Mitteilung - 0493/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

Begründung

 

Sachstand Gesamtmaßnahme:

 

Am Mittwoch, den 24.04.2024, fand ein weiteres Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung zur Zukunft der bewilligten Maßnahmen aus dem InSEK Hagen-Hohenlimburg statt. Inhalt war der aktuelle Verfahrensstand sowie der weitere Umgang mit den bereits bewilligten Maßnahmen.

 

Die bereits bewilligten Maßnahmen sind:

-          Quartiersarchitekt

-          Citymanagement

-          Hof- und Fassadenprogramm

-          Verfügungsfonds

-          Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung, Baustellenmanagement

Das Gespräch hatte folgendes Ergebnis:

Die Bezirksregierung wies darauf hin, dass alle Maßnahmen, welche keine vertraglichen Verpflichtungen beinhalten, ab dem 31.12.2024 bis zur neuen Förderzusage pausieren müssen. Dies liegt in der Umstellung der Förderrichtlinie begründet. Das Ministerium strebt an, dass alle Förderungen, welche nach der FRL 2008 bewilligt wurden, schnellstmöglich, aber spätestens zum 31.12.2024 beendet bzw. zur FRL 2023 übergeleitet werden. Da im Falle des InSEKs Hagen-Hohenlimburg keine Überleitung möglich ist, müssen die Maßnahmen Hof- und Fassadenprogramm, Verfügungsfonds und Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung, Baustellenmanagement pausieren. Eine Überleitung ist deshalb nicht möglich, da die Gesamtkonzeption des aktuellen InSEKs vonseiten der Bezirksregierung als nicht mehr stimmig angesehen wird.

Die Bezirksregierung steht einer Erstantragsstellung nach den FRL 2023 zum 30.09.2025 positiv gegeber und sieht gute Chancen für eine Bewilligung im STEP 2026. Hierzu wurde angeraten, dass der freiraumplanerische Wettbewerb im Rahmen der Maßnahme „Hohenlimburg an die Lenne“ durchgeführt wird und als Grundlage für den Förderantrag dient. Dies wird im Rahmen der Antragsbeurteilungen positiv honoriert. Des Weiteren soll das Gebiet möglichst klein gehalten werden. Die genannten Vorgaben der Bezirksregierung entsprechen den Beschlüssen der Vorlage 0182/2024.

Die bereits bestehenden Beauftragungen Citymanagement und Quartiersarchitektin können wir trotz der Pause der anderen drei Teilmaßnahmen bis zum Ende der Vertragslaufzeit (Ende 2026) weiterführen. Diese beiden Maßnahmen erhalten weiterhin eine Förderung. Die zukünftigen Tätigkeitsfelder für die beiden beauftragten Büros unter den neuen Gegebenheiten werden in einem gemeinsamen Termin erarbeitet.

 

 

 

 

Sachstand Projektbüro:

 

Der Mietvertrag für das neue Projektbüro in der Freiheitstr. 4 wird in Kürze unterzeichnet. Die Eröffnung ist für Anfang Juni geplant.

 

Sachstand Wettbewerb:

 

Nachdem Ende April die Aufgabe für den freiraumplanerischen Wettbewerb „InSEK Hagen Hohenlimburg an die Lenne“ in Form der Wettbewerbsauslobung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) positiv einer gründlichen Vorprüfung unterzogen wurde, konnte am 08. Mai 2024 die offizielle Wettbewerbsbekanntmachung erfolgen. Dies ermöglicht es interessierten Landschaftsarchitekturbüros, sich um einen der elf von sechzehn Teilnahmeplätzen zu bewerben. Die abschließende Überprüfung und Freigabe der Unterlagen durch die AKNW wird bis zum 6. Juni 2024 abgeschlossen sein.

 

Der Wettbewerb befindet sich in der kommunizierten Zeitplanung.

 

Meilensteine der Zeitplanung:

  • 24.06.2024 Preisgerichtsvorbesprechung
  • 08.07.2024 Bearbeitungsphase
  • 16.07.2024 ckfragenkolloquium für die Wettbewerbsteilnehmenden
  • 19.07.2024 Einführungskolloquium (Sachpreisrichter)
  • 20.09.2024 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge
  • 17.10.2024 Vorprüftermin mit dem Auslober
  • 28.10.2024 Preisgerichtssitzung
  • 18.11.2024 Ausstellung der Arbeiten

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

Reduzieren

Auswirkungen

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

28.05.2024 - Bezirksvertretung Hohenlimburg