Beschlussvorlage - 0673/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Sachstandsbericht zum 1. Kapitel des KInvFG zur Kenntnis und beschließt die in der Begründung zu dieser Vorlage aufgeführten Änderungen zum 2. Kapitel.

 

Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Es handelt sich um den Standardbericht zum 1. und 2. Kapitel des Kommunal-investitionsförderungsgesetzes (KInvFG). Hier wird der aktuelle Stand der Maßnahmen und jeweils die Veränderung zum letzten Bericht als finanzielle Auswirkung dargestellt.

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat im Rahmen des KInvFG verschiedene Baumaßnahmen beschlossen. Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen wurde die Verwaltung beauftragt, kontinuierlich über die Entwicklung sowie über die Veränderungen zu berichten. Berichtet wird hiermit über die Veränderungen seit der letzten Vorlage zur Berichterstattung im Rat der Stadt Hagen am 14.12.2023 (Drucksache 0608/2023).

 

Die Beendigung der Mnahmen aus dem 1. Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungspaketes erfolgte fristgerecht zum 31.12.2023 (s. Punkt 1 und Anlage 1). Das weiterhin laufende 2. Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungspaketes endet am 31.12.2025 (Frist für bauliche Fertigstellung und Abnahme).

 

Das im 2. Kapital zur Verfügung stehende Gesamtvolumen in Höhe von 20,23 Mio.€ ist durch die aktuellen Maßnahmen (s. Anlage 2) bis auf einen Restbetrag von rd. 86 T€ ausgeschöpft, die Finanzierung der laufenden Maßnahmen des 2. Kapitels bleibt damit sichergestellt.

 

1. KInvFG 1. Kapitel

 

1.1. Endabrechnung des KInvFG 1. Kapitel

Nach der Berichterstattung im Rat der Stadt im Dezember 2023 sind sämtliche beschlossenen Maßnahmen fristgerecht baulich fertiggestellt und mit der Bezirksregierung Arnsberg abgerechnet worden. Die einzelnen Baumaßnahmen sind in der Anlage 1 mit ihren Abrechnungswerten aufgeführt. Die zuletzt fertiggestellten und abgerechneten Baumaßnahmen sind farblich rot gekennzeichnet. Das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen von 20,935 Mio. € konnte mit 19,734 Mio. € zu 94,3 % ausgeschöpft werden.

 

2. KInvFG 2. Kapitel

 

2.1. Veränderungen KInvFG 2. Kapitel zum Stand Dezember 2023

 

Nach der Berichterstattung im Dezember 2023 haben sich folgende beschlussrelevante Änderungen ergeben:

 

Bezirk Mitte

 

Realschule Halden Dachsanierung

Die Maßnahme verschiebt sich aus personellen Kapazitätsgründen auf das Jahr 2025.

 

Bezirk Hohenlimburg

 

Realschule Hohenlimburg Sanierung der Duschräume.

Die Maßnahme wurde mit 360.512 € knapp unter dem Planansatz von 365.000 fertiggestellt.

 

Gymnasium Hohenlimburg Sanierung der NW-Räume

Die Kosten der Maßnahme erhöhen sich aufgrund der Zusatzaufwendungen (abgehängte Decke im NW-Raum) von 200.000 € auf 230.000 € in der Planung.

 

Berufskolleg Kaufm. Schule II Fassaden- und Fenstersanierung (Bauteil A)

Die Maßnahme befindet sich in der Endabrechnung, die mit rd. 750.000 € deutlich unter dem Planansatz von 800.000 € bleibt.

 

Berufskolleg Kaufm. Schule II Fassaden- und Fenstersanierung (Bauteile B u. C)

Durch die Erweiterung um den Bauteil C zur Fenster- und Fassadensanierung am Berufskolleg Kaufm. Schule II in der Gasstre (ursprünglich vorgesehen gemäß Ratsvorlage 0608/2023 nur Bauteil B) erhöhen sich die Kosten der Maßnahme von 943.000 € auf 1.204.000 €.

 

Berufskolleg Kaufm. Schule II Erneuerung der Heizungsanlage

Die mit der Heizungsanlage verbundene Rohrleitungserneuerung als 2. und 3. Bauabschnitt wird aufgrund der nicht so dringlichen Erfordernisse und wegen fehlender personeller Kapazitäten aus dem Förderprogramm zugunsten anderer Maßnahmen nicht durchgeführt.

 

Realschule Hohenlimburg Sanierung der Beleuchtung (Aula)

Die geplanten Kosten der Maßnahme erhöhen sich aufgrund des Ausschreibungs-ergebnisses bei den Elektroarbeiten von 400.000 € auf 450.000.

 

Bezirk Nord

 

Gesamtschule Fr. Steinhoff Sanierung des Parkdecks

Die Maßnahme muss für die Endabrechnung von 1.300.000 € auf 1.450.000 € angepasst werden. Die Gründe hierfür sind zusätzlichen Sanierungsaufwendungen und Mehrkosten, die sich aus der Insolvenz eines Auftragnehmers ergeben. 

 

2.2 Neue Maßnahmen

 

Bezirk Haspe

 

Turnhalle Grundschule Spielbrink Sanierung der Sanitärräume

r die Sanierung der Sanitärräume (Duschen und Umkleidetrakt) aus dem Ursprungsjahr 1971 sind Kosten in Höhe von 90.000 € angesetzt.

 

 

 

Bezirk Mitte

 

Berufskolleg Cuno I + II Aufzugsanierung

Der Aufzug (aus Baujahr 1955) im Berufskolleg erfordert eine sicherheitstechnische Generalüberholung in Höhe von 85.000 €. Für die Betriebserlaubnis und die Wartungsfähigkeit des Aufzugs sind dazu verschiedene sicherheitstechnische Anpassungen (Notschalter, Schachtbeleuchtung, Notbremsschalter Fahrkorb- und Fahrkorbtüren, Puffer usw.) notwendig. Aufgrund der Lieferzeit für Ersatzteile erfolgt die Umsetzung Anfang 2025.

 

Sekundarschule Altenhagen Fenstersanierung

Die Fenster aus dem Jahre 1982 im Bereich der ehemaligen Realschule zur Seite Berghofstre sind sanierungsbedürftig. Die geplanten Kosten liegen bei 400.000 €. Der Austausch der Fenster erfolgt im Sommer 2025.

 

Bezirk Hohenlimburg

 

Gymnasium Hohenlimburg Erneuerung der Außentürenanlage

Der Austausch der Außentüranlage (aus Baujahr 1985) am Haupteingang des Gymnasiums erfolgt aufgrund des altersbedingten und energetischen Zustandes der Türanlage. Hierfür sind Kosten in Höhe von 85.000 € geplant.

 

3. Allgemeines

Zur Information für die Mitglieder des Rates sind die Gesamtmaßnahmenlisten aller Maßnahmen für das 1. sowie für das 2. Kapitel als Anlage beigefügt.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

Im Rahmen des Berichtswesens zum KInvFG wird als finanzielle Auswirkung jeweils die Veränderung zum letzten Bericht dargestellt worden. Für den aktuellen Bericht stellt sich diese wie folgt dar (Alle Angaben in €):

 

 

1. Kapitel

2. Kapitel

Gesamtsumme lt. Bescheid

 

20.934.887

20.023.488

Stand 30.09.2023

Summe der Maßn

20.934.197

19.916.374

(DS 0608/2023)

Diff zu Bescheid

691

107.114

Stand 30.06.2024

Summe der Maßn

19.734.275

19.937418

(DS 0673/2024)

Diff zu Bescheid

1.200.613

86.070

Veränderung zum 30.09.2023

 

-1.199.922

21.044

 

Die oben dargestellten Veränderungen der Maßnahmen führen im Vergleich zu der letzten Vorlage (DS 0604/2023 vom 14.12.2023) zu einer geringeren Inanspruchnahme in dem zwischenzeitlich abgeschlossenen 1. Kapitel (-1.199.922 €). Im 2. Kapitel kommt es zu einer weiteren Inanspruchnahme der Fördermittel in Höhe von 21.044 €. Die Fördermittel sind nicht ausgeschöpft, es verbleiben noch 86.070 € im 2. Kapitel.

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

Kurzbeschreibung:

Änderungen von Maßnahmen aus dem Förderprogramm nach dem KInvFG, 1. Kapitel

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

diverse

Bezeichnung:

Objektkostenstellen

Kostenart:

414102

Bezeichnung:

Zuweisung vom Land Erträge KInvFG

 

521502

Bezeichnung:

Bauunterhaltung Einzelmaßn. KInvFG

 

 

Kostenart

2023

2024

2025

2026

2027

Ertrag (-)

414102

 

1.079.930

 

 

 

Aufwand (+)

521502

 

-1.199.922

 

 

 

Eigenanteil

 

 

-119.992

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Änderungen von Maßnahmen aus dem Förderprogramm nach dem KInvFG, 2. Kapitel

 

1.2 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

diverse

Bezeichnung:

Objektkostenstellen

Kostenart:

414102

Bezeichnung:

Zuweisung vom Land Erträge KInvFG

 

521502

Bezeichnung:

Bauunterhaltung Einzelmaßn. KInvFG

 

 

Kostenart

2023

2024

2025

2026

2027

Ertrag (-)

414102

 

-18.940

 

 

 

Aufwand (+)

521502

 

21.044

 

 

 

Eigenanteil

 

 

2.104

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Die Finanzierung von Verschiebungen und Kostensteigerungen wird durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb des Förderprogramms in der Einplanung in den Haushalt 2024 ff. sichergestellt. Wegen der starken Preisschwankungen, denen die Maßnahmen im Laufe der Realisierung weiter unterliegen wird empfohlen, dies zunächst nicht im Haushalt abzubilden und den weiteren Verlauf der Maßnahmen abzuwarten.

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

gez. Christoph Gerbersmann

Bei finanziellen Auswirkungen:

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.08.2024 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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29.08.2024 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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29.08.2024 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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03.09.2024 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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04.09.2024 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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05.09.2024 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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12.09.2024 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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18.09.2024 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen

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19.09.2024 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen