05.06.2024 - 6.4 Anerkennung freier Träger*innen nach §75 SGB VI...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

(Anmerkung der Schriftführung: Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor dem Tagesordnungspunkt 3 beraten. Aufgrund der Übersichtlichkeit erfolgt die Protokollierung hier an der ursprünglich vorgesehenen Stelle.)

 

Herr Reinke begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Klagholz.

 

Frau Klagholz stellt sich vor und beschreibt die Tätigkeiten des Trägers. Man benötige die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe, weil man sich für das Projekt „Kurve kriegen“ bewerben wolle.

 

Sie beantwortet  Fragen von Herrn Geitz.

 

Frau Dr. Opterbeck ergänzt die Ausführungen im Hinblick auf das Projekt „Kurve kriegen“.

 

Herr Reinke führt aus, dass er davon ausgehe, dass die eingereichten Unterlagen des Trägers geprüft seien und der Beschluss für die Antragstellung heute benötigt würde.

 

Frau Klagholz bestätigt, dass die Ausschreibung am übernächsten Tag ende.

 

Herr Reinke lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

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Beschluss:

 

Die gGmbH „KlaRe Kompetenz“ wird gemäß § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

2

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

SPD

2

 

 

AfD

1

 

 

Vertreter*innen der Jugendhilfe

 

7

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0