Beschlussvorlage - 0289/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

zu a)    Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentli­chen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentli­cher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stel­lungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage.


Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Ge­genstand der Niederschrift.

zu b)    Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 19/79 (364) 1. und 2. Änderung, Südfeld, Entwicklungsbereich Unteres Lennetal / Halden Bereich Süd mit den in der Vor­lage beschriebenen Änderungen einschl. der Begründung vom 16.01.2006 gemäß § 2 und § 10 Abs.1 BauGB in der Fassung der Bekanntma­chung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I, S. 137), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) in Verbindung mit den Überleitungs­vorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB i. V. m. § 7 der Ge­meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gülti­gen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 16.01.2006 ist Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

 

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die Flächen östlich der Len­nestraße vom Kreuzungsbereich Sudfeldstraße in Hagen-Halden nach Süden bis zur Hausnummer 66.

Er liegt in der Gemarkung Halden, Flur 2 und umfasst die Flurstücke 379 bis 402, 405 bis 408, 628, 629, 630, 631, 632, 243, 569, 567 teilw. 1152, 1153 und 1154 teilw. und 474, 484, 490 und 491.

 

Der Geltungsbereich ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

 

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Juni 2006 wird das Bebauungs­planverfahren abgeschlossen.

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Sachverhalt

Diese Vorlage schließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 19/79, 1. und 2. Änderung, Südfeld, Entwicklungsbereich Unteres Lennetal / Halden Bereich Süd, mit dem Sat­zungsbeschluss ab.

 

Durch das neue Planungsrecht werden die bestehenden Festsetzungen des Bebau­ungspla­nes Nr. 19/79 überlagert.


 
Verfahrensablauf

 

Der Rat der Stadt hat am 20.02.2003 die Einleitung der 1. Änderung des Bebauungs­planes beschlossen.

 

Mit Beschluss des Rates vom 17.07.2003 wurde die 2. Änderung des Bebauungsplanes eingeleitet, die sich mit dem Geltungsbereich der 1.Änderung teilweise überlagert.

 

Für diese beiden Änderungsbereiche haben sich inzwischen neue Rahmenbedingungen ergeben, so dass der Rat der Stadt am 02.03.06 die Änderungsbereiche zu einem Ver­fahren zusammengefasst hat.

Für dieses Verfahren wurde vom 16.03.2006 bis 18.04.2006 einschließlich die öffentli­che Auslegung durchgeführt.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden von nachfolgen­den TÖBs bzw. Personen Stellungnahmen abgegeben:

 

mark E, Postfach 42 49, 58042 Hagen, Schreiben vom 04.04.2006

 

 

Der Rat der Stadt beschließt über die oben aufgeführten Anregungen gemäß den Stel­lungnahmen der Verwaltung unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ge­geneinander und untereinander gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

Nach der öffentlichen Auslegung wurde der Bebauungsplanentwurf in zwei Punkten er­gänzt, um den o.g. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu entsprechen. Es handelt sich hierbei nur um die Ergänzung der textlichen Festsetzungen 5 und 6. Hierbei wird das Leitungsrecht für Versorgungsträger ergänzt (textl. Festsetzung 5) und die An­zahl der möglichen Stellplätze auf 44 (textl. Festsetzung 6) festgesetzt.

 

Die o.g. geringfügigen Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Grundzüge der Pla­nung, so dass auf eine weitere öffentliche Auslegung nach § 4a Abs.3 BauGB ver­zichtet werden kann. Es handelt sich um eine redaktionelle Ergänzung, so dass eben­falls auf eine Beteiligung der Betroffenen verzichtet werden kann.

 

 


zum Schreiben der mark E, Postfach 42 49, 58042 Hagen vom 04.04.2006

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

 


Die mark E weist auf bestehende Gas- und Wasserleitungen hin, die entsprechend rechtlich gesichert werden müssen.

 

Der zukünftige Eigentümer wird darauf hin gewiesen, die Ausbauarbeiten zum festge­setzten Parkplatz mit der mark E abzustimmen. Die grundstücksrechtlichen Inhalte wer­den an das Amt für Liegenschaften weitergeleitet, sie sind nicht Inhalte des Bebauungs­planes.

 

Die textliche Festsetzung 5 wird entsprechend ergänzt.

 

Den Anregungen wird entsprechend der Stellungnahme gefolgt bzw. ein Beschluss über die Stellungnahme ist nicht erforderlich.

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Beschlüsse

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02.05.2006 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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03.05.2006 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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04.05.2006 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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09.05.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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11.05.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen