Beschlussvorlage - 0538-1/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn/Frau _____________________ als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we) am 05.08.2024 zu entsenden.

 

II. Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des unter I. bestellten Vertreters/der unter I. bestellten Vertreterin bestellt der Haupt- und Finanzausschuss Herrn/Frau ______________ als stimmberechtigten Vertreter/stimmberechtigte Vertreterin für die unter I. genannte Gesellschafterversammlung.

 

III. Er/Sie wird vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0537-1/2024 bzw. 0537/2024, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird, beauftragt,

 

1. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 zu entlasten,

2. den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 in der vorgelegten Form festzustellen,

3. der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen und

4. den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu ermächtigen, den Prüfungsauftrag zu erteilen.

 

 

 

 

IV. Der Rat der Stadt Hagen weist, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zur Drucksache 0537-1/2024 bzw. 0537/2024, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird, den Vertreter der Gesellschaft für Immobilien- und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) an, in der Gesellschafterversammlung der ha.ge.we,

 

1. den Jahresabschluss 2023 der ha.ge.we festzustellen,

2. der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen und

3. dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der ha.ge.wer dasGeschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

 

V. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der G.I.V. mbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH Gesetz zu fassen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we), an der die Stadt Hagen mit 1,114 % unmittelbar und mit 97,926% mittelbar beteiligt ist, hält am 05.08.2024 ihre Gesellschafterversammlung ab.

 

In Ergänzung zur Vorlage 0538/2024 erfolgt unter dem Beschluss zu IV. r den Vertreter der Gesellschaft für Immobilien- und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) in der Gesellschafterversammlung der ha.ge.we der gleiche Weisungsbeschluss wie für den Vertreter der Stadt Hagen.

 

Die Details zu dem Jahresabschluss 2023 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 0537/2024 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

 

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

27.06.2024 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn Claus Rudel als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we) am 05.08.2024 zu entsenden.

 

II. Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des unter I. bestellten Vertreters bestellt der Haupt- und Finanzausschuss Herr Günter Stricker als stimmberechtigten Vertreter/stimmberechtigte Vertreterin für die unter I. genannte Gesellschafterversammlung.

 

III. Er wird vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0537-1/2024 bzw. 0537/2024, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird, beauftragt,

 

1. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 zu entlasten,

2. den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 in der vorgelegten Form festzustellen,

3. der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen und

4. den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu ermächtigen, den Prüfungsauftrag zu erteilen.

 

IV. Der Rat der Stadt Hagen weist, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zur Drucksache 0537-1/2024 bzw. 0537/2024, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird, den Vertreter der Gesellschaft für Immobilien- und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) an, in der Gesellschafterversammlung der ha.ge.we,

 

1. den Jahresabschluss 2023 der ha.ge.we festzustellen,

2. der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen und

3. dem Aufsichtsrat und der Gescftsführung der ha.ge.wer das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

 

V. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der G.I.V. mbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH Gesetz zu fassen.

Abstimmungsergebnis:

 

 x

 Einstimmig beschlossen