Berichtsvorlage - 0415/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zur Haushaltslage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Emilia Ickert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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02.05.2024
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
1. Ergebnisrechnung 2023
1.1 Eckdaten
Der Rat der Stadt Hagen hat am 31.03.2022 die Haushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023 mit ihren Anlagen und das Haushaltssicherungskonzept 2022 bis 2026 beschlossen. Am 13.06.2022 erfolgte die Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg mit den Nebenbedingungen, dass der Bezirksregierung zum 30.04.2023 der vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses zur Verfügung gestellt wird.
Das vorläufige Ergebnis des Haushaltsjahres 2023 schließt mit einem Überschuss in Höhe von +21,76 Mio. € ab. Nur durch die letztmalig im Jahresabschluss 2023 anzusetzenden Bilanzierungshilfen für Corona (8,3 Mio. €) und Ukraine (18,6 Mio. €) konnte ein positives Jahresergebnis erzielt werden. Darüber hinaus haben Einmaleffekte wie z. B. Nachzahlungen von Gewerbesteuern – die sich aus vorherigen Wirtschaftsjahren ergaben – das Ergebnis maßgeblich verbessert. Im Vergleich zum Planansatz der Gewerbesteuer in 2024 lag das Jahresergebnis 2023 um 27,3 Mio. € höher und sogar 45,79 Mio. € über dem Planansatz 2023.
Das Jahresergebnis schließt ohne die Bilanzierungshilfen und dem positiven Effekt der verzögerten Hochwassererstattungen (1,7 Mio. €) dennoch um rd. -6,8 Mio. € mit einem Fehlbetrag ab.
| Ergebnis 2023 |
Jahresergebnis | 21,76 Mio. € |
davon Corona-Bilanzierungshilfe | - 8,3 Mio. € |
davon Ukraine-Bilanzierungshilfe | - 18,6 Mio. € |
davon Hochwassererstattungen | - 1,7 Mio. € |
Bereinigtes Jahresergebnis | - 6,8 Mio. € |
Einmaleffekt von Nachzahlungen zur Gewerbesteuer | - 27,3 Mio. € |
Jahresergebnis nach Einmaleffekt Gewerbesteuer | -34,1 Mio. € |
Unter Berücksichtigung der Bilanzierungshilfen sowie des Einmaleffekts aus der Gewerbesteuer ergibt sich ein deutlich höherer Fehlbetrag von etwa 34,1 Mio. €.
Grund hierfür sind Überschreitungen in den Ansätzen der Aufwendungen in allen Bereichen. Im Bereich der ordentlichen Aufwendungen sind zusätzliche 81,7 Mio. € verausgabt worden. Im Bereich der Transferaufwendungen sind 23,5 Mio. €, bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 23,2 Mio. €, den sonstigen ordentlichen Aufwendungen 19,8 Mio. € und bei den Personalaufwendungen 17,1 Mio. €. Bei den übrigen Positionen sind 1,9 Mio. € eingespart worden. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber den Planansätzen von durchschnittlich 10 %, in einzelnen Positionen sogar bis zu 20 % Kostensteigerungen.
1.2 Controlling-Bericht über die Ergebnisrechnung 2023
Der Controlling-Bericht über die Ergebnisrechnung 2023 wird in der nächsten Sitzung eingebracht.
2. Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2023
Der HSK-Controllingbericht mit Stand 31.12.2023 ist in der Anlage dargestellt. Die Haushalte bilanziell überschuldeter Kommunen - so auch Hagen - unterliegen der Verpflichtung zur Aufstellung bzw. der jährlichen Fortführung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 76 GO. Der Planansatz für das Jahr 2023 beträgt 7,07 Mio. €. Die Umsetzung der Maßnahmen erreicht dagegen einen Betrag von rd. 5,00 Mio. €. Entscheidend hierfür ist vor allem die Maßnahme 22_PK.001 „Personalkosten“, die trotz des Teilerfolges von rd. 1,05 Mio. € ihren Zielwert verfehlt. Durch den Verwaltungsvorstand wurden bereits Maßnahmen im Laufe des Jahres 2023 ergriffen. Es zeigt sich jedoch insgesamt, dass in 2023 die geplanten Konsolidierungsbemühungen nicht erreicht werden konnten. Daraus resultiert die Verpflichtung, entweder die Methodik der Zielerreichung zu verändern oder alternative Konsolidierungsmaßnahmen zur Kompensation der bisherigen Maßnahmen zu entwickeln. So wurde das Haushaltssicherungskonzept 2024/2025 erweitert und bestehende Maßnahmen geprüft und zum Teil übernommen.
3. Gewerbesteuerentwicklung 2023
Der Haushaltsansatz für 2024 wurde von 141 Mio. € auf 127 Mio. € angepasst. Nach der Jahressollstellung und dem ersten Veränderungslauf lag das Steuersoll bei fast 106 Mio. €. Inzwischen ist die Sollstellung auf rund 119 Mio. € angewachsen. Es ist davon auszugehen, dass durch die weiteren Veränderungsläufe der Haushaltsansatz 2024 erreicht wird.
4. Schuldenstand
| 17.04.2024 | Vorjahr |
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Liquiditätskredite | 855.500.000 € | 881.500.000 € |
Liquiditätskredite Gute Schule 2020 | 4.602.661 € | 4.922.320 € |
Liquiditätskredite gesamt | 860.102.661 € | 886.422.320 € |
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Investitionskredite | 33.940.553 € | 39.616.139 € |
Förderkredite | 3.975.210 € | 4.287.130 € |
Investitionskredite Gute Schule 2020 | 17.248.841 € | 18.388.695 € |
Investitionskredite gesamt | 55.164.604 € | 62.291.964 € |
4.1. Marktumfeld Zinsen
Die erwartete globale Konjunkturerholung sollte sich auch positiv auf die bisher stagnierende und teilweise rückläufige wirtschaftliche Entwicklung im Euroraum auswirken. Die weiter fallenden Inflationsraten in der EU dürften den Weg für Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank ebnen. Erwartet wird eine erste Leitzinssenkung im Juni. Es wird von moderaten, jeweils datenabhängig beschlossenen Leitzinssenkungen ausgegangen. Bis zum Jahresende könnten die Leitzinsen um 0,50 Prozentpunkte sinken.
Die Zinsen am Geldmarkt haben sich zuletzt kaum verändert. Entsprechend der erwarteten Zinsschritte der EZB wird von einem sinkenden Zinsniveau ausgegangen. Sowohl die Bankenprognosen als auch die Forwards für den 3-Monats-Euribor liegen auf Jahressicht um einen Prozentpunkt unter dem aktuellen Niveau. Die Kapitalmarktzinsen zeigten mit längerer Laufzeit eine merkliche Volatilität, der 10-Jahres-Swap bewegte sich in einer Spanne von etwa 2,55 % bis 2,80 %. Die Bankenprognosen zeigen für die nächsten zwölf Monate ein uneinheitliches Bild von erwarteten Steigungen, Seitwärtsbewegungen und sinkenden Zinsen. Die Prognosen liegen in einer Spanne von 0,90 Prozentpunkten, im Durchschnitt ergibt sich ein leichter Renditerückgang. Die Forwards bewegen sich auf einem stabilen Niveau.
4.2. Zinssätze
Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite in Prozent, in Klammern sind jeweils die Vorjahreszahlen genannt. (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitätsabhängigen Margenaufschlägen)
| 18.01.2024 | 06.03.2024 | 17.04.2024 |
€STR (Tagesgeld) | 3,907 (1,902) | 3,905 (2,399) | 3,908 (2,897) |
3 Monats-Euribor | 3,970 (2,342) | 3,942 (2,875) | 3,895 (3,219) |
12 Monats-Euribor | 3,660 (3,311) | 3,748 (3,859) | 3,720 (3,764) |
3 Jahre Swapsatz | 2,773 (2,900) | 2,947 (3,635) | 3,074 (3,336) |
5 Jahre Swapsatz | 2,654 (2,703) | 2,734 (3,399) | 2,874 (3,132) |
10 Jahre Swapsatz | 2,692 (2,637) | 2,650 (3,221) | 2,794 (3,045) |
5. Doppelhaushalt 2024/2025
Der Entwurf des Doppelhaushalts 2024/2025 wurde am 21.03.2024 im Haupt- und Finanzausschuss beraten und durch den Beschluss der 1. Veränderungsliste sowie der 2. Veränderungsliste ergänzt. Unter Berücksichtigung dieser Veränderungs-listen sind der Entwurf des Doppelhaushalts 2024/2025 und das Haushalts-sicherungskonzept am 11.04.2024 im Rat verabschiedet worden und werden der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt.
Die Jahresergebnisse bewegen sich mit -39,1 Mio. € in 2024 und -44,6 Mio. € in 2025 in einem deutlich negativen Bereich. Ein ausgeglichener Jahresabschluss wird in der Prognose erst für 2031 erwartet, bis dahin werden rd. 206,6 Mio. € als zusätzliche Verschuldung erwartet. Darüber hinaus sind im Laufe des Umsetzungszeitraums des Doppelhaushaltes zusätzliche Konsolidierungs-maßnahmen zu entwickeln, die daraus resultieren, dass die Aufwandspositionen in der mittelfristigen Finanzplanung mit dem Konsolidierungsziel einer 1 oder 2 %-igen Steigerung geplant wurden.
Geht man von einer durchschnittlichen inflationsbedingten Aufwandssteigerung von moderaten 3 % aus, resultiert daraus ein struktureller Konsolidierungsbedarf in Höhe von knapp 11,3 Mio. € pro Jahr.
Da sowohl inflationskompensierende Ertragssteigerungen für erbrachte Leistungen als auch Steuererhöhungen im laufenden Haushaltsplanungsprozess für den Doppelhaushalt 2024/2025 politisch ausgeschlossen wurden, muss sich der zukünftige Konsolidierungsprozess systematisch auf die Anpassung des gesamten freiwilligen Leistungsangebots sowie die Reduzierung der Standards der verpflichtenden und freiwilligen Leistungen richten.
Die unterjährige Entwicklung der Erträge und Aufwendungen ist im Besonderen zu beobachten und es werden gegebenenfalls bereits im Laufe des Jahres 2024 Maßnahmen erforderlich, die das Erreichen des geplanten Ergebnisses sicherstellen.
Durch den Wegfall der Bilanzierungshilfe ist auch eine entscheidende Ergebnisstütze weggebrochen und eine Kompensation war nicht realisierbar. Daraus folgt die nicht ausgeglichene Haushaltsplanung, die keinen Spielraum für nicht kompensierte zusätzliche freiwillige Maßnahmen lässt. Neben den o. g. noch zu entwickelnden Konsolidierungsmaßnahmen ergibt sich schon für die Umsetzung des Doppelhaushalts die Notwendigkeit eintretenden Risiken unmittelbar mit Gegensteuerungsmaßnahmen entgegenzuwirken.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Christoph Gerbersmann |
Oberbürgermeister | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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