Beschlussvorlage - 0355/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussfassung gemäß Ergebnis der Beratung.

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Sachverhalt

Mit seinem Bürgerantrag vom 14.02.2006 schlägt Herr Althaus vor, zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in der Innenstadt zusätzliche Abfallbehälter aufzustellen. Die Leerung soll durch ein privates Unternehmen erfolgen, das hierfür das Recht erhalten soll, die Behälter zu Werbezwecken zu nutzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herr Althaus schildert in seinem Bürgerantrag, dass sich das Stadtbild, insbesondere in der Umgebung des Rathauses, in den letzten Jahren sehr zum Vorteil verändert habe. Dies gelte auch für die Sauberkeit. Um diese zu erhalten und die positive Einstellung der Bürgerinnen und Bürger zur Abfallvermeidung zu fördern, schlägt Herr Althaus vor, im Innenstadtbereich, vorzugsweise an Bushaltestellen und Taxiständen, zusätzliche Abfallbehälter mit Zigarettenascher aufzustellen. Diese sollen in einem kürzeren Zyklus von einer privaten Firma geleert werden, die diese Leistung unentgeltlich erbringen, jedoch dafür das Recht erhalten soll, die Abfallbehälter zu Werbezwecken zu nutzen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Für die  Abfallentsorgung innerhalb der Stadt Hagen ist, mit Ausnahme der Grünflächen,  gemäß dem hierzu abgeschlossenen Straßenreinigungsvertrag ausschließlich die HEB GmbH zuständig. Die Geschäftsführung nimmt zu dem Vorschlag von Herrn Althaus wie folgt Stellung:

 

Grundsätzlich wird begrüßt, dass die Hagener Bürgerinnen und Bürger Anregungen zur Verbesserung der Stadtsauberkeit entwickeln. Der Vorschlag von Herrn Althaus ist jedoch in mehrfacher Hinsicht kritisch zu bewerten:

 

Im gesamten Stadtgebiet befinden sich über 1.500, in  der engeren Innenstadt ca. 130 Abfallkörbe, die regelmäßig geleert werden. Diese Anzahl ist nach den bisherigen Erfahrungen bei weitem ausreichend. Erfahrungsgemäß lässt sich der Grad der Sauberkeit durch Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter nicht erhöhen, im Gegensatz dazu haben Untersuchungen und Erhebungen anderer Städte bzw. Straßenmeistereien ergeben, dass sich gerade in der Umgebung von Abfallbehältern verstärkt Verschmutzungen ansammeln.

 

Neben der Frage, wie es organisatorisch zu lösen wäre, wenn zusätzlich zu den Diensten der HEB GmbH und der städtischen Dienste eine private Entsorgungsfirma  mit dem Entleeren bestimmter Behälter beauftragt würde, ergeben sich bei der von Herrn Althaus vorgeschlagenen Variante auch vertrags- und haftungsrechtliche sowie finanzielle Probleme, da die Abfallbehälter auch gewartet, gesäubert und nach einer gewissen Gebrauchszeit repariert bzw. ausgetauscht werden müssen. Es wäre zu klären, wer hierfür die Kosten übernehmen müsste.

 

Um ein besseres Erscheinungsbild der Stadt zu erzeugen, sind die Abfallbehälter in Hagen in einem abgestimmten Verfahren einheitlich gestaltet. Die Anbringung von Werbung auf diesen Behältern würde daher nicht zur Verbesserung des Stadtbildes beitragen. Hinzu kommt, dass die Stadt Hagen hinsichtlich der Außenwerbung im Stadtgebiet vertraglich an die Deutsche Städte Medien GmbH (DSM GmbH) gebunden ist. Das Recht zur Nutzung von Werbeflächen für Außenwerbung - gleich welcher Art – hat demnach ausschließlich die DSM GmbH, die Erlaubnis zur Anbringung von Werbeschildern auf Abfallbehältern kann deshalb nicht von der Stadt Hagen erteilt werden.

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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03.05.2006 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1)     Der Bürgerantrag wird vertagt.

2)     Dem Oberbürgermeister wird empfohlen, die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses mit der Klärung der von den Ausschussmitgliedern gestellten Fragen zu beauftragen.

3)     Der Oberbürgermeister wird darum gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der nächsten Sitzung des Ausschusses ein sachkundiger Vertreter der Verwaltung bzw. der HEB GmbH anwesend ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 18

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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21.06.2006 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung