Beschlussvorlage - 0285/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Krematorium Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt; VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport; VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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26.04.2006
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.04.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.05.2006
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Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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16.05.2006
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Beschlussvorschlag
Die Weiterführung des Krematoriums als Betrieb
gewerblicher Art in Eigenregie des Fachbereichs Grünanlagen und Straßenbetrieb
sowie der Neubau einer Ofenlinie einschließlich Abgasreinigung und
–kühlung werden beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die
notwendigen Maßnahmen einzuleiten.
Die Weiterführung des Krematoriums als Betrieb
gewerblicher Art in Eigenregie des Fachbereichs Grünanlagen und Straßenbetrieb
erfolgt sofort. Mit dem Neubau einer Ofenlinie einschließlich Abgasreinigung
und –kühlung soll am 22.05.2006 begonnen werden.
Sachverhalt
Die Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft MSW Mantay Schulz GmbH Berlin wurde durch den Haupt-
und Finanzausschuss beauftragt, die Möglichkeiten zur Neuordnung des
Bestattungswesens in Hagen zu untersuchen. Entsprechend den durch MSW
aufbereiteten Daten werden die Vor- bzw. Nachteile der möglichen Rechtsformen
im Hinblick auf das Krematorium dargestellt. Außerdem werden anhand der Betriebsdaten des Krematoriums (ca. 2.800 Einäscherungen/a
dauerhaft) sowie der sich aus der Erneuerung einer Ofenlinie einschließlich der
Abgasreinigungsanlage und der Abgaskühlung ableitbaren weiteren rechnerischen
Betriebsentwicklung Schlussfolgerungen
unterbreitet, wonach das Krematorium Hagen als Betrieb gewerblicher Art durch
den Fachbereich Grünanlagen und Straßenbetrieb weiterzuführen ist.
Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft MSW Mantay Schulz GmbH Berlin wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss beauftragt, die Möglichkeiten zur Neuordnung des Bestattungswesens in Hagen zu untersuchen.
Entsprechend den Ausführungen im Bericht von MSW werden die Vor- bzw. Nachteile der Rechtsformen (in Bezug auf den Betrieb des Krematoriums) stichpunktartig den weiteren Ausführungen in der Vorlage vorangestellt:
- Stilllegung
des Einäscherungsbetriebes ( auslaufen lassen )
- Benutzung
der Leichen- und Andachtshalle für Aufbahrungen/Trauerfeiern
- Gebäudekosten
der Leichen- und Andachtshalle und entsprechende Personalkosten
bleiben und wären von den Friedhöfen zu tragen
- ggf.
Abbruchkosten der nicht mehr genutzten Gebäudeteile
- Verzicht
auf mögliche Resterlöse
- Kostendeckung
insgesamt unwahrscheinlich
FAZIT: Aus wirtschaftlicher
Sicht nicht zu empfehlen, deshalb nicht weiter verfolgt
- Regiebetrieb
( Betrieb gewerblicher Art [ BgA] )
- Kontrolle,
Steuerung und Einnahmequelle verbleiben bei der Stadt. Der Rat entscheidet
über die Höhe der Einäscherungsgebühren bzw. privatrechtlicher Entgelte
- Die
rentierlichen Investitionen (Neubau einer Ofenlinie) müssen in der
nächsten Zeit getätigt werden
Die kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen werden durch die Gebühren/Entgelte gedeckt und an den allgemeinen Haushalt abgeführt. Ebenso gedeckt sind Steuern vom Einkommen und Ertrag (wg. BgA )
- Durch
Konzentration auf den Betrieb einer Ofenlinie wird die Kapazität dem Nachfrageverhalten
angepasst
- Vorhandenes,
eigenes langjähriges Know-How wird weiter genutzt
- Durch
die Deckung aller Kosten trägt der Betrieb des Krematoriums auch zur Deckung
der auf die Dienstleistungen der Verwaltung entfallenden Kosten ( EDV,
Personalkostenabrechnung, etc. ) in Höhe von ca. 55.000 € p.a. bei
FAZIT: Nach Aktualisierung der von MSW zugrunde gelegten Daten ist auch für 2007 eine Kostendeckung zu erwarten. Nach Fertigstellung der neuen Ofenlinie ist mit weiteren Einsparungen zu rechnen, die zu evtl. Überschüssen führen können. Diese evtl. Überschüsse würden als allgemeine Deckungsmittel verwendet werden und damit u.a. auch zur Deckung des Fehlbedarfs im Bereich der Friedhöfe beitragen.
Die Einäscherungen können in
Kombination mit Friedhofsleistungen (Gemeinschaftsgrab, Aschestreufeld,
Ruheforst) für die Benutzer kostengünstig angeboten werden. Diese Variante wird
weiterbetrachtet.
- Gründung
GmbH Verkauf von 49% ( 3a) bzw. 100 % der Anteile ( 3b) an private
Betreiber
- Evt.
einmalige Einnahme aus dem Verkauf der Anteile; abhängig vom Zustand des
Immobilienvermögens
- Investitionen
werden, je nach Variante, zur Hälfte bzw. ganz durch Dritte getragen
- Eingeschränkter,
bzw. kein Einfluss im Bereich Beteiligungen bzw. Geschäftsführung und
Aufsichtsrat
FAZIT: Die Varianten ( 3a) bzw. (3b) werden weiter
betrachtet:
Die städtische Bewertungsstelle hat für das gesamte Bewertungsobjekt (Krematorium
und Friedhofsgebäude “Friedhof Delstern”) zum Bewertungsstichtag
04.08.2005 einen Marktwert von rd. zwei Millionen Euro ermittelt. Die Bewertung
bezieht sich auf die gesamte Liegenschaft, weil auf Grund der baulichen und
örtlichen Gesamtsituation die Möglichkeit der Trennung der beiden Bereiche als
zweifelhaft angesehen wird.
3 a Verkauf von 49 % Anteilen. Bei einer gemischten Betreiberschaft ist die Stadt neben den anderen Gesellschaftern (z.B. Bestatter) nur prozentual beteiligt. Ein evtl. Überschussanteil würde sich entsprechend der prozentualen Beteiligung deutlich verringern.
3 b Vollständiger Verkauf. Ein Käufer würde das Risiko rückläufiger Einäscherungszahlen übernehmen. Ebenso müsste er die Modernisierungsaufwendungen für die Erneuerung der Ofenlinie tragen
Die Stadt würde für die Einäscherungen insbesondere die Gebühren- bzw. Entgeltgestaltung auf ihrem Stadtgebiet aus der Hand geben und wäre nicht mehr an einem Überschuss beteiligt. Zudem würden die Einnahmen aus der Inanspruchnahme der Friedhofsgebäude entfallen und zusätzliche Kosten für die Friedhofsunterhaltung anfallen (Betriebsverlagerung, Mieten).
- Gründung
GmbH und Kooperationsmodell
- Die
Stadt behält 51 % der Anteile
- Beteiligung
an Betrieb und Unterhaltung der Anlagen durch Kooperationspartner
( z. B. ansässige Bestattungsunternehmen) möglich
FAZIT: Dies ist aus Sicht der
Stadt keine weiter zu bewertende Alternative, da entsprechende Effekte mit der
Variante 3 erreicht werden können.
- Gründung
einer GmbH und Konzessionsmodell
- Eigentum
an Anlagen und Gebäuden verbleibt bei der Stadt
- Die
GmbH erwirbt das Recht, die Kremierungsdienstleistungen zu verrichten und
zahlt (monatlich) Miete/Konzessionsgebühr an die Stadt
- Investitionen
erfolgen in Absprache
FAZIT: Die Variante ist aus Sicht der Stadt keine
weiter zu bewertende Alternative.
