16.05.2006 - 4 Krematorium Hagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Betriebsausschusses GWH
- Gremium:
- Fachausschuss Gebäudewirtschaft
- Datum:
- Di., 16.05.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0285/2006 Krematorium Hagen
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Weber
erklärt, dass die übersandte Vorlage zum Krematorium, die bereits vom Rat
beschlossen worden sei, für diesen Ausschuss nur informativen Charakter habe,
und fragt deshalb nach den weiteren Maßnahmen durch die GWH.
Herr Kliewe
erläutert, dass die GWH den Auftrag zur Sanierung der Ofenlinie erhalten habe
und jetzt eine Vorlage für den Betriebsausschuss vorbereite, um die Planung zu
vergeben, die Leistungsverzeichnisse zu fertigen und die Ausschreibungen zu
tätigen.
Herr Romberg
stellt die Frage, wer die Finanzierung betreibe. Herr Panzer fragt nach
der Umsetzung des Mieter-/Vermietermodells, da die in der Vorlage beschriebene
Abwicklung mit der Satzung nicht übereinstimme.
Herr Schierau
erläutert, dass es ein Mieter-/Vermieterverhältnis nicht geben werde, sondern
das Krematorium werde weiterhin als Eigenbetrieb der Stadt betrieben. Es müsse
lediglich die Rechtsform geändert werden, damit das Krematorium als Betrieb
gewerblicher Art geführt werden könne. Die dort erbrachten Leistungen
unterlägen der Steuerpflicht, da diese auch von privaten Dritten erbracht
werden könnten. Es müsse eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt
werden, um gegenüber dem Finanzamt steuerrechtlich die Aufwendungen geltend
machen und mit Mehrwertsteuer ausweisen zu können. Eine Ausgründung oder eigene
Gesellschaft werde es nicht geben.
Zur Finanzierung der
Erneuerung der Ofenlinie, eines Ascheaufzuges und einer Hebebühne solle der
Vermögenshaushalt der Stadt die Beträge an die GWH als Ausführer ausweisen. Bei
einer Kremierungszahl von hochgerechnet 2.800 Einäscherungen werde es möglich
sein, bei einem fast gleichen Gebührenniveau das erneuerte und verbesserte
Krematorium weiter als eigenen Betrieb betreiben zu können. Diese Ofenlinie
werde dann auch die Umweltbedingungen erfüllen.
Frau Priester-Büdenbender
verweist auf den im Wirtschaftsplan der GWH für das Krematorium ausgewiesenen
Betrag und fragt, ob zusätzliche Mittel von der Stadt Hagen gezahlt würden. Herr
Schierau antwortet, dass es sich bei den im Vermögenshaushalt ausgewiesenen
Mitteln um den im Wirtschaftsplan enthaltenen Betrag handele.
Frau Suda
fragt, ob nach Einrichtung des Eigenbetriebes die Finanzierung der Friedhöfe
auch weiterhin aus den Überschüssen des Krematoriums erfolgen könne. Herr
Weber weist darauf hin, dass es eine solche Finanzierung nie gegeben habe
und dass sie einen Verstoß gegen das Gebührenrecht bedeutet hätte. Herr
Schierau schließt sich dem an und erläutert, dass ein eventueller Gewinn
nach Steuern aus dem Betrieb des Krematoriums zur Querverbundfinanzierung des
Friedhofes eingesetzt werden könne. Auch sei die Möglichkeit gegeben, die
Urnenbeisetzungen und die Andachtshalle so einzuplanen und mitzunutzen, dass
daraus ein positiver Effekt für den Bereich der Friedhöfe entstünde.
Zur Information teilt Herr
Schierau mit, dass es spätestens nach der Sommerpause eine besondere
Vorlage von 67 geben werde, mit der dann Maßnahmen zur Kostenreduzierung und
der besseren Finanzierung im Bereich des Friedhofswesens unterbreitet würden.
Herr Panzer
möchte wissen, wie in Übereinstimmung mit der Dienstanweisung der
Gebäudewirtschaft das Krematorium wirtschaftlich betrieben werden könne. Herr
Kliewe erklärt, dass nach dem bekannten Vermieter-/ Mieterkonzept das Amt
67 als Mieter und Nutzer das Krematorium betreibe und die GWH als Dienstleister
der Stadt beauftragt werde, eine Ofenlinie in dem Krematorium zu bauen. Auch ohne
Beteiligung der GWH in der Beschlussvorlage diene diese als Grundlage für eine
Entscheidung im Betriebsausschuss.
