Beschlussvorlage - 0355/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerantrag des Herrn Horst Althaus, Rembrandtstraße 46, 58095 Hagen: Verbesserung der Stadtsauberkeit durch Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Entscheidung
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03.05.2006
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21.06.2006
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Sachverhalt
Mit
seinem Bürgerantrag vom 14.02.2006 schlägt Herr Althaus vor, zur Verbesserung
der Stadtsauberkeit in der Innenstadt zusätzliche Abfallbehälter aufzustellen.
Die Leerung soll durch ein privates Unternehmen erfolgen, das hierfür das Recht
erhalten soll, die Behälter zu Werbezwecken zu nutzen.
Herr
Althaus schildert in seinem Bürgerantrag, dass sich das Stadtbild, insbesondere
in der Umgebung des Rathauses, in den letzten Jahren sehr zum Vorteil verändert
habe. Dies gelte auch für die Sauberkeit. Um diese zu erhalten und die positive
Einstellung der Bürgerinnen und Bürger zur Abfallvermeidung zu fördern, schlägt
Herr Althaus vor, im Innenstadtbereich, vorzugsweise an Bushaltestellen und
Taxiständen, zusätzliche Abfallbehälter mit Zigarettenascher aufzustellen.
Diese sollen in einem kürzeren Zyklus von einer privaten Firma geleert werden,
die diese Leistung unentgeltlich erbringen, jedoch dafür das Recht erhalten
soll, die Abfallbehälter zu Werbezwecken zu nutzen.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Für
die Abfallentsorgung innerhalb der
Stadt Hagen ist, mit Ausnahme der Grünflächen,
gemäß dem hierzu abgeschlossenen Straßenreinigungsvertrag ausschließlich
die HEB GmbH zuständig. Die Geschäftsführung nimmt zu dem Vorschlag von Herrn Althaus
wie folgt Stellung:
Grundsätzlich
wird begrüßt, dass die Hagener Bürgerinnen und Bürger Anregungen zur
Verbesserung der Stadtsauberkeit entwickeln. Der Vorschlag von Herrn Althaus
ist jedoch in mehrfacher Hinsicht kritisch zu bewerten:
Im
gesamten Stadtgebiet befinden sich über 1.500, in der engeren Innenstadt ca. 130 Abfallkörbe, die regelmäßig
geleert werden. Diese Anzahl ist nach den bisherigen Erfahrungen bei weitem
ausreichend. Erfahrungsgemäß lässt sich der Grad der Sauberkeit durch Aufstellung
zusätzlicher Abfallbehälter nicht erhöhen, im Gegensatz dazu haben
Untersuchungen und Erhebungen anderer Städte bzw. Straßenmeistereien ergeben,
dass sich gerade in der Umgebung von Abfallbehältern verstärkt Verschmutzungen
ansammeln.
Neben
der Frage, wie es organisatorisch zu lösen wäre, wenn zusätzlich zu den
Diensten der HEB GmbH und der städtischen Dienste eine private
Entsorgungsfirma mit dem Entleeren
bestimmter Behälter beauftragt würde, ergeben sich bei der von Herrn Althaus
vorgeschlagenen Variante auch vertrags- und haftungsrechtliche sowie
finanzielle Probleme, da die Abfallbehälter auch gewartet, gesäubert und nach
einer gewissen Gebrauchszeit repariert bzw. ausgetauscht werden müssen. Es wäre
zu klären, wer hierfür die Kosten übernehmen müsste.
Um ein
besseres Erscheinungsbild der Stadt zu erzeugen, sind die Abfallbehälter in
Hagen in einem abgestimmten Verfahren einheitlich gestaltet. Die Anbringung von
Werbung auf diesen Behältern würde daher nicht zur Verbesserung des Stadtbildes
beitragen. Hinzu kommt, dass die Stadt Hagen hinsichtlich der Außenwerbung im
Stadtgebiet vertraglich an die Deutsche Städte Medien GmbH (DSM GmbH) gebunden
ist. Das Recht zur Nutzung von Werbeflächen für Außenwerbung - gleich welcher
Art hat demnach ausschließlich die DSM GmbH, die Erlaubnis zur Anbringung von
Werbeschildern auf Abfallbehältern kann deshalb nicht von der Stadt Hagen
erteilt werden.

03.05.2006 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung - geändert beschlossen
Beschluss:
1)
Der
Bürgerantrag wird vertagt.
2)
Dem Oberbürgermeister
wird empfohlen, die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses mit der
Klärung der von den Ausschussmitgliedern gestellten Fragen zu beauftragen.
3)
Der
Oberbürgermeister wird darum gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der
nächsten Sitzung des Ausschusses ein sachkundiger Vertreter der Verwaltung bzw.
der HEB GmbH anwesend ist.