Auswirkungen in Anlehnung an MSW:
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1 |
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3 |
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5 |
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Mittelzufluss durch Verkauf |
zu erwartender Überschuss |
Investitions-kosten |
Einwirkung/ Steuerungs-möglichkeit |
Verwaltungs-aufwand Beteiligung und Aufsichtsrat |
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B g A |
Variante 2 Regiebetrieb
( BgA) |
kein |
2007: Deckungs-betrag von rd. 123 T€ |
vollständig durch Gebühren gedeckt |
direkt und unmittelbar |
kein zusätzlicher Aufwand |
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GmbH |
Variante 3
a Verkauf
von 49% städtischen Anteilen |
einmalig 49% |
hälftig |
vollständig durch Gebühren gedeckt |
bedingt und nur mittelbar |
hoch- Gremien, Beteiligungs-verhältnisse |
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Variante 3
b 100 % Anteilsver- kauf |
einmalig 100% |
kein |
keine |
keine |
kein |
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Zahlen des Krematoriums
Die Einäscherungsanlage des Eduard-Müller-Krematoriums besteht aus zwei Ofenlinien einschließlich Abgasreinigung und -kühlung, die seit 1982 in Betrieb sind. Seit dem Jahr 1994 wurde – auf Grund höherer Nachfragen von Einäscherungen – auf einen Zwei – Schichtbetrieb umgestellt.
Die Ofenlinien sind in einem dem Baujahr entsprechenden sanierungsbedürftigen Zustand. Die auftretenden Störungen ziehen sich durch alle Anlagenbauteile, von der Elektrotechnik über die Kompressoranlage bis hin zur Rauchgasreinigung. Die Einäscherungsanlage unterliegt der 27. BimSchV, die strenge Emissionswerte vorgibt. Bei einer Verletzung der Grenzwerte drohen Bußgelder und Stilllegung der Einäscherungsanlage.
Auf Grund dieser Rahmenbedingungen und nicht mehr verfügbarer Ersatzteile ist eine Instandhaltung auf Dauer nicht mehr möglich. Zurzeit wird im 14-tägigen Wechsel jeweils mit einer Ofenlinie eingeäschert. Hierdurch kann die Betriebsbereitschaft sichergestellt werden.
Durch die im Umfeld entstandenen Krematorien muss bereits 2006 mit weniger Einäscherungen in Hagen gerechnet werden. Während sich die Anzahl der Einäscherungen im Jahr 2005 noch auf 3.937 belief, rechnet die Verwaltung für das Jahr 2006 und die Folgejahre noch mit 2.800 Verbrennungen. Auf Grund dessen wird vorgeschlagen, nur eine Ofenlinie zu sanieren und die zweite Linie für einen Notbetrieb zu belassen (sofern die geforderten Grenzwerte eingehalten werden können).
Im Zuge der Erneuerung einer Ofenlinie werden die Abgasreinigungsanlage einschließlich der Abgaskühlung, die Ofenausmauerung und die gesamte Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie Leitwarte, Rückkühlanlage und die Wärmeübergabestation erneuert. Die vorgesehenen Schnittstellen in der Verfahrenstechnik ermöglichen bei Bedarf eine Sanierung der 2. Ofenlinie. Da, wie nachfolgend erläutert, mit einer neuen Ofenlinie mehr als 5.000 Einäscherungen möglich sind, kommt die Sanierung der 2. Ofenlinie erst dann in Betracht, wenn sich die Fallzahlen entsprechend erhöhen würden.
Die Inbetriebnahme des Krematoriums Lüdenscheid erfolgte am 01.09.2005. Von diesem Zeitpunkt an hat sich die Anzahl der Einäscherungen in Hagen verringert. Nach den Aufzeichnungen der letzten Monate kann gegenwärtig mit ca. 11 Einlieferungen täglich gerechnet werden (in den Vorjahren waren es bis zu 20 Einlieferungen täglich).
Auf diesen Mengenrückgang konnte sich das Krematorium Hagen durch verschiedene Maßnahmen optimal anpassen. Somit wurde erreicht, dass die (kostendeckenden) Gebühren für die planmäßige Einäscherung trotz der neu eingetretenen Steuerpflichtigkeit gesenkt werden konnten.
