich:

Die nördliche Grenze des Plangebietes bildet der Konrad-Adenauer-Ring. Im Osten endet das Plangebiet an der östlichen Grenze des Flurstückes 36, Flur 15, Gemarkung Haspe. Die Straße "Schlackenmühle" ist die südliche Begrenzung und die Rolandstraße die  westliche des Geltungsbereiches. Die Flurstücke 12, 46, 45 und 21, Flur 15, Gemarkung Haspe liegen ebenfalls im Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

 

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Scopingtermin und die Bürgeranhörung werden in 2006 durchgeführt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen