Beschlussvorlage - 0377/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/04 (565) Enneper Straße "Gummi Becker"hier: Abschluss eines Durchführungsvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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09.05.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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10.05.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.05.2006
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Beschlussvorschlag
Dem Abschluss des
Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB zur Errichtung von
Handelseinrichtungen auf dem ehemaligen Gelände der Firma August Becker,
Enneper Straße 114-120, mit der Firma PLG, Projektentwicklung + Liegenschaften
GmbH, wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand
dieser Vorlage ist.
Über die vom Vorhabenträger
aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten,
selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.
Realisierungszeitpunkt:
24 Monate nach Rechtskraft des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes, also voraussichtlich Juli 2008.
Sachverhalt
Zur Realisierung des Vorhabens “Errichtung von Handelseinrichtungen
mit einer Größe von insgesamt ca. 3000 m² auf dem ehemaligen Gelände der Firma
August Becker “Gummi Becker” im Ortsteil Westerbauer, Enneper
Straße 114-120, und als Voraussetzung für das Inkrafttreten des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/04 (565) Enneper Straße “Gummi
Becker” ist der Abschluss eines Durchführungsvertrages nach § 12 BauGB
erforderlich.
Der Vertrag enthält
im Wesentlichen folgende Verpflichtungen der Vorhabenträgerin:
a) die Errichtung von Handelseinrichtungen,
b) die Erstellung einer
Linksabbiegespur auf der Enneper Straße,
c) den Ausbau einer dreispurigen Ein-
und Ausfahrt,
d) den Ausbau eines öffentlichen Fuß-
und Radweges,
e) den (Teil-) Abriss von Gebäuden und
Mauern für den Fuß- und Radweg,
f)
die
Neugestaltung des Böschungsbereiches der "Ennepe"
g) die Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen einschließlich 10-Jähriger Pflege und
h) Sicherungsmaßnahmen für das Gebäude Enneper Straße 108 und das Kirchengrundstück.
Die Kosten für die Maßnahmen werden von der Vorhabenträgerin übernommen.
Der Stadt Hagen entstehen keine Kosten.
Zur Absicherung der von der Vorhabenträgerin aufzubringenden Kosten hinterlegt
die Vorhabenträgerin eine unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft.
Um die Durchführung des Vorhabens zu ermöglichen, empfiehlt die
Verwaltung, dem
Durchführungsvertrag mit der Firma PLG, Projektentwicklung +
Liegenschaften GmbH, zuzustimmen.
Der Durchführungsvertrag ist als Anlage beigefügt.

10.05.2006 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Dem
Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB zur Errichtung von
Handelseinrichtungen auf dem ehemaligen Gelände der Firma August Becker,
Enneper Straße 114-120, mit der Firma PLG, Projektentwicklung + Liegenschaften
GmbH, wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand
dieser Vorlage ist.
Über
die vom Vorhabenträger aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer
unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.
Realisierungszeitpunkt:
24
Monate nach Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, also
voraussichtlich Juli 2008.
Ergänzung:
Die ausgelegte erweiterte
Verpflichtungserklärung der PLG vom 09.05.2006 ist Gegenstand dieses
Beschlusses und wird als Anlage 7 Gegenstand der Niederschrift.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
13 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
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11.05.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Dem Abschluss des
Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB zur Errichtung von
Handelseinrichtungen auf dem ehemaligen Gelände der Firma August Becker,
Enneper Straße 114-120, mit der Firma PLG, Projektentwicklung + Liegenschaften
GmbH, wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand
dieser Vorlage ist.
Über die vom Vorhabenträger
aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten,
selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.
Realisierungszeitpunkt:
24 Monate nach Rechtskraft des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes, also voraussichtlich Juli 2008.
Die ausgelegte, erweiterte Verpflichtungserklärung der PLG vom 09.05.2006 ist Gegenstand dieses Beschlusses und wird als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |