04.05.2006 - 10 Bebauungsplan Nr. 19/79 (364), 1. und 2. Änderu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 04.05.2006
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
zu a) Der Rat der Stadt weist
nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange,
die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen
der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht
ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der
Vorlage.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
zu b) Der Rat der Stadt
beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden
Bebauungsplan Nr. 19/79 (364) 1. und 2. Änderung, Südfeld, Entwicklungsbereich
Unteres Lennetal / Halden Bereich Süd mit den in der Vorlage beschriebenen
Änderungen einschl. der Begründung vom 16.01.2006 gemäß § 2 und § 10 Abs.1
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998
I, S. 137), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I
S. 1359) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz
1 BauGB i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 16.01.2006 ist Anlage dieser Verwaltungsvorlage.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der
Bebauungsplanänderung umfasst die Flächen östlich der Lennestraße vom
Kreuzungsbereich Sudfeldstraße in Hagen-Halden nach Süden bis zur Hausnummer
66.
Er liegt in der Gemarkung
Halden, Flur 2 und umfasst die Flurstücke 379 bis 402, 405 bis 408, 628, 629,
630, 631, 632, 243, 569, 567 teilw. 1152, 1153 und 1154 teilw. und 474, 484,
490 und 491.
Der Geltungsbereich ist im Plan eindeutig dargestellt.
Mit der Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses im Juni 2006 wird das Bebauungsplanverfahren
abgeschlossen.
