Beschlussvorlage - 0352/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Naturdenkmal 1.3.2.2.4 - Geologischer Aufschluss Vorhalle - Antrag auf Befreiung nach § 69 Landschaftsgesetz NWhier: Nutzung des ehemaligen Klärteiches als Vorflut
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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13.06.2006
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Anhörung
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14.06.2006
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Sachverhalt
Im Zuge der Bebauungsplanung -Vorhalle Süd/Steinbruch- wurde eine
Untersuchung der Hochwassersicherheit im Bereich des Erlenbaches durchgeführt.
Dabei wurde anhand hydraulischer Modelluntersuchungen festgestellt, dass die
Leistungsfähigkeit des Erlenbaches in den verrohrten Bereichen unterhalb des
Steinbruches bis zur Mündung in die Volme
nicht ausreicht, um die ankommenden Abflüsse aus dem natürlichen Einzugsgebiet
abzuführen.
Um diesen Missstand zu beheben, plant die Stadtentwässerung Hagen (SEH)
eine Sanierung der hydraulischen Leistungsfähigkeit durch Überleitung von
Abflussanteilen aus dem Erlenbach in den ehemaligen Klärteich im Steinbruch
Vorhalle. Der Teich ist Bestandteil des Naturdenkmales 1.3.2.2.4 –
Geologischer Aufschluss Vorhalle -, sodass für das Vorhaben eine Befreiung nach
§ 69 Landschaftsgesetz von dem Verbot 3 für alle Naturdenkmale unter Pkt.
1.3.1.2 des Landschaftsplanes Hagen erforderlich ist (Einbringen von Stoffen,
die das Erscheinungsbild oder den Bestand des NDs gefährden oder
beeinträchtigen können).
Die Überleitung erhält zusätzlichen Dringlichkeitsbedarf, da die
Oberflächenentwässerung aus dem geplanten Baugebiet nach § 31 WHG genehmigt
werden muss. Die wasserrechtl. Genehmigungsfähigkeit ist aber von der
hydraulischen Sanierung des Erlenbaches abhängig.
Bezüglich der Auswirkungen der
Maßnahme auf den Naturhaushalt, insbesondere im Hinblick auf die Gewässerfauna
sowie der mit der Maßnahme verbundene Eingriff wurde ein
landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt. Die geplante Überleitung von Bachwasser
in den Stauteich stellt demnach keine Beeinträchtigung der Funktion des Teiches
für den Naturhaushalt dar.
Im Zuge der
Bebauungsplanung -Vorhalle Süd/Steinbruch- wurde eine Untersuchung der
Hochwassersicherheit und damit eine Abschätzung der Überflutungen im Bereich
des Erlenbaches durchgeführt. Dabei wurde anhand hydraulischer Modelluntersuchungen
festgestellt, dass die Leistungsfähigkeit des Erlenbaches in den verrohrten
Bereichen unterhalb des Steinbruches bis zur Mündung in die Volme nicht ausreicht, um die ankommenden Abflüsse
aus dem natürlichen Einzugsgebiet abzuführen. Dies war in den vergangenen
Jahren auch bereits bei einigen Hochwasserereignissen zu beobachten gewesen.
Um diesem Missstand abzuhelfen plant die Stadtentwässerung Hagen (SEH)
eine Sanierung der hydraulischen Leistungsfähigkeit durch Überleitung von
Abflussanteilen aus dem Erlenbach in den ehemaligen Klärteich im Steinbruch
Vorhalle. Der Teich ist Bestandteil des
Naturdenkmales 1.3.2.2.4 – Geologischer Aufschluss Vorhalle -, sodass für
das Vorhaben eine Befreiung nach § 69 Landschaftsgesetz von dem Verbot 3 für
alle Naturdenkmale unter Pkt. 1.3.1.2 des Landschaftsplanes Hagen erforderlich
ist (Einbringen von Stoffen, die das Erscheinungsbild oder den Bestand des NDs
gefährden oder beeinträchtigen können).
Die Überleitung erhält zusätzlichen Dringlichkeitsbedarf, da die
Oberflächenentwässerung aus dem Baugebiet gemäß B-Plan-Entwurf zwar in ein
Regenrückhaltebecken eingeleitet werden soll, dieses aber für ein max. 5-jähriges Hochwasser ausgelegt
ist und deshalb zum Nachweis der Erschließung eine Genehmigung nach § 31 WHG
erforderlich ist. Die wasserrechtl. Genehmigungsfähigkeit ist aber von der
hydraulischen Sanierung des Erlenbaches abhängig.
Zur Lösung des Problems wurden mehrere Varianten geprüft (s. Anlage 1).
Wegen der geringen Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild und
der vergleichsweise geringen Kosten wird die Variante 5 bevorzugt
Beabsichtigt ist, den Erlenbach im westlichen Randbereich des
Steinbruches aufzustauen und von dort eine ca. 90 m lange Mulde zum Stauteich
zu erstellen, sodass bei Hochwasserereignissen eine Ableitung von Bachwasser in
den Stauteich erfolgen kann. Die Häufigkeit und der errechnete Umfang der
Ableitung wird in der Tabelle 4 unter Variante 5 aufgeführt (s. Anlage 1).
Die Ablaufmulde wird weitestgehend in unbefestigten Fahrwegen mit keiner
oder nur geringer Vegetation angelegt. Es handelt sich um Bereiche, die auch im
Bebauungsplanentwurf als Wegeflächen festgesetzt sind. Lediglich 125 m²
Vegetationsflächen sind betroffen.
Der Eingriff ist in einem landschaftspflegerischen Begleitplan erfasst,
bewertet und bilanziert. Besonders berücksichtigt wurden auch die Auswirkungen
der Überleitungen auf die Gewässerökologie. Diese werden im Folgenden kurz
beschrieben.
Der Steinbruch Vorhalle ist bedeutsam als Amphibienhabitat. 1991 wurden
von SCHLÜPMANN im Rahmen der Bioökologischen Bestandsaufnahme zum Planfeststellungsantrag
zur Boden- und Bauschuttdeponie Hagen-Vorhalle sechs Amphibienarten
(Teichmolch, Bergmolch, Grasfrosch, Erdkröte, Geburtshelferkröte und
Kreuzkröte) nachgewiesen.
2001 wurden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie zum Bebauungsplan
weitere Erhebungen durchgeführt. Erd- und Geburtshelferkröte (für letztere
wurde ein Klangattrappe eingesetzt) sowie der Teichmolch konnten nicht
nachgewiesen werden, was jedoch möglicherweise auf den späten Kartiertermin (2.
und 15. August) zurückzuführen ist. Dafür wurde ein Grünfrosch (vermutlich
Teichfrosch) im südlichen Steinbruchhang nachgewiesen.
2004 beobachtete ein Mitarbeiter der unteren Landschaftsbehörde im
Schilfbestand an einem temporären Gewässer vor der Steinbruchwand Laubfrösche.
Die Bedeutung des Stauteiches für die Amphibienvorkommen im Steinbruch
ist nach den vorliegenden Erkenntnissen z.Zt. gering zu bewerten. Dies mag mit
der Tatsache zusammenhängen, dass der Stauteich während des Steinbruchbetriebes
eine technische Einrichtung (Klärteich) war und bis heute bei Ansteigen des
Gewässerspiegels durch eine Pumpe auf ca. 102 m üNN abgepumpt wird. Diese Vorgehensweise ist u.a.
erforderlich, um das Bodendenkmal “Kersbergwand” vor Flutung zu
sichern. 1991 wurde im Stauteich Laich der beiden Molcharten nachgewiesen sowie
vereinzelt der Geburthelferkröte. Das Hauptlaichgewässer der Geburtshelferkröte
war jedoch ursprünglich ein anderes, welches zum Zeitpunkt der Untersuchung
fast vollständig verfüllt war. 2001 wurde die Geburtshelferkröte im gesamten
Steinbruch nicht mehr nachgewiesen. Für die Kreuzkröte wurden weder 1991 noch
2001 in dem Stauteich Laichnachweise erbracht.
Im Bebauungsplanentwurf ist als Maßnahme M 10 vorgesehen, den Stauteich
zu einem ökologisch hochwertigen Stillgewässer zu entwickeln. Hierzu soll dass
Pumpwerk abgebaut und in Höhe von 103 m üNN
auf der Nordseite eine Abflussmöglichkeit zum Erlenbach über eine Rohrleitung (DN 300)
eingerichtet werden. Nach Beseitigung einzelner Gehölze können sich in den
flach abfallenden Uferrandstreifen dann Röhrichtzonen entwickeln, wodurch der
Stauteich als Laichbiotop attraktiver würde.
Im Ergebnis ist die Beeinträchtigung für die Flora und Fauna des
Stauteiches durch die Überleitung von Bachwasser bei Hochwasserereignissen
gering zu bewerten.
Die Wasserspiegelschwankungen sind verhältnismäßig gering. So ist bei
einem 10-jährigen Hochwasserereignis mit 10 cm Differenz, bei einem
100-jährigen mit 55 cm Differenz und entsprechender Gewässerausdehnung zu
rechnen.
Die Beurteilung des Eingriffs in Natur und Landschaft aus dem LBP ist als
Anlage 2 beigefügt.

13.06.2006 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat
empfiehlt der unteren Landschaftsbehörde, die Befreiung gem. § 69 LG NRW zu
erteilen.
Zusatz des
Landschaftsbeirates:
Der Landschaftsbeirat weist
darauf hin, dass aus Gründen der Rechtssicherheit des B-Plans davon auszugehen
ist, dass das Wasserrechtsverfahren vor Satzungsbeschluss abgeschlossen sein
muss.