27.06.2024 - 6.5.1 Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/ ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 27.06.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn Claus Rudel als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we) am 05.08.2024 zu entsenden.
II. Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des unter I. bestellten Vertreters bestellt der Haupt- und Finanzausschuss Herr Günter Stricker als stimmberechtigten Vertreter/stimmberechtigte Vertreterin für die unter I. genannte Gesellschafterversammlung.
III. Er wird vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0537-1/2024 bzw. 0537/2024, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird, beauftragt,
1. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 zu entlasten,
2. den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 in der vorgelegten Form festzustellen,
3. der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen und
4. den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu ermächtigen, den Prüfungsauftrag zu erteilen.
IV. Der Rat der Stadt Hagen weist, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zur Drucksache 0537-1/2024 bzw. 0537/2024, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird, den Vertreter der Gesellschaft für Immobilien- und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) an, in der Gesellschafterversammlung der ha.ge.we,
1. den Jahresabschluss 2023 der ha.ge.we festzustellen,
2. der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen und
3. dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der ha.ge.we für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
V. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der G.I.V. mbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH – Gesetz zu fassen.