Für das Jahr 2006 und die Folgejahre wird mit insgesamt rd. 2.800 Einäscherungen gerechnet. Davon entfallen auf die Hagener Bestatter voraussichtlich 47 % und auf die auswärtigen Bestatter 53 %.
Nach den Aufzeichnungen der letzten 4 Monate liefern zurzeit ca. 86 auswärtige Bestatter ein. Darunter sind auch Bestattungsunternehmer aus Lüdenscheid. Die Bestatter haben sich dahingehend geäußert, auch zukünftig das Krematorium Hagen in Anspruch zu nehmen. Die Hagener Bestatter (17) nehmen ausschließlich das Krematorium Hagen in Anspruch.
Nach dem zurzeit gültigen Gebührentarif ergeben sich für den Bereich der Einäscherung folgende Gebühreneinnahmen:
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2.800 Einlieferungen |
X 210,- € |
588.000,- €
netto |
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220 Soforteinäscherungen |
X 105,- € |
23.100,- €
netto |
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1020 Versand einer Urne |
X 23,- € |
23.460,- €
netto |
Bedingt durch die im Zusammenhang mit den Einäscherungen im Krematorium Hagen stehenden Nutzungen der Andachtshalle und der Beisetzungen auf den städtischen Friedhöfen ergeben sich für diese Gebühreneinnahmen wie folgt:
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2.800 Aufbewahrungen |
X 66,- € |
184.800,- € |
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134 Urnengemeinschaftsgrab |
X 644,- € |
86.296,- € |
Zurzeit erfolgt die Einäscherung mit einer Ofenlinie in einem Zwei-Schicht-Betrieb, wobei beide Ofenlinien in einem 14-tägigen Wechsel zum Einsatz kommen. Bedingt durch den 14-tägigen Wechsel der Ofenlinien konnte die Störanfälligkeit der Ofenanlagen verringert werden.
Die Gebührenbedarfsberechnung für das Krematorium (ohne Investition in die neue Ofenlinie) weist für 2006 eine Kostendeckung aus. Grundlage für diese Berechnung ist ein fünftägiger Zwei-Schichtbetrieb mit zwei, im 14-tägigen Wechsel betriebenen ”alten” Ofenlinien mit 2.800 Einäscherungen jährlich. Ein Kostenfaktor in dieser Berechnung ist das technische Gebäudemanagement. Bei der Ermittlung und Einbeziehung dieser Kosten in die Gebührenbedarfsberechnung 2006 wurde davon ausgegangen, dass die Erneuerung der Ofenlinie in der zweiten Jahreshälfte abgeschlossen sein wird und somit ab der zweiten Jahreshälfte keine Reparaturkosten für diese Ofenlinie zu berücksichtigen sein werden. Ab dann können somit auch die damit im unmittelbaren Zusammenhang stehenden Kosten für die technische Leitung für 2006 reduziert werden (Beaufsichtigung bei der Durchführung der Reparaturen).
Für das Jahr 2007 wurde im Rahmen einer Gebührenbedarfsberechnung neben den Einsparungen, die in der zweiten Hälfte 2006 schon zum Tragen kommen, noch weitere Einsparungen berücksichtigt. Diese Einsparungen werden in den Ergebnis- und Finanzplänen (nach Handelsrecht siehe Anlagen) , die für die Geschäftsjahre 2006 und 2007 erstellt wurden, dargestellt.
Hierbei wurden folgende Nettoinvestitionsvolumina in 2006 in ihrer Auswirkung im Jahre 2007 berücksichtigt:
· Erneuerung einer Ofenlinie (775.000 Euro Netto)
· Anschaffung einer Aschemühle und einer Hebebühne (36.674 Euro Netto)
Der Restwert der Anschaffungs- und Herstellungskosten für Grund und Boden, Gebäude und Maschinen des Krematoriums wird zum 1.1.2006 mit 882.620 Euro beziffert. Der zu verzinsende Fremdkapitalanteil beträgt 618 T Euro (70%). Dieser Anteil wird vom Finanzamt bei Neugründung eines BgA unterstellt. Der hieraus resultierende Zinsaufwand belastet den BgA Krematorium zusätzlich zu den zu finanzierenden Investitionen.
Nach den vorliegenden Plänen werden für beide Geschäftsjahre (2006 und 2007) sowohl vor als auch nach Zinsen und Ertragsteuern positive Ergebnisse erzielt.
Im ersten Geschäftsjahr nach der durchgeführten Investition, 2007, verbessert sich das Ergebnis im Vergleich zum Planergebnis des Vorjahres um ca. 100%. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen Einsparungen in Folge der Investitionen wie z.B. bei
· Sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Absenkung der Kosten für technisches und infrastrukturelles Gebäudemanagement) und
· Personalaufwendungen (Abbau einer Stelle).
Weiteres Einsparpotential ergibt sich aus folgenden Überlegungen:
Für einen zweischichtigen Einäscherungsbetrieb an 5 Tagen werden gegenwärtig noch 3 Mitarbeiter benötigt (1. Schicht 1 MA/2. Schicht 2 MA). Bei der 2. Schicht ist ein zweiter Mitarbeiter aus Gründen der Arbeitssicherheit erforderlich. Bei der 1. Schicht grundsätzlich nicht, da die übrigen Mitarbeiter des Krematoriums anwesend sind. Lösungsmöglichkeit :
1. Einsatz eines elektronischen Überwachungsgeräts. Die Gerät ist in der Lage, ein Notfallgeschehen bei einem Mitarbeiter zu erkennen und einen Notruf abzusetzen. Die Anwesenheit eines zweiten Mitarbeiters während der Spätschicht wäre somit grundsätzlich nicht mehr erforderlich.
Für den Fall, dass die Einäscherungsanlage zukünftig mit nur zwei Ofenwarten betrieben werden kann, ergäbe sich eine Einsparung von ca. 45T Euro.
Die in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigenden Kosten für das infrastrukturelle Gebäudemanagement können durch Umstrukturierungen auf 30 T Euro ab 2007 reduziert werden. Dies erfolgt durch exakte Zuordnung der Reinigungskräfte auf den Krematoriumsbereich.
Die Einäscherungskapazität liegt derzeit bei 6 Einäscherungen pro Schicht (freitags 5 Einäscherungen). Bei einem zweischichtigen 5-Tage-Betrieb können somit maximal 58 Einäscherungen pro Woche erfolgen. Auf das Jahr bezogen ergibt sich derzeit eine Gesamtkapazität von ca. 3000 Einäscherungen.
Im Bedarfsfall könnte auch an Samstagen eingeäschert werden. Auf das Jahr bezogen wären somit 312 (6 x 52) zusätzliche Einäscherungen möglich. Theoretisch sind weitere Schichten an Samstagen und Sonntagen möglich. Rein rechnerisch könnten mit einer Ofenlinie im Zwei-Schicht-Betrieb an 7 Tagen in der Woche ca. 4.248 Einäscherungen erfolgen. Nach der Machbarkeitsstudie, Planungsbüro 2000 kann bei einem Maximalbetrieb (7 Tage/3Schichten) mit einer neu aufgebauten Einäscherungsanlage von ca. 5.500 Einäscherungen ausgegangen werden. Das hierfür benötigte zusätzliche Personal könnte im Bedarfsfall aus dem Friedhofsbereich rekrutiert werden. Die Mitarbeiter wurden bereits entsprechend geschult.
Die Einlieferung der Särge erfolgt bis ca. 22.00 Uhr (fr. bis ca. 17.00 Uhr) über die hintere Zufahrt zum Krematorium bis unmittelbar vor den Lastenaufzug. Es wurde eine mechanische (Sarg-)Hebehilfe beschafft, durch die die Einlieferung ins Krematorium für die Mitarbeiter und den einliefernden Bestatter erheblich erleichtert wird. Durch die Hebehilfe ist eine leichte Entnahme des Sarges aus dem Leichenwagen sichergestellt. Für den Transport des Sarges zum Krematorium ist somit auf der Bestatterseite lediglich 1 Mitarbeiter erforderlich.
Die Hagener Bestatter haben einen Schlüssel zu der Leichenhalle, so dass sie auch außerhalb des Schichtdienstes Särge zu jeder Zeit einliefern können.
Die auswärtigen Bestatter können das Krematorium über die BAB A 1 (Hagen Nord oder West) oder A 45 (Hagen Süd) leicht erreichen. Zudem gibt es Anfahrtsmöglichkeiten über die B 7 und B 54. Durch die hintere Zufahrt zur Einäscherungsanlage ist ein leichtes An- und Abfahren gewährleistet.
Zurzeit erfordert eine Einäscherung vom Tage der Einlieferung bis zum Tage der Verbrennung einen Zeitaufwand von 2 – 3 Tagen. In besonderen Fällen kann die Einäscherung auch innerhalb eines Tages – mit Gebührenzuschlag – erfolgen. Die Urne kann dann zur Beisetzung abgeholt werden – auch sonntags im Rahmen des Sonntagsdienstes (zw. 9.30 und 11.30 Uhr). Diese Serviceleistungen werden von den Bestattern dankend angenommen. Von großem Vorteil für das Krematorium sind auch die kostengünstigen Beisetzungsmöglichkeiten (Urnengemeinschaftsgrab, Aschestreufeld) unmittelbar auf dem Friedhof Delstern sowie die neue Möglichkeit der Beisetzung im Ruheforst Philippshöhe.
Die Verwaltung der Krematoriumsdaten erfolgt elektronisch mit einem entsprechenden EDV-Programm (EDWALT3). Die im Büro des Krematoriums erfassten Einäscherungsdaten sind über eine Standleitung von den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung im technischen Rathaus abrufbar und ohne Nacherfassung weiter zu verarbeiten (Rechnungserstellung und Weitergabe der Daten an die Stadtkasse – Sollstellung usw.). Das Büro des Krematoriums ist über das Netz der Stadtverwaltung in der Lage, elektronische Nachrichten zu empfangen und zu versenden. Es verfügt außerdem über zwei Telefonanschlüsse und 1 Faxanschluss. Geplant ist außerdem noch eine eigene Internetpräsentation.
Die vor einer Feuerbestattung gesetzlich vorgeschriebene 2. Leichenschau (§ 15 Abs. 1 Bestattungsgesetz NRW) erfolgt auf Veranlassung des Gesundheitsamtes Hagen durch einen Gerichtsmediziner in den Räumen des Krematoriums (3 x wöchentlich). Dieses Verfahren führt zu einer großen Rechtssicherheit für alle Beteiligten und hat sich in der Vergangenheit bewährt.
Fazit: Aufgrund der oben
angeführten Darstellungen überwiegen die Argumente für die Weiterführung des
Krematoriums als Betrieb gewerblicher Art bei der Stadt Hagen. Die angenommene
Einäscherungszahl von 2.800 jährlich wurde auf der Grundlage der Einlieferungen
der letzten 4 Monate kalkuliert. Es wurde festgestellt, dass trotz der
Inbetriebnahme der Krematorien in Lüdenscheid und Siegen insgesamt 86 Bestatter
(davon 17 aus Hagen) das Hagener Krematorium weiterhin in Anspruch nehmen.
Bei einem Absinken der
Einäscherungszahl im Jahr 2006 auf 2.540 und im Jahr 2007 auf 2.265 würden sich
noch keine Defizite ergeben. Erst wenn diese Werte unterschritten werden, muss
mit Fehlbeträgen gerechnet werden.
Aufgrund der besonderen Finanzentwicklung im Bereich der Friedhöfe wird die Verwaltung hierzu in einer gesonderten Vorlage berichten.
