11.05.2006 - 5.30 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/04 (565) ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Herrn Oberbürgermeister Demnitz haben die Mitglieder des Rates keine Bedenken über die Ergänzung der Bezirksvertretung Haspe zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit abzustimmen.

 

Herrn Grzeschista bezieht sich auf seine Anregung aus dem Stadtentwicklungsausschuss und fragt nach, ob der Investor bereit sei, die Parkplätze auch teilweise außerhalb der Geschäftszeit freizuhalten.

 

Herr Grothe antwortet, dass der Investor ihm mitgeteilt habe, den Parkplatz nicht über eine Schranke abzuriegeln. Ein Dauerparken sei aber nicht vorgesehen, damit der Geschäftsbetrieb der Gewerbetreibenden nicht behindert werde. Ausgehend davon stelle das Parken zur Nachtzeit allerdings kein Problem dar.

 

Frau Priester-Büdenbender bezieht sich auf die geführte Diskussion im Umweltausschuss, in dem die Frage aufgeworfen wurde, ob die Notwendigkeit bestehe, die Übernahme der Hochwasserschutzrichtlinie in die Planungsunterlagen zur Absicherung der Stadt mit aufzunehmen.

 

Herr Grothe führt aus, dass seiner Erinnerung nach diese Marke im Bebauungsplan festgelegt sei und der Investor dies berücksichtigt habe.

 

Hinweis des Schriftführers: Herr Schenten erklärt sich gem. §§ 31, 43 GO NRW i.V. mit § 11 der GeschO des Rates für befangen und hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

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Beschluss:

 

Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB zur Errichtung von Handelseinrichtungen auf dem ehemaligen Gelände der Firma August Becker, Enneper Straße 114-120, mit der Firma PLG, Projektentwicklung + Liegenschaften GmbH, wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.

 

Über die vom Vorhabenträger aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.

 

Realisierungszeitpunkt:

24 Monate nach Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, also voraussichtlich Juli 2008.

 

Die ausgelegte, erweiterte Verpflichtungserklärung der PLG vom 09.05.2006 ist Gegenstand dieses Beschlusses und wird als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen