Beschlussvorlage - 0377/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB zur Errichtung von Handelseinrichtungen auf dem ehemaligen Gelände der Firma August Becker, Enneper Straße 114-120, mit der Firma PLG, Projektentwicklung + Liegenschaften GmbH, wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.

 

Über die vom Vorhabenträger aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.

 

Realisierungszeitpunkt:

24 Monate nach Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, also voraussichtlich Juli 2008.

 

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Sachverhalt

Zur Realisierung des Vorhabens “Errichtung von Handelseinrichtungen mit einer Größe von insgesamt ca. 3000 m² auf dem ehemaligen Gelände der Firma August Becker “Gummi Becker” im Ortsteil Westerbauer, Enneper Straße 114-120, und als Voraussetzung für das Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/04 (565) Enneper Straße “Gummi Becker” ist der Abschluss eines Durchführungsvertrages nach § 12 BauGB erforderlich.


 
Der Vertrag enthält im Wesentlichen folgende Verpflichtungen der Vorhabenträgerin:

 

a)     die Errichtung von Handelseinrichtungen,

b)     die Erstellung einer Linksabbiegespur auf der Enneper Straße,

c)      den Ausbau einer dreispurigen Ein- und Ausfahrt,

d)     den Ausbau eines öffentlichen Fuß- und Radweges,

e)     den (Teil-) Abriss von Gebäuden und Mauern für den Fuß- und Radweg,

f)        die Neugestaltung des Böschungsbereiches der "Ennepe"

g)     die Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen einschließlich 10-Jähriger Pflege und

h)      Sicherungsmaßnahmen für das Gebäude Enneper Straße 108 und das Kirchengrundstück.

 

Die Kosten für die Maßnahmen werden von der Vorhabenträgerin übernommen. Der Stadt Hagen entstehen keine Kosten.

 

Zur Absicherung der von der Vorhabenträgerin aufzubringenden Kosten hinterlegt die Vorhabenträgerin eine unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft.

 

Um die Durchführung des Vorhabens zu ermöglichen, empfiehlt die Verwaltung, dem Durchführungsvertrag mit der Firma PLG, Projektentwicklung + Liegenschaften GmbH, zuzustimmen.

 

Der Durchführungsvertrag ist als Anlage beigefügt.

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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09.05.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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10.05.2006 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB zur Errichtung von Handelseinrichtungen auf dem ehemaligen Gelände der Firma August Becker, Enneper Straße 114-120, mit der Firma PLG, Projektentwicklung + Liegenschaften GmbH, wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.

 

Über die vom Vorhabenträger aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.

 

Realisierungszeitpunkt:

24 Monate nach Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, also voraussichtlich Juli 2008.

 

Ergänzung:

 

Die ausgelegte erweiterte Verpflichtungserklärung der PLG vom 09.05.2006 ist Gegenstand dieses Beschlusses und wird als Anlage 7 Gegenstand der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

13

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0

 

 

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11.05.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB zur Errichtung von Handelseinrichtungen auf dem ehemaligen Gelände der Firma August Becker, Enneper Straße 114-120, mit der Firma PLG, Projektentwicklung + Liegenschaften GmbH, wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.

 

Über die vom Vorhabenträger aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.

 

Realisierungszeitpunkt:

24 Monate nach Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, also voraussichtlich Juli 2008.

 

Die ausgelegte, erweiterte Verpflichtungserklärung der PLG vom 09.05.2006 ist Gegenstand dieses Beschlusses und wird als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen