Berichtsvorlage - 0329/2024
Grunddaten
- Betreff:
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Sauberes und Sicheres Hagen hier: Stadtsauberkeit in Hagen - Statusbericht und Maßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Julia Backhaus
- Beteiligt:
- HEB - Hagener Entsorgungsbetrieb; WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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16.04.2024
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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18.04.2024
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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24.04.2024
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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25.04.2024
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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25.04.2024
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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02.05.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.05.2024
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Sachverhalt
Kurzfassung
In seiner Sitzung am 15.12.2022 hat der Rat der Stadt Hagen verschiedene Beschlüsse zur Verbesserung der Stadtsauberkeit gefasst (Vorlage 0915/2022), die durch Beschlüsse der Bezirksvertretungen ergänzt worden sind. Die Beschlüsse beinhalteten u. a. eine Softwarelösung zur besseren Erfassung des Lagebildes bezogen auf die Stadtsauberkeit einzuführen, neue Waste-Watcher-Stellen beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung einzurichten und eine gebührenfinanzierte Sperrgutabfuhr wie auch die Einführung einer Wertstofftonne zu prüfen. In Abhängigkeit vom Projektfortschritt wird hier berichtet. Die Daten stammen von den beteiligten Fachämtern, städtischen Unternehmen und externen Gutachtern.
Es wird ausschließlich über die nicht abgeschlossenen Maßnahmen berichtet. Die Beschlüsse mit allgemeinem Inhalt wie z. B. die Übertragbarkeit von Maßnahmen für die Innenstadt auf andere Stadtbezirke oder die Angabe von finanziellen Auswirkungen finden immer Berücksichtigung.
Begründung
Teil A – Beschlüsse des Rats
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung sowie die HEB GmbH, mithilfe einer geeigneten Softwarelösung ein Lagebild zu ermitteln und die gewonnenen Erkenntnisse zur Problemlösung zu nutzen sowie geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Seit Mitte April dieses Jahres befindet sich die Software „Cortexia“ bei der HEB GmbH testweise zur Ermittlung des Lagebildes zur Stadtsauberkeit im Einsatz. Verschiedene Kehrmaschinen wurden mit je zwei Kameras ausgestattet, die den Boden (Straßen sowie Gehwege) filmen. Die Software erkennt anhand der Bilder den Abfall, klassifiziert ihn (z. B. nach Zigaretten, Hundekot, Take-Away-Geschirr) und benotet den Fundort nach dem Clean City Index. Der Clean City Index stellt den Grad der Sauberkeit eines Ortes (Straße, Platz usw.) anhand einer Punktzahl dar, die von 0 (schmutzig) bis 5 (sauber) reicht. Dieser Index kann auf einzelne Örtlichkeiten oder auf das gesamte Stadtgebiet angewendet werden und liefert ein objektives Bild der Stadtsauberkeit.
Die Software wird in einem Zeitraum von vier Monaten getestet. Aus den Erkenntnissen der Softwareanalyse werden dann die entsprechenden Maßnahmen abgeleitet, z. B. die Steigerung der Reinigungsintervalle oder die Anbringung eines Papierkorbes bzw. Aschenbechers.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zwei dezentrale Standorte für Wertstoffhöfe in Erweiterung des zentralen Standorts an der Donnerkuhle zu ermitteln.
Die Grundstückssuche für diese neuen dezentralen Wertstoffhöfe gestaltet sich sehr schwierig, da die bislang betrachteten Grundstücke aufgrund verschiedener Eigenschaften (z. B. Größe, Lage, Beschaffenheit) für die Errichtung eines Wertstoffhofs ungeeignet waren.
Neben dem potentiellen Standort des zentralen Wertstoffhofs an der Donnerkuhle hat sich noch ein weiterer möglicher Standort ergeben, welcher sich derzeit in der Prüfung befindet. Bei Realisierung des Standorts Donnerkuhle waren bislang neue dezentrale Wertstoffhöfe im Hagener Norden bzw. Süden angedacht worden. In Abhängigkeit von der Lage des künftigen zentralen Standorts müssen in Frage kommende Flächen für die dezentralen Standorte jedoch unter einem neuen Blickwinkel betrachtet werden.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine gebührenfinanzierte Sperrgut-abfuhr vorzubereiten.
Die Idee einer ausschließlich gebührenfinanzierten Sperrgutabfuhr leitet sich zum einen aus dem Servicegedanken für die Bürger*innen ab, zum anderen wird erwartet, dass damit auch der illegalen Abfallentsorgung z. B. an Waldrändern begegnet werden kann, sodass sich aus der Maßnahme letztlich auch ein positiver Effekt für die Stadtsauberkeit ergibt.
Aufgrund der Problemstellungen, die sich in anderen Gemeinden bei einer Straßenabfuhr zu Sonderterminen ergeben haben wie z. B. das Beistellen von Sperrmüll aus anderen Haushalten oder das Beistellen anderer Müllfraktionen, präferiert die Verwaltung weiterhin eine Abfuhr des Sperrmülls mit Terminvergabe. Für die/den Bürger*in würden die Anwesenheit und der Bezahlvorgang vor Ort entfallen, ansonsten bliebe der Bestellvorgang für die Sperrgutabholung gleich. Darüber hinaus soll die Anlieferung des Sperrguts an den Wertstoffhöfen ohne zusätzliche Gebühren für die Hagener*innen angeboten werden. Die Kontrolle an den Wertstoffhöfen würde sich dabei auf den Berechtigungsnachweis beschränken.
Seitens der HEB GmbH wurde ein entsprechendes Gutachten beim Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (INFA) in Auftrag gegeben, das unterschiedliche Konstellationen bei der Sperrgutabholung berücksichtigt. Das Ergebnis liegt noch nicht abschließend vor und wird mit dem nächsten Bericht zur Stadtsauberkeit mitgeteilt bzw. zur Entscheidung vorgelegt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine umlagefinanzierte Übernahme der Reinigungstätigkeiten im Innenstadtbereich zu prüfen. Dies beinhaltet die Prüfung einer nächtlichen Reinigung ebendieses Bereichs.
Seitens der Hagener Bürgerschaft wird der Sauberkeitszustand der Hagener Innenstadt regelmäßig bemängelt. Um diesem Bild entgegenzuwirken, wurde auf Wunsch der Stadt Hagen seitens der HEB GmbH ein Konzept für eine Wand-zu-Wand-Reinigung erarbeitet, das eine Erhöhung der Reinigungsleistung im Innenstadtbereich vorsieht sowie eine Intensivierung der Reinigungsleistung am Hasper Kreisel (vgl. Teil B, Punkt 1.1) mit in den Blick nimmt. Aufgrund entgegenstehender rechtlicher Vorschriften (Schutz der Nachtruhe) wird eine nächtliche Reinigung der Innenstadt nicht weiter verfolgt. Zusätzliche Reinigungsleistungen können nur mit aufeinander abgestimmten Ressourcen von Maschinen und Personal angeboten werden.
Für die 14-malige Reinigung des Innenstadtbereichs im System „Wand-zu-Wand“ werden folgende Rahmenbedingungen angenommen:
- Erhöhung der Reinigungshäufigkeiten von drei oder sechs Mal (je nach Straße) auf 14 Mal pro Woche
- Vollständige Reinigung auch auf Geh- und Radwegen (somit “Wand-zu-Wand“)
- Fußgängerzone sowie Geh- und Radwege werden in Kombinationsreinigung mittels einer Kleinkehrmaschine und Handkehrer*innen gereinigt
Momentan sind in der Innenstadt eine mittlere und eine Kleinkehrmaschine mit jeweils einem Fahrer sowie einem zusätzlichen Team aus sechs Mitarbeiter*innen im Einsatz. Von diesen sechs Mitarbeiter*innen sind vier bis fünf im Rahmen der Kombinationsreinigung bzw. die Zukehrung eingesetzt, ein bis zwei Mitarbeiter*innen bedienen die Glutton-Sauger.
Zur Erbringung der 14-maligen Reinigungsleistung in der Woche mit entsprechender Umstellung auf einen Zwei-Schicht-Betrieb ist laut der HEB GmbH eine weitere Kleinkehrmaschine inkl. Fahrer*in notwendig. Die vorhandene mittelgroße Kehrmaschine reicht aus und muss nicht neu beschafft werden, für den Zwei-Schicht-Einsatz wird hierfür jedoch ein/e weitere/r Fahrer*in benötigt. Des Weiteren ist die Beschaffung eines weiteren Glutton-Saugers notwendig.
Die Mehrkosten für diese Einsätze teilen sich wie folgt auf:

Die Auswirkung der erhöhten Reinigungsleistung im Innenstadtbereich auf die Straßenreinigungsgebühr wird derzeit geprüft und das Ergebnis mit dem nächsten Bericht zur Entscheidung vorgelegt.
5. Die Bushaltestellenbetreiber – HVG, Ströer und Stadtverwaltung und deren Betraute – erarbeiten Sauberkeitsstandards für die hiesigen Haltestellen.
Die HVG hat ein Digitalisierungs- und Qualitätsmanagementkonzept für die ÖPNV-Infrastruktur erarbeitet, insbesondere sind hier auch die Investitionen der nächsten Jahre zur Aufwertung der Haltestellen aufgeführt. Das Konzept wurde mit der Stadtverwaltung abgestimmt und in der Vorlage 0974/2023 am 14.12.2023 dem Rat vorgelegt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung einer Wertstofftonne zu prüfen.
Die gelben Säcke wurden als eine der Quellen für die Vermüllung des öffentlichen Raums mit Flugmüll identifiziert.
Die Einführung der Wertstofftonne wurde vom Rat auf Basis der Vorlage 0042/2024 am 15.02.2024 beschlossen.
Teil B – Beschlüsse der Bezirksvertretungen
- Bezirksvertretung Haspe
1.1 An den Wochenenden sind die Reinigungsintervalle für den Hasper Kreisel und die Fußgängerzone Voerder Straße so zu verdichten, dass am Samstagabend oder Sonntagmorgen und an Wochenfeiertagen eine zusätzliche Reinigung erfolgt.
Zurzeit werden die Fahrbahnen des Hasper Kreisels und die Fußgängerzone Voerder Straße drei Mal pro Woche gereinigt.
Für die siebenmalige Reinigung im System Wand-zu-Wand werden folgende Rahmenbedingungen angenommen:
- Erhöhung der Reinigungshäufigkeiten auf sieben Mal pro Woche
- Vollständige Reinigung auch auf Geh- und Radwegen (somit “Wand-zu-Wand“)
- Erhöhung der Reinigungshäufigkeiten auf sieben Mal pro Woche vollständige Reinigung auch auf Geh- und Radwegen (somit “Wand-zu-Wand“)
Die siebenmalige Reinigung der Hasper Innenstadt ist nach Angaben der HEB GmbH ohne Einführung der 14-maligen Reinigung der Innenstadt nicht umsetzbar. Die Kosten für das benötige Personal und die benötigten Maschinen würden in keinem Verhältnis zum Erfolg stehen. Im Zusammenhang mit der Anpassung der Reinigung in der Hagener Innenstadt könnte die Hasper Innenstadt von den gleichen für die Innenstadtreinigung benötigten Zusatzkräften sowie durch die dort aufgeführten Maschinen gereinigt werden. Die Kosten für die Reinigung der Hasper Innenstadt sind in den Kosten für die Innenstadtreinigung (Teil A, Punkt 5) enthalten.
1.2 Die Reinigung des Ennepeufers und der Nebenbäche ist in das neue Stadtsauberkeitskonzept mit aufzunehmen.
Zu dieser Fragestellung führt die WBH AöR wie folgt aus:
- Höhe der Straße „Im Mühlenwert“
Es konnte eine gewisse Vermüllung im Bereich des privaten Parkplatzes eines ansässigen Möbelhauses festgestellt werden, welche sich auch auf den Böschungsbereich der Ennepe erstreckt. Die diskrete Lage des Parkplatzes lädt dazu ein, hier Müll zu entsorgen. Somit wäre hier der Eigentümer in der Pflicht, dieses zu unterbinden.
- Gewässerstrecke zwischen „Am Gosekolk“ und „Tillmannsstraße“
Es konnte in diesem Bereich keine Vermüllung festgestellt werden. Die rechtsseitigen Grünanlagen zwischen Am Gosekolk und Frankstraße werden regelmäßig gereinigt, der linksseitige Schulbereich war auch nicht auffällig. Gleiches gilt für den Ennepe-Bereich zwischen Frankstraße und Tillmannsstraße. Hier wird durch die Lärmschutzwand rechts der Ennepe und der geschlossenen Häuserzeile links der Ennepe das Gewässer gegen Verschmutzung abgeschirmt.
- Höhe der Brücke „Im Ennepetal“ und weiter ca. 200 m flussabwärts
Es konnte in diesem Bereich keine nennenswerte Vermüllung festgestellt werden.
- Zwischen „Tillmannsstraße“ und Rückfluss in die Ennepe
Es konnte in diesem Bereich keine nennenswerte Vermüllung festgestellt werden.
Zusammenfassend ist aus Sicht des WBH festzustellen, dass für die angesprochenen Bereiche schon jetzt im Rahmen der laufenden Gewässerunterhaltung aber auch im Rahmen der Abarbeitung der Mängelmeldungen durch den Mängelmelder ein ordentlicher Zustand zu beobachten ist. Somit stellt sich die Frage, welcher Pflegestandard mit einer zusätzlichen regelmäßigen Reinigung erreicht werden soll. Ebenso sind die Ufer- bzw. Außenbereiche entlang der Ennepe zwischen Frankstraße und Tillmannsstraße, sowie im Bereich der Hammerstraße im Sommer sehr stark zugewachsen und somit schwer zugänglich.
Aus diesen Gründen würde es - so die WBH AöR weiter - Sinn ergeben, im Frühjahr (nach den winterlichen Hochwassern) bei entsprechendem Wasserstand das Flussbett der Ennepe in den o. g. Bereichen zu reinigen. Ebenso könnte man im Bereich des Hammergrabens (vielleicht zusammen mit den hier ansässigen Schulen) eine oder zwei jährliche Sonderreinigungsaktion durchführen.
An Personalkosten und Sachkosten wären für diese Bereiche je Durchgang insgesamt ca. 1.500 € - 2.000 € anzusetzen. Somit könnte man - so wie von der BV Haspe gewünscht - für ca. 4.000 € pro Jahr hier eine außerordentliche zwei malige Sonderreinigung im Jahr durchführen.
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sauberkeit im Bereich Spannstiftstraße inklusive dortiges Lenneufer sowie des Bereichs Am Paulshof deutlich zu verbessern.
Um dem Problem der mangelnden sanitären Einrichtungen Abhilfe zu schaffen, schlägt die Verwaltung vor, eine der kleineren Parkbuchten für die Errichtung einer Toilette, wie sie die HVG für ihre Fahrer*innen am Hengsteysee bereitstellt, einzurichten. Diese benötigt keinen Frisch- bzw. Abwasseranschluss. Die Versorgung und Reinigung der Toiletten übernimmt dort eine externe Firma. Diese Toiletten sind mobil und können, falls benötigt, umgesetzt werden.
Eine solche Toilette kostet in der Anschaffung und Aufstellung ca. 45.000 €. In der Unterhaltung kommen noch die Kosten für die Reinigung und Auffüllung des Frischwassertanks hinzu. Eine konkrete Kostenaufstellung wird mit einer gesonderten Beschlussvorlage vorgelegt.
3. Bezirksvertretung Hagen-Nord
Die Verwaltung wird beauftragt, die Reinigungsintervalle im Hameckepark, Europaplatz und den Spielplätzen im Stadtbezirk Nord in den Sommermonaten zu intensivieren.
Die Reinigungsintervalle wurden bereits so erhöht, dass sich die Beschwerdelage deutlich verbessert hat. Auch die Waste Watcher sind an Wochenenden im Hameckepark unterwegs. Eine weitere Intensivierung der Reinigungsintervalle ist mithin nicht angedacht.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
gez. Erik O. Schulz | gez. i. V. Henning Keune |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter |
