Beschlussvorlage - 0397/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Sport- und Freizeitbad Ischelanda) Teiländerung Nr. 85 "Sport- und Freizeitbad Ischeland" zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen hier: Einleitung des Verfahrensb) Bebauungsplan Nr. 5/06 (582) "Sport- und Freizeitbad Ischeland" hier: Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beteiligt:
- SZS - Servicezentrum Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
|
|
|
|
13.06.2006
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Naturschutzbeirat
|
Vorberatung
|
|
|
|
13.06.2006
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
14.06.2006
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
20.06.2006
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Sport- und Freizeitausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
20.06.2006
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
22.06.2006
|
Beschlussvorschlag
a)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 85 “Sport und
Freizeitbad Ischeland” zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen gemäß § 1
Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
b)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/06
(582) “Sport- und Freizeitbad Ischeland” gemäß § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung.
Geltungsbereiche:
Die Geltungsbereiche beider Bauleitplanverfahren sind deckungsgleich. Sie umfassen das Freibadgelände Ischeland und die im Süden vorgelagerte Stellplatzanlage sowie den Teilabschnitt der Stadionstraße zwischen der Ischelandhalle und der Houbenstraße.
Sie umfassen in der Gemarkung Eckesey, Flur 8 die Flurstücke 341, 342, 347, 348, 349, 350 und teilweise das Flurstück 338 sowie aus Flur 9 teilweise die Flurstücke 167 und 407. Ferner liegen in den Geltungsbereichen aus der Gemarkung Hagen, Flur 1 das Flurstück 862 und teilweise die Flurstücke 863 und 864.
Die Abgrenzung beider Plangebiete
verläuft im Uhrzeigersinn wie folgt (s. Lageplan):
Westlich der Stadionstraße ab der
Abzweigung zur Grundschule verläuft die Grenze zwischen Ischelandteich und
Stadionstraße entlang, die auf dem Abschnitt zwischen Kindergarten und
Houbenstraße nur als Fußweg ausgebaut ist, bis zum Haus Stadionstraße Nr. 10.
Im Norden verläuft die Abgrenzung die hinteren Grundstücksgrenzen der Straßen
“Am Freibad” und “Zur Heide” entlang. Im Osten grenzen
Kleingartenanlagen an. Im Südosten verläuft die Grenze entlang des Weges am
Stadion vorbei. Die Grenze quert diesen Weg in südliche Richtung zum Vorplatz
des Stadions. Die südliche Grenze umfasst die Stellplatzanlage vor dem Stadion
und deren Zufahrt von der Stadionstraße.
In den im Sitzungssaal aufgehängten
Lageplänen im Maßstab 1 : 500 bzw. 1 : 1000 sind die Plangebiete eindeutig
dargestellt.
Nächster Verfahrensschritt:
Die Bürgeranhörung soll im Herbst
2006 stattfinden.
Sachverhalt
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Projekt “Sport-
und Freizeitbad Ischeland” zu schaffen, ist die Aufstellung eines
Bebauungsplanes und eine Teiländerung zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen
erforderlich.
Der Rat der Stadt
Hagen hat am 02.03.2006 die Errichtung eines zentralen Sport- und Freizeitbades
am jetzigen Freibadstandort Ischeland beschlossen. Die Grundlage dieses
Beschlusses bildet die “Zukunftskonzeption und Neuausrichtung der Hagener
Bäder” der HVG/Hagenbad GmbH, die als Anlage mit der Verwaltungsvorlage
Drucksachen- Nr. 0010/2006 vom 2. Februar bis 2. März 2006 beraten wurde.
Diese Konzeption sieht die Errichtung eines
großen Zentralgebäudes vor, das neben seiner Hauptnutzung als Hallenbad (50 m
Sportschwimmbecken) weitere Einrichtungen für Sport, Therapie, Freizeit und
Erholung sowie Gastronomie aufnehmen soll.
Das z.Z. geltende Planungsrecht stellt sich wie
folgt dar: Der Flächennutzungsplan der Stadt Hagen stellt das Ischeland- Bad
als “Grünfläche” mit entsprechendem Symbol für ein Freibad dar. Der
immer noch rechtsverbindliche Fluchtlinienplan “Sport- und Schulpark
Ischeland” aus dem Jahr 1961 setzt das “Freibad Ischeland”
als solches innerhalb einer großzügigen Freifläche fest. Auch der südlich
angrenzende Parkplatz vor dem Stadion ist als Freifläche festgesetzt.
Nach gegenwärtigem Planungsrecht ist das
beabsichtigte Projekt an diesem Standort nicht umsetzbar aufgrund des
Bauvolumens und seiner vorgesehenen Nutzungen. Mit Durchführung dieser
Bauleitplanverfahren werden u. a. die Belange des Immissionsschutzes, des
Verkehrs und der Umwelt zu prüfen und ggf. abzuwägen sein. Die Stellplatzanlage
vor dem Stadion wird in das Plangebiet einbezogen, da die Haupterschließung des
zentralen Sport- und Freizeitbades in diesem Bereich angebunden werden soll und
verkehrstechnisch zu regeln ist.
Um die Hagenbad GmbH in die Lage zu versetzen,
gemäß Ratsbeschluss vom 02.03.2006 (Punkt 7 unter TOP Ö 5.2), die notwendigen
Genehmigungsverfahren einzuleiten, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes
erforderlich. Die entsprechende Teiländerung des FNP erfolgt im
Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
