Beschlussvorlage - 0520/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Anerkennung freier Träger*innen nach §75 SGB VIII - gGmbH "KlaRe Kompetenz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Meltem Sarioglu
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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05.06.2024
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Sachverhalt
Begründung
Die gGmBH KlaRe Kompetenz, 58091 Hagen beantragt die öffentliche Anerkennung gemäß § 75 SGB VIII.
Nach § 75 Abs. 1 SGB VIII können als Träger der freien Jugendhilfe juristische Personen und Personenvereinigungen der freien Jugendhilfe anerkannt werden:
- „wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind,
- gemeinnützige Ziele verfolgen,
- aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und
- die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.“
Aufgabe und Ziel der gGmbH Klare Kompetenz ist die sozialarbeiterische Förderung von Geflüchteten und die Kriminalprävention bei Jugendlichen.
Die Verwirklichung des Satzungszweckes erfolgt über folgende Angebote:
- Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltung und Forschungsvorhaben
- Angebote von Beratung, Trainings, Lernbegleitung und therapeutischen Maßnahmen
- Angebote der Soziotherapie und des betreuten Wohnens
- Gründung, Betreibung und Betreuung von Kindertageseinrichtungen und Kinderheimen
- Konzipierung und Durchführung von kriminalpräventiven Aufträgen und Projekten für kriminalgefährdete Kinder und Jugendliche durch pädagogische
Fachkräfte im Auftrag Dritter
- Unterstützung von Menschen mit Integrations- und Inklusionsbedarf durch sozialpädagogische, ärztliche, therapeutische und lernpädagogische Hilfen
Der Träger ist bereits an vielen Stellen in Hagen fest etablierter Bestandteil der Bildungslandschaft in seinem Bereich. So konnte die gGmbH Klare Kompetenzen in den Geschäftsjahren 2021 bis 2023 vielfältige Kooperationen mit verschiedenen anderen Träger*innen der freien und öffentlichen Jugendhilfe und der Polizei vorweisen. Dabei engagiert er sich besonders für benachteiligte Jugendliche, die gefährdet sind, in die Kriminalität abzurutschen.
Kindern aus multikulturellen Stadtteilen, insbesondere Familien mit Migrationshinter-
grund und Fluchterfahrung wird ein niedrigschwelliger Zugang zu künstlerischer Betätigung geboten. Dieses gilt auch für andere Kinder, deren Familien ihnen kaum Möglichkeiten zu kultureller Bildung geben können.
Besonders im Bereich „Kurve kriegen“ ist die gGmbH „KlaRe Kompetenz“ seit vielen Jahren fester und verlässlicher Kooperationspartner der Polizei im Bereich der Kriminalprävention und frühen -intervention. Diese Zusammenarbeit soll durch die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach §75 SGB VIII intensiviert werden.
Zusammenfassend deckt der Träger „KlaRe Kompetenz“ einen Bedarf im Bereich der Kriminalprävention und -intervention ab, der in Hagen in den letzten Jahren stark angestiegen ist.
Die gGmbH „KlaRe Kompetenz“, 58091 Hagen erfüllt, wie aus beiliegender Satzung ersichtlich wird, die Voraussetzungen für die öffentliche Anerkennung.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
